Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige Kosten, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen), die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während 4.1 Die Nutzung des ASP-Dienstes erfordert ein dem Stand der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht und angemessen zu unterstützenTechnik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die Dieses System fungiert als Client für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des Nutzung der zur Verfügung gestellten Produkts Anwendung.
4.2 Der Aufbau der Verbindung zur Internetplattform von WEKO sowie der Betrieb des notwendigen Client-Rechners zur Nutzung der Anwendungssoftware liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
4.3 Für die ordnungsgemäße Funktion des ASP-Dienstes sind eine ordnungsgemäße Anmeldung mit Nutzerkennung und Passwort, welches der Kunde mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten hat und Dritten nicht zugänglich machen darf, als Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich. Auch ist erforderlich, dass der Kunde über den Microsoft Internet-Browser ab Version 5.x oder einen Citrix Client verfügt. Der für den Ausdruck von Arbeitsergebnissen bzw. Dokumenten erforderliche Drucker ist ebenfalls vom Kunden zu betreiben.
4.4 Bei der Anmeldung hat der Kunde die auf dem Anmeldeformular abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Xxxxxx und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände hat der Kunde WEKO unverzüglich online über das System mitzuteilen.
4.5 Der Kunde muss seinen persönlichen Nutzernamen und sein Passwort geheim halten und darf diese Dritten nicht zugänglich machen.
4.6 Der Kunde muss regelmäßig die Zugänge seines persönlichen gegenüber XXXX bekannt gegebenen E-Mail-Postfachs kontrollieren. Mitteilungen per E-Mail gelten mit dem Empfang und auf der Adresse des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenE-Mail-Postfaches des Kunden und der damit hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, die aus ihm über den ASP-Dienst zugänglich gemacht werden, ausschließlich bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Jede bestimmungswidrige Nutzung, insbesondere die Vornahme strafrechtlich relevanter Handlungen, wie z.B. das Bereitstellen pornographischer oder auch rassistischer oder rechtsradikaler Inhalte, sind ihm untersagt. Verstöße dagegen begründen ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht für WEKO.
4.8 Der Kunde sichert zu, keinerlei Veränderungen an der Verwendung physikalischen oder logischen Struktur des Produkts Netzes, der Software bzw. des Betriebssystems vorzunehmen und keine Einrichtungen, Software oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)sonstige Daten zu verwenden, die Sie zu verantworten haben oder derartigen Veränderungen führen können. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, jegliche Versuche, Zugriff auf Daten Dritter zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifenerlangen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzenunterlassen.
4.9 Der Kunde stellt WEKO von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen WEKO aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung durch den Kunden erhoben werden, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb erstattet WEKO sämtliche Kosten der vorgegebenen Frist freien Rechtsverteidigung und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeitensonstige Schäden, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produktgleich aus welchem Rechtsgrund, gegebenenfalls auch die im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen.
4.10 Der Kunde verpflichtet sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung jegliche Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder den Betrieb des Vertrags innerhalb ASP-Dienstes beeinträchtigen könnten, unverzüglich WEKO zu melden. Der Kunde wird dabei in zumutbarem Rahmen alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellenMängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen bzw. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenderen Beseitigung erleichtern.
