Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannt. (b) Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere: (i) Mitwirkung in der Projektorganisation; (ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf; (iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen; (iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird; (v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx; (vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen; (vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird; (viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungen. (c) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannt.
(b) Der Kunde schafft muss die Voraussetzungen dafürschaffen, dass Xxxxxx Vertec die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss geschuldeten Leistungen erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verant- wortlich: – Beschaffung und Betrieb der Hardware und von Drittsoftware, welche mit Vertec-Software Daten austauscht (inkl. Schnittstellenverantwortung); – Ausbildung seiner Mitarbeitenden in Bezug auf die Vertec-Software; – Bereitstellung der zu verarbeitenden oder der zu migrierenden Daten, verbunden mit der Zusicherung, dass diese rechtmässig im Besitz des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung sind; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wieder- herstellung der Daten, sofern nicht die Vertec mit der Migration der Kundendaten beauftragt wurde; Verantwortung für die Datenintegrität und die Ein- haltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; – Unverzügliche Information beim Auftreten von Stö- rungen und Fehlern in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichenvon Vertec vorgegebenen Form; – Einhaltung der von Vertec vorgegebenen Benut- zungsvorschriften; – Ausführung der von Vertec dem Kunden zugewiese- nen Arbeiten; – Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommu- nikation, welchem Internetanschluss und Telefonie; Verwal- tung der Schnittstellen mit den Telekommunikations- anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installieren- den technischen Einrichtungen für die erfor- derlichen Kompetenzen und Fernwartung; – für den Fall, dass die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom gemeinsame Projektverwaltung mit einem Informatiksystem des Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukteadmi- nistriert wird, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungen.
(c) Erbringt gewährt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend Vertec jederzeit Zugriff und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtüberlässt Vertec alle damit verwalteten Projektinformationen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen er- forderlichen Informationen bekannt.
(b) Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx Zühlke die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden Kun- den zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger gegebenenfalls vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wirdDesignrechte;
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von XxxxxxXx- xxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen BewilligungenBewilligungen und Lizen- zen.
(c) Erbringt Kommt der Kunde seine seinen Mitwirkungspflichten nichtnicht nach, so sind all- fällige etwaige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer der Verzögerung und Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht.
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Mitwirkung des Kunden. (a1) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für muss sicherstellen, dass der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Bo- den, die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannterforderliche Bodenfläche und Höhe, den Zugang zum Aufstel- lungsort und die elektrische Energieversorgung. Im Fall von Störungs- meldungen, die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird der Kunde eine exakte Beschreibung der Störung übermitteln.
(2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in die Stromversorgung, Luftleitungssysteme, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicherheits- vorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten.
(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen:
a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl;
b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durchge- führt;
c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Ab- laden und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dich- tungs- und Schmiermittel etc.);
d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.;
e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr;
f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind.
g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH;
h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefährli- che Arbeitsbedingungen
i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt;
j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in aus- reichender Menge für die Inbetriebnahme und Abnahme der gelieferten Ware.
(4) Der Kunde schafft wird vor Beginn der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Voraussetzungen dafürVerfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort si- cherstellen und ebenso dafür sorgen, dass Xxxxxx alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen BewilligungenInstallation beginnen können.
(c5) Erbringt der Der Kunde seine Mitwirkungspflichten nichtwird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informieren, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke die für den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtServicevertrag relevant sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkung des Kunden. (a) 15.1 Spezifische Mitwirkungspflichten des Kunden können zwischen den Parteien individuell vereinbart werden. Auch ohne eine entsprechende Vereinbarung treffen den Kunden mindestens die Mitwirkungspflichten nach Ziffern 15.2 bis einschließlich 15.9.
15.2 Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig gewährt d.velop den für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Zugang zu seinen IT-Systemen. Soweit erforderlich, gewährt der Kunde d.xxxxx außerdem Zugang zu seinen Geschäftsräumen.
15.3 Der Kunde hat die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten Systemvoraussetzungen nach dem aktuellen Stand der Technik betriebsbereit und gemäß den geltenden Freigaben der Fremdprodukte kompatibel zu halten.
15.4 Darüber hinaus stellt der Kunde d.velop die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten in einem zur Verarbeitung geeigneten Format zur Verfügung. Dies gilt auch für Informationen über etwaige vom Kunden selbst vorgenommene Änderungen an der Software oder Systemumgebung.
15.5 Der Kunde räumt d.velop die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssystemen und Anwendungen, ein.
15.6 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter zu treffen.
