Mitwirkung des Kunden. Der Kunde unterstützt MEHRWERK bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Der Kunde wird dabei die fachlichen Anweisungen von MEHRWERK befolgen und die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Spezifikation von Hard- oder Software, Netzwerkkapazität und -leitungen, Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung stellen.
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