Appears in 1 contract
Samples: Asp Service Agreement
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während der Laufzeit Die Leistungen und Pflichten des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht Kunden werden in den Leistungsspezifikationen und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, Projektplänen festgelegt und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige Kosten, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen), die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-ModusZuge der Auftragsabwicklung durch Protokolle laufend verfeinert. Daneben ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion Mitarbeiter, Arbeitsräume, geeignete Hard- und Eingriffen an diesen Teilen in dem MaßeSoftware, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sindDatenleitungen, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist Informationen und Telekommunikationseinrichtungen im notwendigen und zweckmäßigen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten könnenDer Kunde hat weiters zu den von CGM Clinical angegebenen Terminen alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, vollständig zur Verfügung zu stellen. An den Spezifikationen, Abnahmen, Probebetrieben und kooperieren mit POSTTests wird der Kunde mitwirken. Der Kunde hat für einen einfachen Zugang zu den Einrichtungen und Betriebsmitteln und dafür, bis dass die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hard-, Software, Betriebssystem, Netzwerk) bei Beginn der Leistungserbringung durch CGM Clinical gegeben sind, zu stellensorgen. Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass er seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig vor Leistungserbringung durch CGM Clinical nachkommt. Die angestrebten Leistungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn Sie der Kunde diesen Verpflichtungen nachkommt. Verzögerungen, die vorgesehenen Eingriffe ablehnendurch Verletzung einer Mitwirkungspflicht entstehen, abwesend sind von CGM Clinical nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von CGM Clinical führen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassenrechtzeitig nach, und hat er den Termin für daraus entstehenden Mehraufwand zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde von ihm gelieferte Informationen oder Angaben nachträglich ändert oder diese geändert werden müssen. Sofern zur Fehlerbehebung oder zur Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen der Zugriff auf eine Datensicherung des Kunden oder ein Zugriff auf das EDV-System des Kunden im Wege der Fernwartung oder sonstiger Arbeiten, erforderlich sind, die Eingriffe eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten (insbesondere Patientendaten) des Kunden ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Supporttätigkeit mit CGM Clinical einen den Datenschutz regelnden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DS-GVO) abzuschließen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages ist CGM Clinical nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenverpflichtet mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten zu beginnen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich3.1. Der Kunde ist verpflichtet, POST bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitzuwirken. Er erteilt Widas Technologie Services rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen. Soweit es für die Vertragserfüllung nützlich ist, unterstützt der Kunde Widas Technologie Services bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich, indem er rechtzeitig und im erforderlichen Umfang z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Betriebssystem und Basissoftware, für die Software von Widas Technologie Services kompatible Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie die technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung und einen Remote-Zugriff zur Verfügung stellt.
3.2. Der Kunde wird den mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Widas Technologie Services beauftragten Mitarbeitern und Subunternehmern während der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht seinen normalen Arbeitszeiten Zugang zu seinen datenverarbeitungstechnischen Einrichtungen und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die InformationenArbeitsplätzen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind, wie z. B. gewähren.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von Widas Technologie Services gelieferte Software jeweils unverzüglich und gründlich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen zu lassen, bevor er mit deren produktiver Nutzung beginnt. Er sorgt dafür, dass ab dem Zeitpunkt der Softwareübergabe fachkundiges, in der Bedienung der Software ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Der Kunde hat etwaige auftretende Fehler und sonstige Mängel sowie unvollständige oder Falschlieferungen unverzüglich, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung, schriftlich unter genauer Beschreibung gegenüber Widas Technologie Services zu rügen. Der Mangel soll so beschrieben sein, dass er nach Möglichkeit reproduzierbar ist. Eine Mangelmeldung muss Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein EreignisArt des Mangels, das sich Modul, in dem der Mangel aufgetreten ist sowie die Arbeiten, die mit der Software bei Auftreten des Mangels durchgeführt wurden, enthalten. Bei Verletzung dieser Pflicht gilt die Leistung in Bezug auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnteden betreffenden Mangel als genehmigt.
3.4. Der Kunde hat Widas Technologie Services bei der Behebung eines Mangels nach Maßgabe dieser Ziff. 3 zu unterstützen, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenBehebung eines Mangels erforderliche Informationen mitzuteilen und, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)falls nötig, die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist Fehlerprotokolle zur Verfügung zu stellen.
3.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät Widas Technologie Services nicht in Verzug, sofern die Mitwirkungshandlung für die Leistungserbringung oder zur Behebung des Mangels durch Widas Technologie Services erforderlich war. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist der Kunde trotz Aufforderung von Widas Technologie Services die Mitwirkungshandlung nicht einhalten könnenerbringt, setzen Sie POST unverzüglich davon stellt Widas Technologie Services den dadurch verursachten Mehraufwand entsprechend der gültigen Preisliste von Widas Technologie Services in Kenntnis und kooperieren mit POSTRechnung. Dies gilt auch für den Mehraufwand, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sindder Widas Technologie Services dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter, nachträglich berichtigter Angaben wiederholt werden müssen. Im Falle eines Eingriffs Sonstige Ansprüche von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenWidas Technologie Services bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während der Laufzeit 4.1 Die Leistungen und Pflichten des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht Kunden werden in den Leistungs- spezifikationen und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, Projektplänen festgelegt und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige Kosten, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen), die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-ModusZuge der Auftrags- abwicklung durch Protokolle laufend verfeinert. Daneben ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion Mitarbeiter, Arbeitsräume, geeignete Hard- und Eingriffen an diesen Teilen in dem MaßeSoftware, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sindDatenleitungen, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist Informationen und Telekommunikationsein- richtungen im notwendigen und zweckmäßigen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können.
