Common use of Nacherfüllung Clause in Contracts

Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfügung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehebung in angemessener Frist bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behebung in angemessenem Umfang mit.

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Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfügung Verfü- gung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehebung Mängelbehe- bung in angemessener Frist bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behebung -behe- bung in angemessenem Umfang mit.

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Samples: docmaster.supplier.daimlertruck.com

Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten ver- besserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber Auftragge- ber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung Interimslösung zur vorläufigen Behebung Be- hebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfügung stellenleisten. Die Pflicht zu vollständiger zur vollständigen Mängelbehebung in angemessener an- gemessener Frist bleibt davon hiervon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behebung in angemessenem Umfang Um- fang mit.

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Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten verbes- serten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen vor- läufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfügung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehebung in angemessener Frist bleibt davon unberührtunbe- rührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behebung in angemessenem Umfang mit.

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Samples: docmaster.supplier.daimler.com