Common use of Mitwirkung des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkung des Kunden. 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirken. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkung des Kunden. 3.2.1. Der Kunde wird TIS pure media bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und - soweit erforderlich - den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, pure media soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich tun- lich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS pure media unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu meldenmel- den, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, TIS pure media über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS pure media auswirken. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen bereit- stellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Kunden. 3.2.13.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Programmherstellung verpflichtet. Die Mitwir- kungspflicht umfasst insbesondere die Maßnahmen zu treffenBereitstellung der für die Pro- grammherstellung erforderlichen Informationen IT-technischer und projektorganisatorischer Art (Hardware- und Betriebssysteme, ein- gesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie gegebenen- falls der Hardware, auf der das Programm später eingesetzt werden soll. Während erforderlicher Testläufe und des Abnahmetests ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitar- beiter ab, die eine Feststellung bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweite- rungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Mängel Pro- grammstruktur zu urteilen und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6verbindlich zu entscheiden. Der Kunde ist verpflichtetstellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten zur Ver- fügung. 3.2. Sofern der Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe, TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung Programm- testversionen oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden ge- wissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind. 3.3. Sämtliche Unterlagen und Materialien, die einer Vertragspartei von der im Angebot aufgeführten Software Gegenpartei für die Durchführung des Auftrags überlassen werden, sind pfleglich zu informierenbehandeln und dürfen nur für den Eigen- bedarf vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind der anderen Vertragspartei einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstücke zurückzugeben, sofern sich diese sobald sie für die Pro- grammherstellung nicht mehr benötigt werden. 3.4. Schuldet der Auftragnehmer auch die Installation der Software, muss der Kunde hierfür die Hardware bereitstellen und gegebenen- falls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Compu- teranlage einstellen. 3.5. Auf Wunsch vom Auftragnehmer gestattet der Kunde den Zu- griff auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirken. 3.2.7Software mittels Telekommunikation. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird Die hierfür erfor- derlichen Verbindungen stellt der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff nach Anweisung vom Auf- tragnehmer auf das System ermöglicheneigene Kosten her. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Kunden. 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. 3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Beratung durch an- gemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere SGS die zur Beratung erforderlichen Informationen, Da- ten und Dokumente zur Verfügung stellen sowie - sofern erforderlich - den Mitarbei- tern von SGS zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu sei- nen Geschäftsräumen ermöglichen. Dar- über hinaus wird der Ablieferung durch TISKunde, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich istverein- bart, zu untersuchen unddie notwendigen Arbeitsmaterialien, wenn sich ein Mangel zeigtinsbesondere Arbeitsplätze und Computer, TIS unverzüglich Anzeige zu machenin seinen Geschäftsräumen in angemesse- nem Umfang zur Verfügung stellen. 3.2.33.2 Der Kunde ist verpflichtet einen An- sprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle die Bera- tung betreffenden Angelegenheiten zu be- stimmen. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle die Beratung betreffenden Entschei- dungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse SGS zur Durchführung der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart istBeratung je- weils benötigt. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. 3.3 Der Kunde ist verpflichtetdes Weiteren verpflichtet SGS darauf hinzuweisen, TIS über seine Einsatzumgebung wenn er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und nach der Beratung Konformitätsbewertungs- maßnahmen wie Zertifizierungen durch eine mit SGS im Angebot aufgeführten Software Sinne der §§ 15 AktG ff. verbundene Gesellschaft erhalten hat bzw. beabsichtigt zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirkenerhalten. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird 3.4 Kommt der Kunde entsprechend Vereinbarung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann SGS aus diesem Grunde seine Beratung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlän- gert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. SGS hat für den Zeitraum, in dem SGS die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff Beratung nicht abschlie- ßen kann, gleichwohl einen Anspruch auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt Vergütung gegenüber dem Kunden.

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Samples: Beratungsleistungen