4.2 Der Kunde hat weiters zu den von CGM Clinical angegebenen Ter- minen alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen, setzen Sie POST unverzüglich davon insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschrei- bung vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.3 An den Spezifikationen, Abnahmen, Probebetrieben und Tests wird der Kunde in Kenntnis ausreichendem Ausmaß mitwirken.
4.4 Der Kunde hat für einen einfachen Zugang der berechtigten Personen der CGM Clinical zu den notwendigen Einrichtungen und kooperieren mit POSTBetriebsmitteln zu sorgen und dafür, bis dass die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellenLeistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hard-, Software, Betriebssystem, Netz- werk) bei Beginn der Leistungserbringung durch CGM Clinical gegeben sind.
4.5 Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass er seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig vor Leistungserbringung durch CGM Clinical nachkommt. Die angestrebten Leistungstermine können nur dann einge- halten werden, wenn Sie der Kunde diesen Verpflichtungen nachkommt. Verzögerungen, die vorgesehenen Eingriffe ablehnendurch Verletzung einer Mitwirkungspflicht entstehen, abwesend sind von CGM Clinical nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von CGM Clinical führen.
4.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollstän- digoder nicht rechtzeitig nach, hat er den daraus entstehenden Mehrauf- wand zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde von ihm gelieferte Informa- tionen oder sich am vereinbarten Datum Angaben nachträglich ändert oder diese geändert werden müssen.
4.7 Sofern zur Fehlerbehebung oder zur Erbringung sonstiger vertrags- gemäßer Leistungen der Zugriff auf eine Datensicherung des Kunden oder ein Zugriff auf das EDV-System des Kunden im Wege der Fernwartung oder sonstiger Arbeiten, erforderlich sind, die eine Kenntnisnahme personen- bezogener Daten (insbesondere Patientendaten) des Kunden ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Supporttätigkeit mit CGM Clinical einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages ist CGM Clinical nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenverpflichtet mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten zu beginnen.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während Der Kunde ist verpflichtet XXXXX INTERNET bei der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht und angemessen Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige (igemäß dem vertraglich vereinbarten Zeit- plan) kurzfristig und eigenverantwortliche Bereitstellen von allen Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die InformationenLeistungserfüllung dies erfordert. Weiterhin sind alle dem Kunden bekannten Umstände, die für die ordnungsgemäße Erfüllung Vertragsdurchführung erheblich sein könnten, unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Vertrags erforderlich sindKunden zu verwendenden Texte, wie z. B. Informationen über Photographien, Grafiken, Schnittstellen und Tabellen. Der Kunde si- chert zu, dass die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden Rechte an Teilen des den von ihm zur Verfügung gestellten Produkts Inhalten ihm gehören und stellt XXXXX INTERNET diesbezüglich im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei. Die vorgenannten Daten werden LOUIS INTERNET in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird LOUIS INTERNET hinsichtlich der von LOUIS INTERNET zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren und insbesondere geeignete eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertrags- verhältnisses auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zur Verfügung stellen. Sofern Leistungen von LOUIS INTERNET urheberrechtlichen Schutz genießen wird der Kunde die Urhe- berpersönlichkeitsrechte von XXXXX INTERNET wahren, insbesondere an geeigneter Stelle auf LOUIS INTERNET hinweisen sowie bei Bearbeitungen und Umgestaltungen die persönlich-geistigen Beziehun- gen von XXXXX INTERNET zu dem Werk achten. Der Kunde verpflichtet sich, von LOUIS INTERNET zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhal- tene Passwörter streng geheim zu halten und XXXXX INTERNET unverzüglich zu informieren, sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber XXXXX INTERNET bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis be- treffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber XXXXX INTERNET widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklä- rung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von LOUIS INTERNET nutzen, haftet der Kunde gegenüber LOUIS INTERNET auf Nutzungs- entgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbe- stand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensiche- rung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern abgelegt sind, die von im Rahmen der Leistung von XXXXX INTERNET bereitgestellt werden, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von XXXXX INTERNET oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Netzes von POST oder SicherheitsvorfälleProgramms beginnt. