Montageleistungen Musterklauseln

Montageleistungen. 6.1. Gehören zum Leistungsumfang von SACHS Montageleistungen. Stellt der Kunde hierzu auf eigene Kosten benötigtes Hilfspersonal, erforderliche Gegenstände, wie Werkzeuge und Rechnerzeiten und ähnliches sowie Energie. Außerdem sorgt der Kunde an der Montagestelle für die Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen von SACHS.
Montageleistungen. Für Montageleistungen gelten ergänzend die jeweilig aktuellen MONTAGEBEDINGUNGEN KEHREN.
Montageleistungen. 8.1. Montageleistungen schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Montageleistungen. Werden von uns Montageleistungen (Verlegung von Fußböden) übernommen, so gehen wir davon aus, dass der Untergrund eine sofortige Montage der gelieferten Waren erlaubt und das die uns gemachten Aufmaßangaben richtig sind. Mängel im Untergrund gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sonderbehandlungen des Untergrundes sowie eine Vermessung von Räumen werden von und nur durchgeführt, wenn diese Leistung Gegenstand des Auftrages und in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Mehrkosten infolge unrichtigen Aufmaßes oder unzutreffender Terminangaben seitens des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten. Nach abgeschlossenen Sondermaßnahmen und Beendigung der Montagearbeiten hat der Auftraggeber dem beauftragten Xxxxxxx die Richtigkeit der durchgeführten Arbeiten und des Aufmaßes zu bestätigen. Es gelten die Bedingungen nach VOB, Teil B und C es sei denn , es handelt sich um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB. Die Berechnung des Aufmaßes erfolgt einschließlich Schwellen und Nischen nach Rohbaumaßen. Schienen und Dehnungsfugen werden übermessen. Aussparungen wie Pfeiler, Kamine etc. bis zu 0,5 m² werden nicht abgesetzt.
Montageleistungen. 1. Sind Montageleistungen schriftlich vereinbart, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Montageleistungen. Sofern Montage vereinbart ist, stellen wir fachkundiges Montagepersonal mit dem erforderlichen Werkzeug zur Verfügung. Die Montage kann erst dann begonnen werden, wenn der Besteller die baubehördlichen Rohbau- abnahmen des Aufzugschachtes herbeigeführt hat und die vom Besteller zu übernehmenden Vorarbeiten gemäß dem Merkblatt über bauseitige Leistungen durchgeführt sind. Die Montage wird durch die Monteure nach Zeichnungen und Angaben des Herstellers ausgeführt. Änderungswün- sche des Bauherren bedürfen zwecks Ausführung unserer vorherigen Zu- stimmung. Arbeiten, die außerhalb des bei der Auftragserteilung festge- legten Liefer- und Montageumfangs liegen, werden gesondert in Rech- nung gestellt. Montagefristen verlängern sich um bauseitige Verzögerun- gen. Im übrigen gilt insoweit Ziffer V.
Montageleistungen. (1) Bei der Montage oder Aufstellung von Anlagen, Maschinen oder Maschinenteilen, sind die Aufwendungen für Arbeitslohn und Auslösung vom Auftraggeber zu erstatten, für Über- stunden, Sonn- und Feiertagsarbeit mit entsprechenden Lohnzuschlägen. Reise- und Über- nachtungskosten sowie Transportkosten für Gepäck- Material- und Werkzeugbeförderung sind vom Auftraggeber zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt zu dem am Ausführungstag gül- tigen Sätzen gemäß den Abrechnungssätzen „Service und Montage“ der Auftragnehmerin. Diesen liegen die Bestimmungen der 5-Tage-Woche zugrunde. Den Monteuren steht eine wöchentliche Heimreise zu.
Montageleistungen. 1.1 Eine Montageleistung durch InnoLas ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Montageleistungen. Sind Montageleistungen vereinbart worden oder Teil der Geschäftsbeziehung, ist die Montage der Lieferung gemäß den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften am (End-) Bestimmungsort unter Einhaltung der dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen insb. Sicherheitsbestimmungen, des Arbeitnehmerschutzes und Unfallschutzes auszuführen. Der Vertragspartner übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit seines Personals sowie von zur Erfüllung seiner Verpflichtung herangezogener Dritter.
Montageleistungen. 12.1 Allfällige, von AB AG erbrachte Montageleistungen gelten als separates Vertragsverhältnis und sind nicht Gegenstand der Bestellung. Montageleistungen werden separat abgerechnet und gemäss Regieaufwand oder erfolgter Offerte zusätzlich in Rechnung gestellt.