Mitwirkungsleistungen und -pflichten des Auftraggebers. (1) Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag ist, dass der Auftraggeber die Maschine oder Anlage nicht ohne Absprache mit dem Auftragnehmer an einen anderen als dem bei Abschluss dieses Vertrages maßgeblichen Ort verbringt und nicht unter anderen Einsatzbedingungen betreibt.
(2) Der Auftraggeber wird bei dem Betrieb der Anlage / Maschine die Betriebsanleitung (technische Doku- mentation) des Herstellers und dessen Empfehlungen beachten. Auffälligkeiten an der Maschine oder Anlage wird der Auftraggeber unaufgefordert dem Auftragnehmer mitteilen.
(3) Für den Fall, dass sich die Anlage oder Teile der Anlage in einem Zustand befinden, der nicht den gesetzlichen oder vom Hersteller gemachten Vorgaben entspricht oder erhebliche Risiken birgt, kann der AN ohne jegliche Verpflichtung gegenüber dem AG binnen Frist von 5 Werktagen nach Durchführung der ersten Inspektion, bei Nichtdurchführung einer Inspektion 5 Werktage nach dem ersten Vorortter- min, vom Vertrag durch Nachricht schriftlich, per Fax oder per Email zurücktreten.
(4) Der Auftraggeber übernimmt es als eigene Pflicht, ▪ dem Auftragnehmer während der Betriebszeiten des AG, im Übrigen nach Vereinbarung, Zugang zu der Maschine oder Anlage zu ermöglichen und dazu gegebenenfalls auch den Transport der Service- Techniker des Auftragnehmers und von deren Werkzeugen und Materialien auf dem Werksgelände durchzuführen, ▪ im Interesse einer effizienten Mängelbeseitigung und -behandlung unverzüglich nach Vertragsschluss einen verantwortlichen Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter mit vertieften Kenntnissen bezüglich der instand zuhaltenden Maschine oder Anlage als Ansprechpartner für den Auftragnehmer einzu- setzen und dem Auftragnehmer zu benennen und ständig vorzuhalten. Änderungen hat er dem AN unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitarbeiter bündeln und koordinieren Meldungen und Anfragen seitens des Auftraggebers. Sie werden vor einer Weitergabe die Meldungen und Anfragen zunächst aufgrund ihrer eigenen Sach- kunde prüfen, ob und wie sie die Störung eigenständig behandeln können. Können sie die auftre- tende Störung nicht beseitigen, leiten sie die Meldungen und Anfragen an den Auftragnehmer weiter. Andere Mitarbeiter des Auftraggebers sind zu Meldungen und Anfragen an den Auftragnehmer nur in Notfällen und bei sonstigen trotz zumutbaren Bemühens des AG unvermeidbaren Hindernissen be- rechtigt. Die benannten Mitarbeiter unterstützen den Auftragnehmer auch während der Störung...
Mitwirkungsleistungen und -pflichten des Auftraggebers. Die Mitwirkungsleistungen, Beistellleistungen und Pflichten des Auftraggebers sind in den jeweiligen Abschnitten der Leistungsbeschreibung und optionalen Leistungen ausgewiesen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass das BSI die Erstellung einer Cloud-Sicherheitsrichtlinie für Cloud-Nutzer durch den Auftraggeber empfiehlt. Zusätzlich gelten für den Auftraggeber folgende Pflichten:
a) Der Auftraggeber versichert, dass er und diejenigen, die über ihn, in seinem Auftrag, mit seinem Wissen oder seiner Duldung die dSecureCloud nutzen oder auf diese zugreifen können, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter oder behördliche Anordnungen verstößt; dies gilt insbesondere für ehrverletzende, volksverhetzende oder rechtsradikale Inhalte sowie für die Verbreitung von Spam oder Malware.
b) Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich die Einhaltung aller für ihn im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung relevanten und anwendbaren rechtlichen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen und stellt deren Einhaltung sicher.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet die Betriebssysteme und Applikationen innerhalb seiner virtuellen Maschinen gegen Angriffe Dritter und Missbrauch zu schützen, sowie frei von Schadsoftware zu halten.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb seiner virtuellen Maschinen die VMwareTools oder openVMTools für die Gastbetriebssystemunterstützung nur nach Aufforderung oder nach Zustimmung durch den Auftragnehmer zu deinstallieren.
e) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Lizenzanforderungen hinsichtlich der von ihm oder auf seine Veranlassung in der dSecureCloud installierten Software verantwortlich. Er hält dem Auftraggeber diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
f) Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu prüfen, ob für die von ihm auf dem dSecureCloud-Server gespeicherten Daten, ein Datenschutzkonzept notwendig ist und bei Bedarf ein solches zu erstellen. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die in diesem SLA geregelten Pflichten berechtigt dem Auftraggeber, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die vom Kunden in der dSecureCloud gespeicherten Daten nach Maßgabe von Pkt. 2.1.11 nach frühestens einer Woche zu löschen. Es kann zu einer Änderung der öffentlichen IP-Adressen kommen. In dem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig informiere...