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (Dies gilt auch für etwaige KostenProgramme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von LOUIS INTERNET erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Soft- ware die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde ist verpflichtet die Leistungen von XXXXX INTERNET sachgerecht zu nutzen und insbeson- dere keine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und übermäßige Verbreitung oder Abruf von Informationen über das ihm zustehende Kontingent hinaus vorzunehmen, insbesondere wird der Kunde ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails die Werbung ent- halten, versenden oder versenden lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist XXXXX INTERNET berechtigt, seine Leistung zurückzuhalten und Zugänge zu den missbräuchlich genutzten Leistungen unverzüglich zu sperren; die Zugriffsmöglichkeit auf die Leistung nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere stellt er sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen wird. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen des Jugendschutzes, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Verletzung von Schutzrechten sowie der Einspeisung sittenwidrigen Inhalte. XXXXX INTERNET weist den Kunden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Kenntnis oder im Falle von Schadensersatz- ansprüchen auch bei Kenntnis von Umständen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit der Verwendung Inhalte ergibt, LOUIS INTERNET zur Sperrung solcher Inhalte verpflichtet ist. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass XXXXX INTERNET keine Prüfpflicht bei entsprechenden Hinweisen obliegt. Es ist allein Sache des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)Kunden, die Sie Rechtmäßigkeit der Inhalte zur Vermeidung einer Sperrung nachzuweisen. Der Kunde stellt LOUIS INTERNET von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Dies gilt auch für von LOUIS INTERNET aufzuwendende Rechtsverteidigungskosten. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu verantworten haben oder tragen und diese zu denen es über eines Ihrer Geräte kommtbefolgen, insbeson- dere eine übermäßige Belastung der von im Rahmen der Leistungen von LOUIS INTERNET bereitge- stellten Server, zu vermeiden. POST Der Kunde ist verpflichtet, einschlägige Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung, z.B. nach dem Tele- mediengesetz zu beachten und nach den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. LOUIS INTERNET kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie unbeschadet der Bestimmungen den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeitenden Leistungen beschränken, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produktsofern die Sicherheit des Netzbetriebes, gegebenenfalls auch im Remote-Modusdie Aufrechterhaltung der Netzintegrität, soweit insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habener- fordern.
Appears in 1 contract
Samples: General Agency Conditions
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich7.1. Der Kunde ist verpflichtet, POST während alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen geboten sind. Soweit zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart sind insbesondere folgende Mitwirkungshandlung geboten:
7.2. Sind wir mit der Laufzeit Programmierung von Sicherheitsab- schaltungen beauftragt, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Hardware der Sicherheitsabschaltung funktions-tauglich ist, dem neuesten Stand der Technik entspricht und insbesondere die VDE-Norm, die IEC-Norm sowie die UVV- Unfallverhütungsvorschriften einhält.
7.3. Bei der Installation, Entwicklung und Anpassung von Software hat der Kunde ein Rechnersystem mit ausreichen-den Resourcen für Testzwecke bereitzustellen, auf die die von uns geschuldete Software zu installieren ist und uns den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu ermög-lichen sowie das für den Betrieb des VertragsunentgeltlichRechners erforderliche Personal bereitzustellen.
7.4. Haben wir Programmierleistungen zu erbringen, zeitgerecht und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig so hat uns der Kunde alle Informationen, die Informationenvon uns für erforderlich gehalten werden, mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung Durchführung der Programmierung notwendig sind.
7.5. Sind wir zur Erstellung eines Pflichtenheftes beauftragt, so hat uns der Kunde alle notwendigen Mitteilungen in Text-form mitzuteilen, die für die Erstellung des Vertrags erforderlich Pflichtenheftes sinnvoll sind. Der Kunde hat zur Abklärung und Erörterung der Einzelheiten des Pflichtenheftes einen Mitarbeiter zu benennen, wie z. B. Informationen der jederzeit ansprechbar ist und über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenEinzel-heiten, die aus in das Pflichtenheft Eingang finden sollen, voll-ständige Kenntnis hat.
