Mitwirkung des Kunden. (1) Der Kunde muss sicherstellen, dass der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Boden, die erforderliche Bodenfläche und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort und die elektrische Energieversorgung. Im Fall von Störungsmeldungen, die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird der Kunde eine exakte Beschreibung der Störung übermitteln. (2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in die Stromversorgung, Luftleitungssyste- me, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten. (3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen: a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl; b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt; c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dichtungs- und Schmiermittel etc.); d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.; e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr; f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind. g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH; h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefähr- liche Arbeitsbedingungen i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt; j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in ausrei- chender Menge für die Inbetriebnahme und Abnahme der gelieferten Ware. (4) Der Kunde wird vor Beginn der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Installation beginnen können. (5) Der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informie- ren, die für den Servicevertrag relevant sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkung des Kunden. (1) 8.1 Der Kunde muss sicherstellenhat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den WEINIG Montage- oder Projektleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, dass der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entsprichtsoweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt WEINIG von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften.
8.2 Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere im Hinblick auf den Boden, die erforderliche Bodenfläche und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort und die elektrische Energieversorgung. Im Fall von Störungsmeldungen, die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird der Kunde eine exakte Beschreibung der Störung übermitteln.
(2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in die Stromversorgung, Luftleitungssyste- me, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten.
(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellenzu:
a) technisches Hilfspersonal Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte (Maurer, Zimmerleute, Schlosser, sonstige Fachkräfte und ungelernte Kräfte) in der für die Montage erforderlichen Anzahl;Zahl und für die erforderliche Zeit; die Hilfs-kräfte haben die Weisungen des Montageleiters zu befolgen.
b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Vornahme aller bauseitig notwendigen Arbeiten (z. B. Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt;der Anlage).
c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind schweren Werkzeugen (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: z.B. Hebezeuge, KräneKompressoren) sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe (z.B. Rüsthölzer, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von MaschinenKeile, Unterlagen, LeiternPutz- und Dichtungsmaterial, Dichtungs- und Schmiermittel etcSchmiermittel).);
d) Anschlüsse zu Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser einschließlich der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etcerforderlichen Anschlüsse.;
e) ElektrizitätBereitstellung notwendiger, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr;trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des Montagepersonals.
f) trockene Transport der Montageteile am Montageplatz, Schutz der Montagestelle und verschließbare Räume-materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sindReinigen der Montagestelle.
g) trockene Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsräume und beheizte Räumlichkeiten Arbeitsräume (mit Waschgelegenheit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitäre Einrichtung) und Erster Hilfe für das Personal von PP GmbH;Montagepersonal.
h) Schutz Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Personals von PP GmbH gegen ungesunde Liefergegenstandes und gefähr- liche Arbeitsbedingungenzur Durchführung eines vertraglich vorgesehenem Funktionstest notwendig sind.
i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt;Die Schaffung notwendiger und üblicher Hygienestandards.
j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt Die elektrischen Anschlüsse zur Anlage / Maschine sind kundenseitig zu verrichten sowie die Bereitstellung von geeigneten Erdungsanschlüssen an den von WEINIG benannten Potenzialausgleich Punkten. Die normgemäße Überprüfung der Tauglichkeit in regelmäßigen Zeitabständen.
8.3 Die Mitwirkung des Kunden in ausrei- chender Menge für muss gewährleisten, dass die Inbetriebnahme Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme der gelieferten Waredurch den Kunden durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen von WEINIG erforderlich sind, stellt WEINIG sie dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
(4) 8.4 Während der Dauer des Montageeinsatzes muss das Montagepersonal frei über die Maschine verfügen können; für Produktionsarbeiten steht die Maschine in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Der Kunde wird vor Beginn hat das Montagepersonal bei der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit Durchführung der Installation beginnen könnenMontage auf seine Kosten zu unterstützen.
