Mögliche Interessenkonflikte Musterklauseln

Mögliche Interessenkonflikte. Die Erste Group Bank AG sowie ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen haben in der Vergangenheit gegenüber der Emittentin und/oder der Best in Parking Gruppe Investment Banking- und andere Bank- und Finanzierungsdienstleistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht und werden zukünftig solche Dienstleistungen erbringen. Der Exchange Agent sowie ihm nahestehende Gesellschaften können von Zeit zu Zeit im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, gesondert oder gemeinsam, über die Transaktion hinausgehende Geschäftsbeziehungen im Rahmen von z.B. Anlage-, Beratungs- oder Finanztransaktionen mit der Emittentin und/oder der Best in Parking Gruppe führen und diese auch zukünftig weiterführen. Darüber hinaus können zwischen dem Exchange Agent und den Dealer Managern oder ihnen nahestehenden Gesellschaften und der Emittentin und/oder der Best in Parking Gruppe aufrechte besicherte sowie unbesicherte Finanzierungsverträge sowie Wertpapiervermittlungsverträge bestehen bzw. künftig abgeschlossen werden. Dabei müssen sich die Interessen des Exchange Agent bzw. der ihm nahestehenden Gesellschaften mit jenen der Emittentin und/oder der Best in Parking Gruppe, der Anleihegläubiger und sonstiger Beteiligter nicht notwendigerweise decken. Als Kreditgeber der Emittentin und/oder der Best in Parking Gruppe, könnten der Exchange Agent daher im Interessenskonflikt zu den Anleihegläubigern stehen. Die Laufzeit der 2018-Schuldverschreibungen geht über den Zeitpunkt bestehender bzw. noch abzuschließender Finanzierungen der Emittentin und/oder der Best in Parking Keine Haftung des Exchange Agent. Der Exchange Agent sowie dessen Direktoren, Angestellte und Tochtergesellschaften sowie verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Gewährleistung, Garantie oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Umtauschangebot Memorandum enthaltenen Informationen oder ein Versäumnis der Emittentin, in diesem Umtauschangebot Memorandum Informationen aufzunehmen, die von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung des Umtauschangebots sind. Angebote zum Umtausch durch den Exchange Agent. Der Exchange Agent kann Angebote zum Umtausch im eigenen Namen oder im Namen von Anleihegläubigern abgeben. Keine Empfehlung. Weder der Exchange Agent noch dessen Direktoren, Angestellten und Tochtergesellschaften geben hinsichtlich des Umtauschangebots irgendwelche Zusicherungen, Gewährleistungen, oder Empfehlungen zur Abgabe von Angeboten zum Umtausch ab. Der Exchange Agent kann im Ra...
Mögliche Interessenkonflikte. Die Erste Group Bank AG sowie ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen haben in der Vergangenheit gegenüber der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe Investment Banking- und andere Bank- und Finanzierungsdienstleistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht bzw. erbringen diese gegenwärtig und beabsichtigen auch zukünftig solche Dienstleistungen zu erbringen. Der Exchange Agent sowie ihm nahestehende Gesellschaften können von Zeit zu Zeit im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, gesondert oder gemeinsam, über die Transaktion hinausgehende Geschäftsbeziehungen im Rahmen von z.B. Anlage-, Beratungs- oder Finanztransaktionen mit der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe führen und diese auch zukünftig weiterführen. Darüber hinaus können zwischen dem Exchange Agent und dem Dealer Manager oder ihnen nahestehenden Gesellschaften und der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe aufrechte besicherte sowie unbesicherte Finanzierungsverträge sowie Wertpapiervermittlungsverträge bestehen bzw. künftig abgeschlossen werden. Dabei müssen sich die Interessen des Exchange Agent bzw. der ihm nahestehenden Gesellschaften mit jenen der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe, der Anleihegläubiger und sonstiger Beteiligter nicht notwendigerweise decken. Als Kreditgeber der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe, könnte der Exchange Agent daher im Interessenskonflikt zu den Anleihegläubigern stehen. Die Laufzeit der 2024- Schuldverschreibungen geht über den Zeitpunkt bestehender bzw. noch abzuschließender Finanzierungen der Emittentin und/oder der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe hinaus, weshalb beim Exchange Agent auch in Bezug auf die 2024- Schuldverschreibungen ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Sowohl die Erste Group Bank AG als auch ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sind Anleihegläubiger der 2018-Schuldverschreibungen und können Angebote zum Umtausch ihrer 2018-Schuldverschreibungen abgeben. Die Erste Group Bank AG ist Vertreterin der Emittentin und den Anleihegläubigern zu keinen Leistungen verpflichtet, es sei denn, sie sind in diesem Umtauschangebot Memorandum beschrieben. Keine Haftung des Exchange Agent. Der Exchange Agent sowie dessen Direktoren, Angestellte und Tochtergesellschaften sowie verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Gewährleistung, Garantie oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständi...