7.6. Zur Durchführung von Wartungs- und/oder Anpassungs- leistungen und/oder der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)Erbringung von Programmiertätig- keiten beauftragt, die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen hat uns der Kunde mit einer Ankündi- gungsfrist von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren einem Tag Zugang zu Ihren Räumlichkeitenden Räumlichkeiten und den Rechnersystemen zu verschaffen, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produktin denen sich die Programme und/oder Rechner befinden. Die Rechner-systeme, gegebenenfalls auch im Remote-Modusauf denen sich die Software befindet und/oder auf denen die Programmiertätigkeit zu erbringen ist, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist sind uns 100 % lauffähig zur Verfügung zu stellen.
7.7. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht einhalten könnennach, setzen Sie POST unverzüglich davon so sind wir verpflichtet, den Kunden hierauf in Kenntnis Textform hinzuweisen und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung ihm für die Anfahrt in Rechnung Erbringung der Mitwirkungs- handlung eine angemessene Frist, die im Regelfall nicht länger als 7 Arbeitstage betragen soll, zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habensetzen.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während der Laufzeit 3.1 Der Kunde trifft im Rahmen des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige Kosten, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen), die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen ergreifenzur Feststellung, um einen Sicherheitsvorfall Eingrenzung und Dokumentation der Störungen. Hierzu gehören die Anfertigung eines Störungsberichtes mit der genauen Schilderung der Störung und deren Auswirkung. Ferner stellt der Kunde der NTAG Systemprotokolle und Speicherauszüge, betroffene Eingabe- und Ausgabedaten, Zwischen- und Testergebnisse und andere zur Veranschaulichung der Störung geeignete Unterlagen zur Verfügung. Störungen sind der NTAG, so wie vorstehend beschrieben, unverzüglich zu melden.
3.2 Der Kunde gewährt der NTAG ungehinderten Zugang zu den Geräten und Anlagen – soweit vereinbart – auch per Fernwartung, DFÜ, Modem u. ä.
3.3 Der Kunde dokumentiert Änderungen der Konfiguration und des Umfeldes der Software und teilt diese der NTAG rechtzeitig schriftlich mit. Dies gilt auch für die Änderung des Aufstellungsortes der Software; ist die NTAG eine solche Mitteilung nicht zugegangen oder das Risiko führen die Änderungen für die NTAG zu nicht zumutbaren Erschwernissen, ist die NTAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde stellt der NTAG alle bei ihm vorhandenen Unterlagen und Datenträger bezüglich der Software für die zu erbringenden Serviceleistungen kostenlos zur Verfügung.
3.4 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der NTAG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die NTAG von allen Ansprüchen Dritter frei.
3.5 Werden durch Serviceleistungen technische Änderungen beim Kunden notwendig, trägt er den Aufwand für die Anpassung seiner Hardware- oder Softwareumgebung. Nimmt der Kunde die notwendigen technischen Änderungen nicht vor, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Servicevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Sicherheitsvorfalls Kalendermonats zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzenkündigen.
3.6 Dem Kunden ist bekannt, dass die NTAG im Falle von Fremdsoftware auf eventuelle Änderungen der Software durch den Vorlieferanten Rücksicht nehmen muss. Dies kann eine Änderung des Umfangs, der Art und Sie rechtzeitig darüber Weise und der Qualität der Serviceleistung der NTAG erfordern. Die NTAG wird den Kunden über eventuelle, auch zukünftige Änderungen informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb Ergibt sich aus einer Änderung der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren RäumlichkeitenFremdsoftware auch eine Änderung der Servicevergütung, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält richtet sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenVerfahren nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen.