(5) Der 8.5 Kommt der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informie- renseinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist WEINIG nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die für den Servicevertrag relevant sinddem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche WEINIGs unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (1) 4.1 Der Kunde muss sicherstellensämtliche für die Durchführung des Vorhabens notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig beibringen und Postberg+Co GmbH bekannt geben. Dasselbe gilt für alle notwendigen privatrechtlichen, insbesondere nachbarrechtlichen Genehmigungen.
4.2 Der Kunde hat Postberg+Co GmbH und ihren Subunternehmern während der Leistungszeit ständigen Zugang zu sämtlichen Flächen zu gewährleisten, die von der Leistungserbringung betroffen sind. Der Kunde stellt sicher, dass am Ort der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entsprichtLeistungserbringung ausreichend Platz zur Verfügung steht und die Leistungserbringung ohne nicht im Vertrag benannte Erschwernisse erfolgen kann.
4.3 Sämtliche Eingriffe in vorhandene Bausubstanz des Kunden, insbesondere im Hinblick das Schaffen und Verschließen notwendiger Durchbrüche, erfolgen durch und auf Kosten des Kunden.
4.4 Der Kunde stellt Postberg+Co GmbH für die gesamte Dauer der Leistungserbringung ausreichende abschließbare Räumlichkeiten und Flächen für Kranaufstellung, PKW-Stellplätze, Aufstellung von Containern und Aufstellung und Lagerung von sonstigen für die Leistungserbringung notwendigen Geräten und Materialien für die gesamte Dauer der Leistungserbringung unentgeltlich und zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass Transportwege von und zu den BodenLagerflächen nach außen und zu den von der Leistungserbringung betroffenen Flächen eingerichtet werden können. Der Kunde stellt Postberg+Co GmbH die für dessen Energie- (einschließlich Gas und Strom) und Wasser- sowie Abwasserbedarf erforderlichen Anschlüsse in unmittelbarer Nähe zum Ort der Leistungserbringung kostenfrei und mit ausreichender Kapazität zur Verfügung. Die Verbrauchskosten für Wasser und Strom, ggf. anfallende Strom- oder Gaskosten für Testläufe sowie die erforderliche Bodenfläche Kosten der Entsorgung der entstehenden Abwässer trägt der Kunde. Die sanitären Anlagen des Kunde dürfen von Postberg+Co GmbH und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort deren Mitarbeitern und die elektrische Energieversorgung. Im Fall von Störungsmeldungen, die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird Erfüllungsgehilfen genutzt werden.
4.5 Macht der Kunde eine exakte Beschreibung ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend, so ist er unabhängig vom Vorliegen der Störung übermittelnsonstigen Voraussetzungen dazu nur berechtigt, wenn er mit der Geltendmachung den Grund für die Geltendmachung des Rechts benennt sowie den Betrag beziffert, wegen dem er das Recht geltend macht.
(2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in die Stromversorgung, Luftleitungssyste- me, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der 4.6 Der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten.
(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen:
a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl;
b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt;
c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittelsämtliche Voraussetzungen, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dichtungs- und Schmiermittel etc.);
d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.;
e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr;
f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind.
g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH;
h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefähr- liche Arbeitsbedingungen
i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt;
j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in ausrei- chender Menge für die eine ungestörte Inbetriebnahme und Abnahme eine sichere Aufnahme des Dauerbetriebes der gelieferten Ware.
(4) jeweiligen Liefergegenstandes notwendig sind, schaffen, soweit diese nicht von Postberg+Co GmbH nach diesem Vertrag geschuldet sind. Der Kunde wird vor Beginn stellt sein Personal zur Einweisung und Hilfestellung kostenlos zur Verfügung. Die für von Dritten im Rahmen der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Installation beginnen könnenInbetriebnahme geforderte Nachweise gegebenenfalls erforderlichen Messgeräte sind vom Kunden beizustellen.
(5) Der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informie- ren, die für den Servicevertrag relevant sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden. (1) 9.1 Der Kunde muss sicherstellenist verpflichtet, die organisatorischen und techni- schen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass UPGREAT die Leistungen gemäss dem Vertrag erbringen kann.