15.7 Der Kunde verpflichtet sich, mit der Software keine rechtsverletzenden Inhalte zu verarbeiten. Hierzu wird er, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln, insbesondere des Urheberrechts, hinweisen.
15.8 Der Kunde benennt bei Vertragsschluss einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Vertreter, der alle für die Vertragserfüllung Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen bekanntEntscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
(15.9 Im Fall der Ziffer 2.1 a) und b) Der ist der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:
selbst für eine ausreichende Sicherung seiner Daten (iBackups) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechteverantwortlich, sofern diese Aufgabe zwischen den Parteien nicht im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen Einzelfall etwas anderes vereinbart wird;
(v. Im Falle der Ziffer 2.1 c) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungenführen wir für den Kunden regelmäßige Backups durch.
(c) Erbringt 15.10 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nichtdie in dieser Ziffer genannten Pflichten, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine entsprechend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtd.velop bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (a) 11.1 Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle benennt dem Auftragnehmer ei- nen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entge- gennahme von Informationen und Willenserklärun- gen berechtigt ist.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragserfüllung Erbrin- gung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen bekannt.
(b) Der Kunde schafft Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbeson- dere dem Auftragnehmer die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig notwendigen Informa- tionen zu erteilen und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden Unterlagen zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittproduktestellen. Die Bereitstellung fehlerhafter oder unvoll- ständiger Informationen und Unterlagen geht zu Lasten des Kunden.
11.3 Der Kunde wird dem Auftragnehmer ausrei- chenden, Drittleistungen freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich re- mote access) gewähren sowie Informationen, Mitar- beiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, so- weit dies zur Leistungserbringung durch den Auf- tragnehmer erforderlich ist.
11.4 Soweit der Kunde dem Auftragnehmer den Zugang zu Einrichtungen sowie Software, Hardware oder anderen Betriebsmitteln (einschließlich re- mote access) im Zusammenhang mit der Erbringung der Serviceleistungen einräumt bzw. diese zur Ver- fügung stellt, wird der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen insoweit erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung der vorgenannten Res- sourcen beschaffen. Werden die vorstehend ge- nannten Lizenzen und/oder Genehmigungen vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-nicht rechtzeitig bereitgestellt, Patent-ist der Auf- tragnehmer insoweit von seinen Verpflichtungen be- freit, Marken- und Design- rechte, sofern als diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(v) Sicherstellung von der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen BewilligungenNichterfüllung tangiert wer- den.
(c) Erbringt 11.5 Muss die Leistung wegen einer nicht vorge- nommenen Mitwirkungshandlung, insbesondere aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informatio- nen oder infolge des Nachreichens von Informatio- nen, abgeändert werden, gilt dies als Änderungsver- langen gemäß Ziffer 14. Setzt der Auftragnehmer dem Kunden eine Nachfrist zur Erfüllung seiner Mit- wirkungspflichten ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist zur Kündigung berechtigt.
11.6 Der Kunde seine Mitwirkungspflichten nichtsteht dafür ein, so sind all- fällige Terminzusagen dass die dem Auf- tragnehmer für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Materialien frei von Zühlke nicht mehr bindend und Schutz- rechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die geplante Nutzung einschränken oder ausschlie- ßen könnten. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen bestehender Rechte an den eingebrachten Materialien gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Der Kunde übernimmt in diesem Zusam- menhang insbesondere sämtliche Verpflichtungen gegenüber Urheberrechtswahrnehmungsgesell- schaften.
11.7 Der Kunde ist für die der Kunde ersetzt Zühlke den MehraufwandRelevanz der jewei- ligen Daten angemessene, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtlaufende Sicherung sei- ner Daten verantwortlich.
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Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen er- forderlichen Informationen bekannt.
(b) Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx Zühlke die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden Kun- den zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung Sicherstellung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wirdKoordination der Leistungen von Neben- lieferanten von Xxxxxx;
(v) Sicherstellung der Leistungen Durchführung von Nebenlieferanten von Xxxxxxregelmäßigen Datensicherungen;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viiivii) Beschaffung der erforderlichen BewilligungenBewilligungen und Lizenzen.
