Mängelanzeigen Musterklauseln

Mängelanzeigen. 3.5 Weitere Vorgaben der Leistungsträger, Anzeige von Schadensfällen bei der Fluggesellschaft
Mängelanzeigen. Mängelrügen gelten als rechtzeitig erfolgt, wenn äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennen im Rahmen unserer Bearbeitung, spätestens 14 Tage nach Lieferung, angezeigt werden. Verborgene Mängel und Mängel bei Lieferungen, bei denen zunächst nur Stichproben genommen werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach der Entdeck ung, dem Auf- tragnehmer mitzuteilen. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Einwand einer verspäteten Mängelanzeige, es sei denn, der Auftragnehmer weist die schul d- haft verzögerte Mitteilung der Mängelanzeige durch uns nach. Im Fall von Mängeln erfolgt eine Rücksendung der Ware für Rechnung und auf Gefahr des Auftragneh- mers, der auch alle zur Beseitigung der vorhandenen Mängel erforderlichen Au f- wendungen trägt.
Mängelanzeigen. Beanstandungen jeglicher Art sind nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung – bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung – möglich und schriftlich vorzunehmen.
Mängelanzeigen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Veranstalter einen aukretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhak, sodass der Veranstalter infolge dieser Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, tritt eine Minderung des Reisepreises nach § 651 m BGB als auch nach § 651 n nicht ein und der Kunde kann keine Schadensersatzansprü- che nach § 651 n BGB geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiselei- tung ist beaukragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Mängelanzeigen. Offenkundige Mängel der Lieferung hat Xxxxxx unverzüglich anzuzeigen. Bei Waren, bei denen der Mangel erst bei der Verarbeitung festgestellt wird, hat Horsch, ab Erkennung des Mangels, diesen unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelanzeige. Die vor der Feststellung des Mangels eventuell erfolgte Zahlung stellt keine Anerkennung dar, dass die Ware frei von Mängeln und vorschriftsmäßig geliefert wurde.
Mängelanzeigen. 20.1 Die Mängelansprüche des Kunden aus einem etwaigen Kaufvertrag sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,
Mängelanzeigen. 7.1 Wir sind verpflichtet, die Ware nach Eingang innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Zu Untersuchungen, die ein Entfernen der Verpackung, ein Trennen von Einzelteilen eines Gebindes, die Anwendung chemischer oder physikalischer Untersuchungsmethoden, eine Probeverarbeitung o.ä. bedingen, sind wir nicht verpflichtet; insoweit festgestellte Fehler gelten als verdeckte Mängel.
Mängelanzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber Berlinpiloten erfolgen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.
Mängelanzeigen. Mängel der Lieferung hat Prall-Tec, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Mängelanzeigen. Mängel der Vermittlungsleistung von Flugladen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber Flugladen anzuzeigen. Flugladen ist - soweit zumutbar - Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine solche Mängelanzeige des Kunden schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Flugladen möglich gewesen wäre. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxx nicht zur Entgegennahme von Erklärungen, Beanstandungen und Anzeigen (z. B. Mängelanzeigen) berechtigt und verpflichtet ist, die das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger betreffen. Derartige Erklärungen muss der Kunde direkt gegenüber dem Anbieter der Leistung – also dem Leistungsträger – erheben. Eine Übermittlung solcher Erklärungen an Flugladen wahrt keine etwaig laufenden Fristen.