9.2 Der Kunde hat bei Nutzung der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entsprichtLeistungen von UPGREAT ge- mäss Vertrag die jeweils gültigen rechtlichen und regulatori- schen Vorgaben einzuhalten und darf Rechte Dritter nicht verletzen.
9.3 Der Kunde gibt UPGREAT rechtzeitig und entschädigungslos alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannt.
9.4 Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbeson- dere: ‒ die Bereitstellung und Bezeichnung qualifizierter An- sprechpartner für UPGREAT mit Entscheidungsgewalt; ‒ der Schutz der Betriebsmittel und der Hardware, insbesondere im Hinblick auf welche UPGREAT dem Kunden zur Nutzung überlässt, insbeson- dere vor Feuer, Diebstahl und Vandalismus; ‒ die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Projek- tinformationen gemäss den Boden, die erforderliche Bodenfläche Vorgaben von UPGREAT und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort Erteilung aller verlangten sachdienlichen Auskünfte zu- handen von UPGREAT und die elektrische Energieversorgungrechtzeitige und vollum- fängliche Orientierung von UPGREAT über die betriebli- chen Abläufe und die Organisation, Anforderungen und Rahmenbedingungen des Kunden; ‒ die Gewährung des Zutritts zu den Räumlichkeiten und der IT-Infrastruktur des Kunden, wobei UPGREAT sich an die Sicherheitsvorkehrungen und organisatorischen Rah- menbedingungen des Kunden zu halten hat; ‒ die Zurverfügungstellung eines internen Arbeitsplatzes in den Büroräumlichkeiten des Kunden mit Mobiliar, Inter- net-, Netzwerk- und Telefonanschluss bei Inanspruch- nahme von Vorort-Beratungs-, Projekt- und/oder Be- triebsleistungen; ‒ die Gewährleistung des rechtmässigen Erwerbs von Soft- ware-Lizenzen und der stets korrekten und vollständigen Abdeckung aller Software-Installationen mit den entspre- chenden Lizenzen, sofern dies nicht Gegenstand der Leis- tungen von UPGREAT gemäss Vertrag darstellt; ‒ die unverzügliche Meldung allfälliger Störungen an UPGREAT zusammen mit einer möglichst genauen und umfassenden Beschreibung des Sachverhaltes sowie der sich daraus ergebenden Probleme; ‒ die Ausbildung der End-User des Kunden; ‒ die Einhaltung der Bestimmungen zur IT-Sicherheit (siehe Ziff. Im Fall 17), soweit sie den Kunden, seine Mitarbeitende, Subunternehmer oder Hilfspersonen betreffen; ‒ das Unterlassen der Verbreitung von Störungsmeldungenunlauterer Massen- werbung (Spam), die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird des unbefugten Eindringens in Systeme von UPGREAT und/oder Dritter sowie der Kunde eine exakte Beschreibung der Störung übermitteln.
(2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff Eingriffe aller Art in die StromversorgungNetz- und Systemsicherheit von UPGREAT und/oder Dritter; ‒ der vorgängige Einbezug von UPGREAT in IT Beschaffun- gen (bspw. neuer Systemkomponenten), Luftleitungssyste- mewelche Projekt- leistungen oder Betriebsleistungen tangieren; ‒ die Beachtung der von UPGREAT definierten Anleitungen und Konzepte; ‒ die vorgängige Absprache mit UPGREAT vor eigenen In- stallationen neuer Soft- oder Hardware (inkl. Releases) o- der Durchführung von Konfigurationsanpassungen; ‒ die regelmässige Wartung und Erneuerung der System- komponenten von Fremdsystemen in Absprache mit UPGREAT zur Gewährleistung der Aktualität und Verfüg- barkeit des Informatiksystems; ‒ die Gewährung des Zugriffs auf das Informatiksystem des Kunden, auf seine Programmbibliothek und seine Daten, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Arbei- ten notwendig ist; ‒ die Erteilung aller sachlichen Auskünfte wie z.B. An- sprechpartner von Dritten wie Softwarehersteller oder Hardwarelieferanten; ‒ die Gewährung der physischen Sicherheit des Informatik- systems (Zutrittsschutz, Brandmeldung, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten.
