Mutterschaft Musterklauseln

Mutterschaft. 4.1. Kosten der stationären Behandlung 41
Mutterschaft. (1) Die Vertragsgruppenpraxis ist zur Beratung von schwangeren Anspruchsberechtigten sowie zum kostenlosen Ausstellen der für die Erlangung von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft erforderlichen Bescheinigungen verpflichtet.
Mutterschaft. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind gleich versichert wie Krankheit, wenn die Versicherung beim Versicherer für die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt schon mindestens 270 Tage gedauert hat oder bei vorheriger gleichwertiger Versicherung durch einen anderen Versicherer, wenn der Versicherungsabschluss mindestens 270 Tage vor der Geburt bestätigt worden ist.
Mutterschaft. Anspruchsberechtigt ist eine Mitarbeiterin, die während neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) versichert war, in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und im Zeitpunkt der Niederkunft Arbeitnehmerin ist (Art. 16b ff. EOG). Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft. Während dem maximal 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub hat die Mitarbeiterin Anspruch auf 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor Beginn des Entschädigungsanspruches erzielt wurde. Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld (max. CHF 196.--/Tag während max. 98 Tagen) ausbezahlt. Der Anspruch endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt. Der Mitarbeiter ist während des Einsatzes bei der SUVA gegen Berufsunfall versichert. Die Versicherung beginnt an dem Tag, an welchem das Arbeitsverhältnis anfängt; sie endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nichtberufsunfälle sind gemäss den Bestimmungen der SUVA gedeckt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden beträgt. Die Wartefrist beträgt 3 Tage, der Unfalltag inbegriffen. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung des Unfalles durch die SUVA übernimmt die Trabeco AG den Lohn während der Wartefrist (Art 324b Abs. 3 OR). Die Leistungen betragen 80% des Xxxxxx. Die Leistungen der SUVA ersetzen die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gem. Art. 324a Abs. 1 OR. Bei Nichtberufsunfällen, die aufgrund aussergewöhnlicher Gefahren und Wagnisse im Sinne von Art. 36 ff. des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) von der SUVA abgelehnt werden, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht. Für Deckungsumfang, Leistungen und Vorbehalte sind die SUVA-Bestimmungen massgebend, die im Büro der Trabeco AG eingesehen werden können. Sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate vereinbart worden ist, haben Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung während dem obligatorischen schweizerischen Militär- oder Zivildienst. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Xxxxxx für eine Dauer von höchstens 4 Wochen pro Jahr. Nach zwei Jahren einer ununterbrochenen Anstellung bezahlt die Trabeco AG 80% des Xxxxxx gemäss der Xxxxxx Xxxxx wie folgt. Dauer des Arbeitsverhältnisses: Leistungsdauer:
Mutterschaft. Arbeitnehmerinnen haben gemäss Artikel 16b ff Erwerbsersatzgesetz, EOG, Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn sie während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft im Sinn des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG, versichert waren, während dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und im Zeitpunkt der Niederkunft immer noch Arbeitnehmerinnen sind. Kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, ist eine Lohnfortzahlung nach Artikel 324a OR zu prüfen. Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft. Die Mütter erhalten während dem maximal 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (das Taggeld beträgt maximal 196 Franken), welches vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Die Mutterschaftsentschädigung wird in Form eines Taggeldes (max. 98 Taggelder) ausbezahlt. Der Anspruch endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt.
Mutterschaft. Es wird empfohlen eine Versicherung für bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen Dauer abzuschliessen. Wird keine Versicherung abgeschlossen, erhält die Mitarbeiterin den vollen Lohn während der beschränkten Zeitdauer gemäss Art. 19.1 hievor.
Mutterschaft. 23.1 Bei Mutterschaft wird die Mutterschaftsentschädigung ab
Mutterschaft. 4.1 Kosten der stationären Behandlung
Mutterschaft. 22.5 Mutterschaftsurlaub für Personal mit unbefristeter Anstellung 22.6 Personal mit befristeter Anstellung 22.7 Beendigung des Dienstverhältnisses am Ende des Mutterschaftsurlaubs 22.8 Bei Mutterschaftsurlaub 22.9 Nicht bezahlter Urlaub
Mutterschaft. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Nieder- kunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Somit die Zeit der Schwangerschaft und die 70 Tage nach der Geburt. Die Mutterschaft ist in den Zusatzver- sicherungen der Krankheit gleichgestellt.