Common use of Mitwirkung in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung Clause in Contracts

Mitwirkung in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung. In Betrieben oder Betriebsbereichen ohne Arbeitnehmervertretung stehen die Infor- mations- und Mitspracherechte nach den Artikeln 9 und 10 den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt zu. AS 1994 1037 1 [BS 1 3] 2 BBl 1993 I 805

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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,, www.plk-gebaeudetechnik.ch, service-cct.ch

Mitwirkung in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung. In Betrieben oder Betriebsbereichen ohne Arbeitnehmervertretung stehen die Infor- mations- Informations- und Mitspracherechte nach den Artikeln 9 und 10 den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt zu. AS 1994 1037 1 [BS 1 3] 2 BBl 1993 I 805

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Samples: nordwest.amsuisse.ch

Mitwirkung in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung. In Betrieben oder Betriebsbereichen ohne Arbeitnehmervertretung stehen die Infor- mations- und Mitspracherechte nach den Artikeln 9 und 10 den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt zu. AS 1994 1037 1 [BS 1 3] 2 BBl 1993 I 805

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Samples: www.alexandria.unisg.ch