(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen:
a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl;
b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt;
c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dichtungs- und Schmiermittel etc.);
d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.;
e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr;
f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind.
g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH;
h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefähr- liche Arbeitsbedingungen
i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt;
j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in ausrei- chender Menge für die Inbetriebnahme und Abnahme der gelieferten Ware.
(4) Der Kunde wird vor Beginn der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Installation beginnen können.
(5) Der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informie- ren, die für den Servicevertrag relevant sind.
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Mitwirkung des Kunden. (1) 10.1 Der Kunde muss sicherstellenbenennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner, dass der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entsprichtzur Abgabe und Entgegen- nahme von Informationen und Willenserklärungen berechtigt ist.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere die für die Erbrin- gung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbeson- dere dem Auftragnehmer die notwendigen Informa- tionen zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung fehlerhafter oder un- vollständiger Informationen und Unterlagen geht zu Lasten des Kunden.
10.3 Der Kunde wird dem Auftragnehmer ausrei- chenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich re- mote access) gewähren sowie Informationen, Mit- arbeiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, so- weit dies zur Leistungserbringung durch den Auf- tragnehmer erforderlich ist.
10.4 Soweit der Kunde dem Auftragnehmer den Zu- gang zu Einrichtungen sowie Software, Hardware oder anderen Betriebsmitteln (einschließlich re- mote access) im Hinblick auf den Boden, die erforderliche Bodenfläche und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort und die elektrische EnergieversorgungZusammenhang mit der Erbrin- gung der Serviceleistungen einräumt bzw. Im Fall von Störungsmeldungen, die einen Reparaturservice diese zur Folge habenVerfügung stellt, wird der Kunde eine exakte Beschreibung dem Auftragneh- mer alle zur Erbringung der Störung übermitteln.
(2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in vertragsgegenständli- chen Leistungen insoweit erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung der vorgenann- ten Ressourcen beschaffen. Werden die Stromversorgung, Luftleitungssyste- me, Klimatisierung, Wasser- vorstehend genannten Lizenzen und/oder Abwassersysteme erforderlich istGenehmigungen vom Kunden nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Auf- tragnehmer insoweit von seinen Verpflichtungen befreit, als diese von der Nichterfüllung tangiert werden.
10.5 Muss die Leistung wegen einer nicht vorge- nommenen Mitwirkungshandlung, insbesondere aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informatio- nen oder infolge des Nachreichens von Informatio- nen, abgeändert werden, gilt dies als Änderungs- verlangen gemäß Ziffer 14. Setzt der Auftragneh- mer dem Kunden eine Nachfrist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist zur Kündigung berechtigt.
10.6 Der Kunde steht dafür ein, dass die dem Auf- tragnehmer für die Einhaltung der entsprechenden Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Materialien frei von Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlichrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Expertenwelche die geplante Nutzung einschränken oder ausschlie- ßen könnten. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen bestehender Rechte an den eingebrachten Materialien gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Der Kunde übernimmt in diesem Zusam- menhang insbesondere sämtliche Verpflichtungen gegenüber Verwertungsgesellschaften.
(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der 10.7 Der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen:
a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl;
b) ist für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt;
c) Ausrüstungder Relevanz der jeweili- gen Daten angemessene, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dichtungs- und Schmiermittel etclaufende Sicherung seiner Daten verantwortlich.);
d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.;
e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr;
f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind.
g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH;
h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefähr- liche Arbeitsbedingungen
i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt;
j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in ausrei- chender Menge für die Inbetriebnahme und Abnahme der gelieferten Ware.
(4) Der Kunde wird vor Beginn der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Installation beginnen können.
(5) Der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über alle Änderungen informie- ren, die für den Servicevertrag relevant sind.
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