Common use of Mitwirkung des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkung des Kunden. 6.1 Der Kunde stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung Z( iff. 2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden. 6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. 6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkung des Kunden. 6.1 a. Soweit der Kunde Zielgruppendaten zu liefern hat, sichert er die Rechtmäßigkeit ihrer Verwendung zu. Dies beinhaltet vor allem, dass die Einwilligung der Betroffenen – soweit erforderlich – für die anvisierte Verwendung vorliegt. Der Kunde stellt sicherhat vor allem eigenständig die Zulässigkeit der Verwendung der Daten nach dem DSGVO (alt BDSG), daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder UWG, TKG, TMG und anderen einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Ein Leitfaden hierfür ist die Richtlinie für zulässiges Online-Marketing von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (xxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxx-xxxx.xxx). b. Soweit rabbit für die Erbringung seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung Z( iff. 2.2) sind wesentliche Pflichten Leistungen auf Mitwirkung des Kunden. 6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. 6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 Datenträgerz. B. durch Lieferung von Texten, die Bildern, Werbemitteln, Zielgruppendaten oder sonstigem Material angewiesen ist, ist der Kunde zur Verfügung stelltvollständigen, müssen inhaltlich für rabbit kostenfreien und technisch einwandfrei seinrechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet. Ist dies nicht Rechtzeitigkeit liegt spätestens 3 (drei) Tage vor dem Beginn der Fall, so ersetzt Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. des Leistungsteils vor. Wenn der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer Pflicht nicht nachkommt, verschieben sich die Abgabezeitpunkte für die von allen Ansprüchen Dritter freirabbit geschuldeten Leistungen entsprechend. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält c. Informationen des Kunden, die rabbit zur Leistungsabrechnung benötigt – z. B. Zahl der auf die Aktion zurückzuführenden Bestellungen, Klicks, Leads, Conversion Rate o. Ä. – hat der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kannunverzüglich und kostenfrei an rabbit zu übermitteln. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, d. Der Kunde hat gegebenenfalls erforderliche Leistungsabnahmen unverzüglich schriftlich oder per Fax zu erklären. Xxxxxxx die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt Abnahme nicht erklärt wurde und der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nichtkeine Mängel spezifiziert und gerügt hat, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind darf rabbit die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragenErbringungen von auf dem Abnahmegegenstand beruhenden Leistungen verweigern. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Kunden. 6.1 6.1. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z. B. Kabelverlegung, Setzen von Xxxxxxxxxx, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen des Lieferanten durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte des Lieferanten gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt. 6.2. Der Kunde stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen richtet die Arbeitsumgebung des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und Liefergegenstandes nach den Vorgaben des Lieferanten bzw. Herstellers her. 6.3. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Auftragnehmer kostenlos erbracht Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung Z( iff. 2.2) sind wesentliche Pflichten des KundenDaten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 6.3 6.4. Auf Anforderung des Lieferanten stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde. 6.5. Der Kunde gewährt wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht dem Lieferanten Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung, soweit dies für den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützungzumutbar ist. 6.4 6.6. Der Kunde sorgt zugunsten der wird zusammen mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 DatenträgerLiefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freiSpezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkung des Kunden. 6.1 1. Der Kunde unterstützt PLANET bei dessen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Datenmaterial sowie der Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. 2. Der Kunde stellt in erforderlicher Anzahl eigene fachkundige Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. 3. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 4. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von PLANET tätig werden, hat der Kunde, wie für Erfüllungsgehilfen oder eigene Mitarbeiter, einzustehen. 5. Der Kunde ist verpflichtet, ISP-Dienstleistungen PLANETs sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er ist auch und insbesondere dazu verpflichtet, folgende Handlungen zu unterlassen: 6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm auf Servern von PLANET eingesetzte Scripte oder Programme fehlerfrei arbeiten und die Leistungserbringung von PLANET nicht stören. 7. Der Kunde trägt den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung, hält insbesondere Passworte geheim und sorgt für deren unverzügliche Änderung, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben. 8. Der Kunde stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, dass von ihm gewählte im erforderlichen Umfang Internet verwendete Bezeichnungen (Domainnamen) frei sind und für nicht gegen die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. 9. Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Pflichten, ist PLANET berechtigt, den Auftragnehmer kostenlos erbracht werdenDienst ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzu- stellen bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist. Erfolgen trotz Abmahnung weitere Verstöße, ist PLANET sofort zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten Pflicht zur Beistellung Z( iffvertragsgemäßen Vergütung der Leistungen bleibt weiterhin bestehen. 2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden. 6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. 6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 Datenträger, die So der Kunde zur Verfügung stelltdie Pflicht- verletzung zu vertreten hat, müssen inhaltlich ist er zum Ersatz der PLANET entstandenen Aufwände und technisch einwandfrei seindes PLANET entstandenen Schadens bzw. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizu einer entsprechenden Haftungsfreistellung verpflichtet. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Kunden. 6.1 (1) Die zu erstellende Software ist an die Mitwirkung des Kunden gebunden. Der Kunde stellt sicherhat sämtliche, daß alle zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung von it.x, erforderlichen Mitwirkungen Mit- wirkungspflichten, die in seinem Einflussbereich liegen, zu erfüllen (z.B. Gewährung des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitigZugangs zu dem Rechenzentrum des Kunden, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werdenfalls erforderlich). Die Kann die Leistung von it.x aufgrund unzu- reichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung Z( iffnicht oder nur verzögert beginnen bzw. 2.2) sind wesentliche Pflichten nur verspätet abgeschlossen werden, so ist it.x berechtigt, Ersatz des Kundenhieraus entstehenden Scha- dens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sonstige Ansprüche von it.x bleiben unberührt. 6.3 (2) Der Kunde gewährt wird it.x über alle, zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung von it.x erforderlichen Angaben (Internetverbindung, etc.), vor und/oder während der Leistungserbringung, rechtzeitig in- formieren. (3) Soweit it.x Leistungen nach diesem Vertrag durch Techniken der Datenfernübertragung erbringt, muss der Kunde geeignete Geräte und Programme betriebsbereit zur Verfügung stellen und sie un- terhalten. (4) Jede Anpassung und Veränderung der Hard- oder Softwareumgebung sowie Änderung des Aufstel- lortes, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist it.x schriftlich zu melden und mit it.x abzustimmen. (5) In den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb jeweiligen Individualverträgen können Art und Umfang der Leistung von it.x und der Mitwir- kungspflichten des Kunden jede erforderliche Unterstützunggenauer geregelt werden. 6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

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