Appears in 1 contract
Samples: Software Maintenance Agreement
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Aufrechterhaltung der Funktion der Software ein fortwährender Prozess ist, der einen Zeit-, Geld- und Arbeitsaufwand auf Seiten aller beteiligten Parteien erfordert. Aus diesem Grunde ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet, um Sage die Erfüllung ihrer jeweiligen Vertragspflichten zu ermöglichen. Der Kunde verpflichtet sich, POST während Xxxx jeweils alle zumutbaren, zweckdienlichen und erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Richtigkeit dieser Informationen sicherzustellen, insbesondere wird der Laufzeit des VertragsunentgeltlichKunde Sage bei Bedarf Zugang zu allen für die Erbringung der in den Verträgen genannten Leistungen relevanten Räumlichkeiten und zur technischen Infrastruktur gewähren und zwar unmittelbar oder mittelbar über Datenfernübermittlung. Der Kunde sorgt außerdem dafür, zeitgerecht dass die gleichen Mitwirkungshandlungen von solchen Dritten vorgenommen werden, die über den Kunden zum Empfang von Leistungen aus den Verträgen berechtigt sein sollten.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, Xxxx schriftlich und angemessen zu unterstützen. In rechtzeitig über jegliche Änderungen der Firmenangaben und aller anderen für die Vertragserfüllung maßgeblichen Informationen in diesem Zusammenhang übermitteln Sie in Kenntnis zu setzen.
6.3 Der Kunde ist verantwortlich für (iI) kurzfristig die Informationenrichtige Verwendung und Anwendung der lizenzierten Software und der von Sage erbrachten Leistungen; (II) die Anpassung der Organisation und der Prozesse seines Unternehmens, soweit erforderlich; (III) die für Sicherheit der Daten wie z.B. die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, Anfertigung von Sicherheitskopien von Datenbeständen; und (iiIV) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des der Systemvoraussetzungen. Ebenso wird der Kunde alle von Sage zur Verfügung gestellten Produkts neuen Updates und/oder des Netzes von POST Upgrades richtig und rechtzeitig installieren oder Sicherheitsvorfälleinstallieren lassen. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenLeistungserschwerungen, die aus dadurch entstehen, dass der Verwendung des Produkts Kunde ihm zumutbare Updates/Upgrades nicht übernimmt, gehen zu seinen Lasten und er hat den damit verbundenen Mehraufwand für Sage zu vergüten. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Dateien zu verändern, zusätzliche Dateien zur Software hinzuzufügen oder des damit – mit Ausnahme der in Verbindung stehenden Dienst entstehen)der Software oder der Dokumentation aufgeführten Fälle – Dateien in irgendeiner anderen Weise zu verändern.
6.4 Wenn vereinbart wurde, dass Sage Unterlagen oder Daten vom Kunden auf Datenträgern Dritter zur Verfügung gestellt werden sollen, müssen diese Datenträger den Spezifikationen von Sage für die gegenständlichen Tätigkeiten entsprechen und frei von versteckten Gefahren wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner, logic bombs usw. sein.
6.5 Wenn es der Kunde versäumt, die Sie Informationen zu verantworten haben liefern, die Sage zur rechtzeitigen Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen eines Vertrags gemäß dem jeweiligen Vertrag benötigt, oder wenn es der Kunde versäumt, in anderer Weise seine Pflichten gemäß einem Vertrag zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifenerfüllen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzenist Sage berechtigt, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeitennach erfolgloser Aufforderung zur Pflichterfüllung unter angemessener Fristsetzung, Geräten ihre Pflichten gemäß dem Vertrag auszusetzen und dem zur Verfügung gestellten Produkt, Kunden gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies entstehenden Mehraufwand nach der gültigen Preisliste für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
6.6 Wenn die Mitarbeiter der Sage ihre Arbeit im Betrieb des Kunden durchführen, wenn Sie wird der Kunde sicherstellen, dass diese Mitarbeiter ungestört arbeiten können. Der Kunde wird allen angemessenen Anforderungen der Sage, die vorgesehenen Eingriffe ablehnenüber diese Mitarbeiter mitgeteilt werden, abwesend sind kostenlos nachkommen. Der Kunde wird den vorgenannten Mitarbeitern den Zugang zu jeder Software, Dokumentation oder anderen Unterlagen und zu jedem Standort, an dem sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassenvon der Sage gelieferte Produkte befinden, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habengewähren.
Appears in 1 contract
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich4.1 Der Kunde wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, POST während die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Laufzeit Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des VertragsunentgeltlichKunden ab und kann auch ein entsprechendes Einwirken des Kunden auf dessen Erfüllungsgehilfen, zeitgerecht Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienstleister oder sonstige Dritte (ausge- nommen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters) erfordern. Der Dienstleister darf sich bei der Erbringung der Vertragsleis- tungen auf Mitteilungen, Anweisungen, Freigaben, Abnahmen oder vergleichbare Erklärungen des Kunden verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und angemessen zu unterstützender Dienstleister ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich.
