BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN Musterklauseln

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Bera- tungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herange- zogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich ei- ner abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kun- den.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 36. Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV- Beratung durch NETWORK ASSISTANCE und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 34. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV- Beratung durch INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH und gehen den allgemeinen Bedingungen vor.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 37. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV- Beratung durch DATCOM GMBH und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der von den Kund*innen bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte her- angezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag der Kund*innen.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN. 39. Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV- Beratung durch DIGIHAUS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.