Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist bei privaten Haftpflichtrisiken - abweichend von Ziffer H.1 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der in der Beschreibung der versicherten Risiken angegebenen Anlagen (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe im Umfang von Ziffer H.1 bis H.3 und nachstehender Erläuterungen.
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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation