Common use of Nachbesserungsbegleitschäden Clause in Contracts

Nachbesserungsbegleitschäden. 7.1 Eingeschlossen sind, ohne dass ein Folgeschaden bereits eingetreten ist - in teilweiser Abänderung von Ziffer 1.1, 1.2 und 7.7 SVAHB gesetzliche Aufwendungs- und Schadenansprüche Dritter wegen Kosten, die als Folge von Schäden und Mängeln an den vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten entstehen. Dies gilt auch für Schäden und Mängel an Leistungen des Versicherungsnehmers, die auf zugekaufte und eingebaute mangelhafte Erzeugnisse Dritter zu- rückzuführen sind. Als Schadenereignis gilt der Zeitpunkt, in dem die Arbeiten, die später zu Nachbesserungs-arbeiten führen, abgeschlos- sen sind.

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