4.2 Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungen bzw. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie Beistellungen:
(a) Der Kunde stellt dem Dienstleister rechtzeitig i) kurzfristig die Informationenm vereinbarten, sonst in angemessenem Format alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich, wie z. B. aktua- lisiert der Kunde diese Daten und Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und Informationen über verantwortlich; der Dienstleister ist nicht zu einer Überprüfung verpflichtet.
(b) Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden, Infrastruktur, Systemen und Tools, die technischen Merkmale Ihrer Gerätein der Verfügungsgewalt des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter stehen, soweit ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. Diese Mitwirkungen und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Beistellungen können in den Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts B - E dieser Vertragsbedingungen und/oder des Netzes von POST im Vertrag näher konkretisiert und/oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften durch weitere Mitwirkungen und Beistellungen ergänzt oder eingeschränkt werden.
4.3 Der Dienstleister ist nicht für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenKonsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht ordnungsgemäßen und/oder ver- spätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Kunden resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der Verwendung be- troffenen Vertragsleistungen. Der Kunde erstattet dem Dienstleister die zusätzlichen Aufwände des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)Dienstleisters, die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommtaus einer solchen Verletzung des Kunden resultieren. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung Die Zahlungsverpflichtungen des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenKunden bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich4.1. Der Kunde ist verpflichtet, POST bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitzuwirken. Er erteilt Widas rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen. Soweit es für die Vertragserfüllung nützlich ist, unterstützt der Kunde Widas bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich, indem er rechtzeitig und im erforderlichen Umfang z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Betriebssystem und Basissoftware, für die Software von Widas kompatible Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie die technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung und einen Remote-Zugriff, zur Verfügung stellt.
4.2. Der Kunde wird den mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Widas beauftragten Mitarbeitern und Subunternehmern während der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht seinen normalen Arbeitszeiten Zugang zu seinen datenverarbeitungstechnischen Einrichtungen und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die InformationenArbeitsplätzen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind, wie z. B. gewähren.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von Widas gelieferte Software jeweils unverzüglich und gründlich auf Mangelfreiheit zu untersuchen, bevor er mit deren produktiver Nutzung beginnt. Der Kunde hat etwaige auftretende Fehler und sonstige Mängel sowie unvollständige oder Falschlieferungen unverzüglich, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung, schriftlich unter genauer Beschreibung gegenüber Widas zu rügen. Der Mangel soll so beschrieben sein, dass er nach Möglichkeit reproduzierbar ist. Eine Mangelmeldung muss Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein EreignisArt des Mangels, das sich Modul, in dem der Mangel aufgetreten ist, sowie die Arbeiten, die mit der Software bei Auftreten des Mangels durchgeführt wurden, enthalten. Bei Verletzung dieser Pflicht gilt die Leistung in Bezug auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnteden betreffenden Mangel als genehmigt.
4.4. Der Kunde hat Widas bei der Behebung eines Mangels nach Maßgabe dieser Ziff. 4 zu unterstützen, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige KostenBehebung eines Mangels erforderliche Informationen mitzuteilen und, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen)falls nötig, die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist Fehlerprotokolle zur Verfügung zu stellen.
4.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät Widas nicht in Verzug, sofern die Mitwirkungshandlung für die Leistungserbringung oder zur Behebung des Mangels durch Widas erforderlich war. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist der Kunde trotz Aufforderung von Widas die Mitwirkungshandlung nicht einhalten könnenerbringt, setzen Sie POST unverzüglich davon stellt Widas den dadurch verursachten Mehraufwand entsprechend der gültigen Preisliste von Widas in Kenntnis und kooperieren mit POSTRechnung. Dies gilt auch für den Mehraufwand, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sindder Widas dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter, nachträglich berichtigter Angaben wiederholt werden müssen. Im Falle eines Eingriffs Sonstige Ansprüche von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am vereinbarten Datum nicht vertreten lassen, und den Termin für die Eingriffe nicht spätestens drei (3) Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Datum verschoben habenWidas bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)