(c) Erbringt Kommt der Kunde seine seinen Mitwirkungspflichten nichtnicht nach, so sind all- fällige etwaige Terminzusagen von Zühlke ggf. nicht mehr bindend einhaltbar und der Kunde ersetzt Zühlke den MehraufwandSchäden und Mehraufwände, der die Zühlke aus einer der Verzögerung und Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtMitwirkungs- pflichten entstehen. Wartezeiten in diesem Zusammenhang sind wie Arbeitszeiten zu vergüten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (a1) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für hat sämtliche, zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung von it.x, erforderlichen Mit- wirkungspflichten, die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekanntin seinem Einflussbereich liegen, zu erfüllen. Kann die Leistung von it.x auf- grund unzureichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur verzögert be- ginnen bzw. nur verspätet abgeschlossen werden, so ist it.x berechtigt, Ersatz des hieraus entste- henden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sonstige Ansprüche von it.x bleiben unberührt.
(b2) Soweit it.x zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht die Unterstützung des Kunden benötigt, wirkt dieser im erforderlichen Maße unentgeltlich mit. Er stellt beispielsweise Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT-Sys- teme, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung und gewährt der it.x unmittel- bar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Software und zu den IT-Systemen. Er beantwor- tet Fragen und prüft Ergebnisse.
(3) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht ein- deutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen it.x unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Arbeitsergebnisse hat der Kunde unverzüglich und gründlich auf Mangelfreiheit und auf Ver- wendbarkeit zu prüfen. Dies gilt auch für Leistungen, die er im Rahmen der Nacherfüllung und der Wartung erhält.
(5) Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafürtrifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig Arbeitsergebnisse ganz oder teil- weise nicht ordnungsgemäß funktionieren (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmä- ßige Überprüfung der Ergebnisse). Wird im Einzelfall kein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis vor- gelegt, dürfen Mitarbeiter der it.x davon ausgehen, dass der Kunde die Daten, mit denen it.x in Berührung kommt, gesichert hat.
(6) In den jeweiligen Individualverträgen können Art und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Umfang der Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungengenauer geregelt werden.
(c) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (a) 3.1 Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig hält die Installations- und Betriebsvorschriften ein und verwendet nur Datenträger, Betriebsmittel und sonstiges Zubehör, das NIC geliefert oder zur Verwendung empfohlen hat.
3.2 Der Kunde stellt NIC die betroffenen Servicegegenstände zur Beseitigung der Störungen zur Verfügung, gewährt den Mitarbeitern von NIC während der normalen Geschäftszeiten von NIC und ohne Wartezeit freien Zutritt zu den Servicegegenständen - nach Xxxx von NIC vor Ort oder per Fernwartung - und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen. Die von NIC zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Datenfernübertragungs-/Kommunikationseinrichtungen wird der Kunde kostenlos verfügbar halten. Auf Wunsch von NIC wird der Kunde auf seine Kosten eine Gelegenheit zur geschützten Lagerung von Material in Gerätenähe schaffen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle aufgetretenen Schäden oder Mängel unverzüglich nach Feststellung NIC unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen Ermittlung des Schadens oder Mangels zweckdienlichen Informationen bekanntmitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Alle Störungen sind, soweit möglich schriftlich, in nachvollziehbarer Form zu beschreiben. Der Kunde verpflichtet sich, geringfügige Pflegearbeiten und Diagnosen im Rahmen der Fernwartung nach telefonischer Anweisung selbst auszuführen.
(b) 3.4 Der Kunde schafft trifft selbst regelmäßig und, soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten. Schäden, die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten auf unzureichenden Schutzvorkehrungen des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichenoder auf sonstige Ursachen für Datenverluste beruhen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund sind nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;Rahmen dieser Bedingungen abgedeckt.
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen3.5 Der Kunde ist verpflichtet, sofern die Erarbeitung dieser Informationen NIC rechtzeitig schriftlich zu informieren, wenn er beabsichtigt, Änderungen/Erweiterungen an den Servicegegenständen oder an mit diesen im VERTRAG Verbund arbeitenden Geräten/Systemen vorzunehmen bzw. deren Standort zu verändern. Nachteile (Fehlerbehebungen, etc.), die sich aus derartigen, nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung von NIC vorgenommenen Veränderungen ergeben, trägt der erforderlichen BewilligungenKunde; insoweit ist jegliche Haftung oder Gewährleistung von NIC ausgeschlossen. NIC ist berechtigt, eine neue, den veränderten Verhältnissen entsprechende angemessene Vergütung festzulegen oder bei erheblich erschwerter Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der Änderung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(c) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Mitwirkung des Kunden. 5.1 Der KUNDE wird sicherstellen, dass alle erforderlichen oder zweckmäßigen Beistellungen (az.B. Informationen, Unterlagen, Hilfsmittel, technische Voraussetzungen, Sys- temumgebung, Testsystem, Testdaten, Testfälle usw.) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle und Mitwirkungen (z.B. an Spezifikationen, Tests, Abnah- men usw.) des KUNDEN rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für msg Plaut kostenlos, vollständig und mängelfrei erbracht werden. msg Plaut ist nicht verpflich- tet fachlichen oder kundenspezifischen Input sowie Test- daten und Testfälle auf ihren logischen Gehalt (Richtig- keit, Vollständigkeit, usw.) und ihre Eignung zu überprü- fen.