Mögliche Interessenkonflikte. Grundsätzlich können Ihre Interessen kollidieren mit -Interessen unseres Hauses, -Interessen unserer Mitarbeiter oder -Interessen anderer Kunden. Beim Depotgeschäft kann ein entsprechender Interessenkonflikt insbesondere in dem folgendem Fall entstehen: -unser Haus erhält Zuwendungen von Dritten für die Verwahrung Ihrer Wertpapiere. Um den o. a. möglichen Interessenkonflikt im Rahmen der Verwahrung von Wertpapieren zu Ihrem Nachteil zu vermeiden, hat unser Haus folgende organisatorische Maßnahmen getroffen: -Verpflichtung unserer Mitarbeiter zur Beachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts; -Annahme von Zuwendungen durch unser Haus und unsere Mitarbeiter nur im Rahmen des Üblichen, -schließlich sorgfältige Auswahl, Schulung, Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen wird von unabhängigen Stellen in unserem Haus laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Ihre Bank Stand: 28.04.2011
Mögliche Interessenkonflikte. Grundsätzlich können Ihre Interessen kollidieren mit -Interessen unseres Hauses, -Interessen unserer Mitarbeiter oder -Interessen anderer Kunden. Beim An- und Verkauf von Finanzinstrumenten kann ein entsprechender Interessenkonflikt insbesondere in folgenden Fällen entstehen: -für die Auswahl der Ausführung Ihres Auftrages stehen uns u. U. unterschiedliche Ausführungsplätze zur Verfügung; -unserer Haus führt neben Ihrem Auftrag in dem gleichen Finanzinstrument Aufträge anderer Kunden, unseres Hauses und von Mitarbeitern unseres Hauses aus; -unser Haus führt Ihre Aufträge nicht nur aus oder leitet diese nicht nur zur Ausführung an Dritte weiter, sondern verwertet Finanzinstrumente, die von Kunden als Sicherheit gestellt sind. -unser Haus erhält Zuwendungen von Dritten für den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Um mögliche Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil zu vermeiden, hat unser Haus verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen. Für den An- und Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten sind dies insbesondere: -Grundsätze unseres Hauses zur bestmöglichen Ausführung Ihres Auftrages; -Beachtung des Prioritätsprinzips, d. h. sämtliche Aufträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ausgeführt bzw. weitergeleitet; -Zuteilung von Zeichnungsaufträgen entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und den Vorgaben des Emittenten; -Annahme von Zuwendungen durch unser Haus und unsere Mitarbeiter nur im Rahmen des Üblichen -Verhaltensregeln für private Geschäfte von Mitarbeitern, die eine Benachteiligung von Kundengeschäften gegenüber Mitarbeitergeschäften ausschließen sollen und -sorgfältige Auswahl, Schulung, Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Einhaltung sämtlicher vorstehender Verpflichtungen wird von unabhängigen Stellen in unserem Haus laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Ihre Bank Stand: 28.04.2011 Sonderbedingungen für Termingeschäfte Fassung: November 2012 Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im Folgenden „Geschäfte“). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanz- termingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Ver- trag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die S...
Mögliche Interessenkonflikte. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
Mögliche Interessenkonflikte. Die Fondsleitung und deren Gruppengesellschaften können im Zusammenhang mit dem Baloise Swiss Property Fund u.U. verschiedene Funktionen ausüben. Insbesondere ist die Fondsleitung auch für die Vermögensverwaltung des Fonds zuständig sowie als Vertriebsstelle desselben tätig. Obschon die Fondsleitung ausreichend Zeit und Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben einplant und überdies einen Teil ihrer Aufgaben an Dritte delegiert hat, arbeiten die bei der Fondsleitung verantwortlichen Personen nicht ausschliesslich für den Baloise Swiss Property Fund. Zudem ist die Baloise Gruppe ebenfalls im Bereich der Immobilienanlagen und weiteren Dienstleistungen im Finanzbereich tätig. Aufgrund dieser Konstellationen können sich potentielle oder tatsächliche Interessenkonflikte ergeben. Die Fonds- leitung ergreift adäquate Massnahmen, um derartige Interessenkonflikte zu reduzieren bzw. zu verhindern. Obwohl die Fondsleitung und deren Beauftragte interne Massnahmen getroffen haben, um potentielle oder tatsächliche Inte- ressenkonflikte zu identifizieren, zu entschärfen und zu bewältigen, kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Interessenkonflikte auftreten und sich zum Nachteil der Anleger auswirken.
Mögliche Interessenkonflikte. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind die Vermögensinteres- sen der Investmentgesellschaft und ihrer Anleger anvertraut. Von einem Interessenkonflikt spricht man, wenn die Möglichkeit be- steht, dass diese Vermögensinteressen nicht gewahrt werden, weil entgegenstehende Interessen verfolgt werden. Interessenkonflikte sind trotz der bei der Kapitalverwaltungsge- sellschaft im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hiergegen bestehenden Vorkehrungen in vielen Fällen nicht vollständig ver- meidbar. Die nachfolgend dargestellten möglichen Interessenkonflikte können prognosegefährdende Auswirkungen haben. Interessenkonflikte können in folgenden Fällen entstehen: Interessen an finanziellen Vorteilen oder an der Vermei- dung finanzieller NaChteile Die Aussicht auf Erzielung eines finanziellen Vorteils oder auf Ver- meidung eines finanziellen Verlustes kann dazu führen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder mit ihr verbundene Unter- nehmen oder deren jeweilige Mitarbeiter zum Nachteil der Invest- mentgesellschaft und ihrer Anleger handeln. Beispiel: Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten Kenntnis von einer Investitionsmöglichkeit und nutzen diese für sich selbst aus und nicht für die Investmentgesellschaft. Interessen am Ergebnis einer Dienstleistung oder eines Geschäfts Die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder ein verbundenes Un- ternehmen oder ein einzelner Mitarbeiter oder mehrere Mitar- beiter können am Ergebnis einer für die Investmentgesellschaft erbrachten Dienstleistung oder eines für diese getätigten Ge- schäfts ein Interesse haben, das nicht mit den Interessen der Anleger übereinstimmt. Beispiel: Das Vergütungsinteresse der Kapitalverwaltungsgesell- schaft steht der Wahrnehmung einer Desinvestitionsmöglichkeit entgegen, weil sich dadurch die Vergütung der Kapitalverwal- tungsgesellschaft verringert. Anreize, andere AIF oder bestimmte Anleger zu bevorzu- gen Es können finanzielle oder sonstige Anreize bestehen, die Inter- essen eines anderen AIF, eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern über die Interessen der Investmentgesellschaft zu stel- len oder die Interessen eines Anlegers über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern der Invest- mentgesellschaft zu stellen. Beispiel: Werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft aus ver- schiedenen AIF unterschiedlich hohe Vergütungssätze bezogen, die jeweils vom Wert des AIF abhängig sind, entsteht ein Anreiz, für Wertzuwächse insbesondere bei solchen AIF zu so...
Mögliche Interessenkonflikte. Das Auslagerungsunternehmen BVT Holding GmbH & Co. KG ist als Muttergesellschaft ein mit der Kapitalverwaltungsgesell- schaft verbundenes Unternehmen (siehe Seite 52). Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen der Mitglieder der Geschäftsführung, der kaufmännischen Leitung und der Mit- glieder des Beirats der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Auslagerungsunternehmen BVT Holding GmbH & Co. KG, die im Abschnitt „Mitglieder der Geschäftsführung“ (ab Seite 54) darge- stellt sind. Es sind keine konkreten Interessenkonflikte erkennbar, die sich aus der Aufgabenübertragung durch die Kapitalverwal- tungsgesellschaft ergeben könnten. Mögliche allgemeine Inter- essenkonflikte sind im Kapitel „Risiken“ dargestellt (Seite 24).
Mögliche Interessenkonflikte. Hiezu wird auf die diesbezüglichen Ausführungen bei Pkt. 7 verwiesen. Die KAG für Immobilien nimmt Leistungen externer Berater:innen im Sinne Anlage 1 zu § 4 Z 2 lit. c AIFMG nicht in Anspruch. Die KAG für Immobilien hat für die Bewertung der Vermögenswerte gem. § 21 ImmovInFG (Immobilien) mindestens zwei von ihr und der Depotbank unabhängige, fachlich geeignete Sachverständige für das Fachgebiet der Immobilienschätzung und –bewertung beizuziehen, deren Bestellung durch die Geschäftsleitung der KAG für Immobilien im Einvernehmen mit der Depotbank und mit Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgt. Nachfolgende Sachverständige werden von der KAG für Immobilien beauftragt: • Xxxxxx XX GmbH, Xxxxxxxx Xxxxxx 0/0000, 0000 Xxxx • CBRE GmbH, Xx Xxxxxxxxx 00, Xxx 00, 0000 Xxxx • COLLIERS INTERNATIONAL Immobilienbewertungs- und Consulting GmbH, Xxxxxxxxxxxx 0/Xxx 0-0x, 0000 Xxxx • Xxxxxxxxxx, Xxx. Wolfgang, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxx Xxxxxx • EHL Immobilien Bewertung GmbH, Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0-00, 0000 Xxxx • Haberditzl, Mag. jur. Xxxxxx, MSc, Xxxxxxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx • IMSER & RIGELE Immobilienbewertung GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/0, 0000 Xxxx • InterREC GmbH, Xxxxxxxxxx 0/00, 0000 Xxxx • Leichtfried und Partner Immobilienbewertung GmbH, Xxxxxxxxxxx 00/00, 0000 Xxxx • Malloth, Prof. Mag. Thomas, Malloth & Partner Immobilien GmbH & Co KG, Xxxxxxxxx 0/0/00, 0000 Xxxx • Nass, DI Birgit, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00X, 0000 Xxxxxxx • Neuhold & Partner ImmobilienWERTschätzung GmbH, Xxxxx-Xxxx-Xxxxx 0/Xxx 0, 0000 Xxxx • ÖRAG Immobilien Vermittlung GmbH, Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx • PwC Advisory Services GmbH, Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0, 0000 Xxxx • Reinberg & Partner Immobilienberatung GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 0000 Xxxx • RESH Advisory GmbH, Xxxxxxxx Xxxx 0-0, 0000 Xxxx • Xxxxxx + Xxxxxx IMMOBILIEN CONSULTING GmbH, Xxxxxxxx Xxxx 00/00, 0000 Xxxx • Xxxxxx, Xxx. Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 0/00, 0000 Xxxx Da von der KAG für Immobilien ausschließlich unabhängige, fachlich geeignete Sachverständige, bei welchen keine Ausschließungsgründe im Sinne des § 62 BWG – mit Ausnahme des § 62 Z 6a BWG – vorliegen, für die Bewertung der Vermögenswerte gem. § 21 ImmoInvFG herangezogen werden und der Wertermittlung des Immobilienfonds der arithmetische Mittelwert der zu gleichen Stichtag erfolgten Bewertungen zugrunde zu legen ist, bestehen keine Interessenkonflikte. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments wird kein Prime Broker eingesetzt. KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs...
Mögliche Interessenkonflikte. Mögliche Interessenkonflikte könnten sich ergeben zwischen • der Gesellschaft sowie ihren Führungskräften, Mitarbeitern oder jeder anderen Person, die über ein Kontrollverhältnis direkt oder indirekt mit der Gesellschaft verbunden sind, und dem von ihr verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens; • dem von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Invest- mentvermögens und einem anderen Investmentvermögen oder den Anlegern jenes Investment- vermögens; • dem von Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investment- vermögens und einem anderen Kunden der Gesellschaft; • zwei Kunden der Gesellschaft oder • der Gesellschaft und/oder verbundenen Unternehmen. Interessenkonflikte können insbesondere in folgenden Fällen entstehen: • Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsorgans oder Mitarbeiter sind Mandatsträger bei einer Gesellschaft, die in die Prozesskette der Vermögensverwaltung eingebunden ist; • Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten und Fondsanteilen; • Portfolioallokation unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (ESG); • Geschäfte zwischen Investmentvermögen oder zwischen Investmentvermögen und der Gesell- schaft; • Abhängigkeit der Vergütung von risikogenerierenden Faktoren oder Einnahmen anderer Berei- che; • Gewährung von Zuwendungen durch aktuelle oder potenzielle Geschäftspartner; • Ausnutzung von compliance-relevanten Informationen oder • die Gesellschaft bzw. ihre Mitarbeiter könnten der Einflussnahme Dritter unterliegen.