Common use of Mitversicherte Risiken Clause in Contracts

Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist - falls besonders vereinbart (siehe Wagnisbeschreibung) - die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligten müssen in der Police namentlich benannt werden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 4.2.2.7 HPB - bei Verwendung des Reittieres zu unentgeltlichem Verleih an fremde Reittiernutzer - (siehe Wagnisbeschreibung) Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen. Insoweit gilt Ziffer G.3.2 gestrichen.

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Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist - falls besonders vereinbart (siehe Wagnisbeschreibung) - die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligten müssen in der Police namentlich benannt werden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 4.2.2.7 HPB der Haftpflichtversicherungsbedingungen - bei Verwendung des Reittieres zu unentgeltlichem Verleih an fremde Reittiernutzer - (siehe Wagnisbeschreibung) Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen. Insoweit gilt Ziffer G.3.2 gestrichen.

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