5.2 Die Beschaffung, die Beistellung und der Betrieb von Systemkomponenten von Dritten (Hardware, Software) liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des KUNDEN, ebenso deren Eignung für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekanntZwecke des betroffenen Einzelvertrages. Auf ausdrückliches schriftliches Ersuchen des KUNDEN wird msg Plaut mitteilen, ob bestimmte vom KUNDEN eingesetzte oder zu beschaffende Systemkom- ponenten grundsätzlich für die vertragsgegenständliche Software geeignet sind.
(b) 5.3 Der Kunde schafft KUNDE stellt die Voraussetzungen dafürVerfügbarkeit von kompetenten Ansprechpartnern für technische und fachliche Fragen gemäß den jeweiligen Anforderungen insbesondere ge- mäß dem gemeinsam abgestimmten Projektplan sicher.
5.4 Im Sinne einer zügigen und reibungslosen Projekt- durchführung verpflichtet sich der KUNDE die in den je- weiligen Projektphasen erforderlichen Mitarbeiter im be- nötigten Umfang beizustellen bzw. von anderen Tätigkei- ten freizustellen.
5.5 Der KUNDE wird sicherstellen, dass Xxxxxx ihre Mitarbeiter in Projekt-Workshops anwesend sind und Unterbrechungen und externe Aktivitäten (z.B. Telefonate, E-Mail-Bearbei- tung, usw.) tunlichst unterbleiben und Entscheidungen in den dafür relevanten Workshops oder spätestens inner- halb von 2 Werktagen nach dem jeweiligen Workshop vom KUNDEN getroffen werden, um eine zügige und frist- gerechte Projektumsetzung zu ermöglichen. Das Abgehen von einmal getroffenen Entscheidungen stellt einen Change iSd Artikel 4 dar.
5.6 Das Echt(oder Produktiv)System, auf welchem die LEISTUNGEN ein- zelvertragsgegenständliche Software installiert und in Be- trieb gesetzt wird, ist vom KUNDEN beizustellen, ebenso ein geeignetes Testsystem für die Einrichtung, Schulung und Durchführung von Testfällen. Die Installationen auf das System des KUNDEN erfolgen durch den KUNDEN, au- ßer die Vertragsteile einigen sich im Einzelvertrag aus- drücklich auf etwas Anderes.
5.7 Der KUNDE gewährt den Mitarbeitern von msg Xxxxx sowie deren Erfüllungsgehilfen bei deren Arbeiten im Be- trieb des KUNDEN die erforderliche Unterstützung ein- schließlich der Bereitstellung des erforderlichen Perso- nals und der erforderlichen technischen Voraussetzungen und stellt die erforderlichen Arbeitsräume und Hilfsmittel zur Verfügung.
5.8 Datenträger und sonstiges technisches Material, das der KUNDE zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein.
5.9 Der KUNDE trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass seine Systeme ganz oder teilweise nicht ord- nungsgemäß arbeiten z.B. durch laufende Datensiche- rung oder regelmäßige Überprüfung der durch das Sys- tem produzierten Ergebnisse.
5.10 Die dem KUNDEN obliegenden Mitwirkungen und Beistellungen sind wesentliche Aufgaben des KUNDEN. Erbringt der KUNDE Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht, nicht rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:
(i) Mitwirkung oder nicht in der Projektorganisation;
(ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf;
(iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen;
(iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx;
(vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen;
(vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird;
(viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungen.
(c) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nichtvereinbarten Weise, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den die hieraus entstehenden Folgen, wie etwa Verzögerung oder Mehraufwand, vom KUNDEN zu tra- gen. Die einem Einzelvertrag zugrundeliegende Preis- und Projektkalkulation basiert auf der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehtordnungsgemäßen Bei- stellung und Mitwirkung des KUNDEN.
5.11 Nähere oder weitere Einzelheiten bezüglich Mitwir- kungen oder Beistellungen des KUNDEN sind in den Ein- zelvertrag aufzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen