Common use of Nacherfüllung Clause in Contracts

Nacherfüllung. (1) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. In diesem Falle ist der Liefe- rant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Unser Recht Schadensersatz zu verlangen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (2) Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Einhaltung von Prüfvorschriften sowie etwaige Freigaben durch uns oder unseren Kunden entbinden den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur Lieferung mangelfreier Produkte. (3) Nachbesserungen können nach entsprechender Anzeige an den Lieferanten von uns selbst oder durch von uns beauftragten Dritte ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werden, wenn zur Vermeidung eines eigenen Verzugs, wegen sonstiger Eilbedürftigkeit oder zur Schadensminderung ein besonde- res Interesse an einer sofortigen Nachbesserung ohne vorherige Fristsetzung be- steht.. (4) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung ein Xxxxxxxxxx, so wird vermutet, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbar. (5) Nehmen wir von uns gefertigte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder werden deswegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so stehen uns die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB ungekürzt zu. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt36 Monate, bei Baumaterialien i.S.d. § 438 (1) Nr. 2b) BGB 5 Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Nacherfüllung. 6.3.1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (1Nachbesserung) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn wir die Beseitigung des Mangels mindes- tens zweimal erfolglos versucht haben. Außerdem bleibt unser Recht, die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangenverweigern unbe- rührt. 6.3.2. In diesem Falle ist Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der Liefe- rant man- gelhaften Sache noch den erneuten Einbau, es sei denn, wir wa- ren ursprünglich zum Einbau verpflichtet. Diese Regelung gilt nicht für Geschäfte, alle in deren Lieferkette Verbraucher beteiligt sind. 6.3.3. Die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendun- genPrüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere TransportTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Unser Recht Schadensersatz zu verlangenMaterialkosten, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (2) Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Einhaltung von Prüfvorschriften sowie etwaige Freigaben durch uns oder unseren Kunden entbinden den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur Lieferung mangelfreier Produkte. (3) Nachbesserungen können nach entsprechender Anzeige an den Lieferanten von uns selbst oder durch von uns beauftragten Dritte ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werdentragen wir, wenn zur Vermeidung eines eigenen Verzugs, wegen sonstiger Eilbedürftigkeit oder zur Schadensminderung tatsächlich ein besonde- res Interesse an einer sofortigen Nachbesserung ohne vorherige Fristsetzung be- steht.. Mangel vor- liegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberech- tigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (4ins- besondere Prüf- und Transportkosten) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung ein Xxxxxxxxxx, so wird vermutet, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden warersetzt verlangen, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbardie fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht er- kennbar. Eine etwaige Verpflichtung zur Tragung von Ein- und Ausbaukosten bleibt unberührt. (5) Nehmen 6.3.4. Ist eine Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolg- los abgelaufen, oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehr- lich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf- preis mindern und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ver- langen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktritts- recht. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag erstatten wir von uns gefertigte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder werden deswegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so stehen uns den Kauf- preis abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB ungekürzt zubis zur Rückabwicklung gezogenen Nutzungen. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt36 Monate, bei Baumaterialien i.S.d. § 438 (1) Nr. 2b) BGB 5 Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Nacherfüllung. 10.1. Ist die Sache mangelhaft, hat der Besteller zunächst lediglich das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen, sofern die Nacherfüllung uns nicht unzumutbar ist oder wir sie ernsthaft und endgültig verweigert haben. 10.2. Die Nacherfüllung kann in einer Neulieferung der Sache oder der Nachbesserung (1Reparatur) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen durch uns ungekürzt zu; unabhängig davon oder von uns eingeschalteter Dritter bestehen. Jeweils sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. In diesem Falle ist der Liefe- rant verpflichtet, alle zum Zweck Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendun- genAufwendungen, insbesondere TransportTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Unser Recht Schadensersatz zu verlangen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (2) Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches10.3. Die Einhaltung Wir sind berechtigt, eine von Prüfvorschriften sowie etwaige Freigaben durch dem Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung um 15% geringere Kosten für uns oder unseren Kunden entbinden den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur Lieferung mangelfreier Produkteverursacht. Der verbleibende Restwert der im Falle der Neulieferung zurückzugebenden Sache ist dabei anzurechnen. (3) Nachbesserungen können nach entsprechender Anzeige an den Lieferanten von uns selbst oder durch von uns beauftragten Dritte ohne Fristsetzung zur 10.4. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werden, wenn zur Vermeidung eines eigenen Verzugs, wegen sonstiger Eilbedürftigkeit oder zur Schadensminderung ein besonde- res Interesse an einer sofortigen Nachbesserung ohne vorherige Fristsetzung be- steht.. (4) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung ein Xxxxxxxxxx, so wird vermutetdavon abhängig zu machen, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden warLieferpreis vollständig beglichen ist. Wir sind auch berechtigt, es sei denndie Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, diese Vermutung ist mit der Art wenn die Kosten derselben den bedungenen Lieferpreis übersteigen. Haben wir den Mangel zu verschulden oder eine Garantie für die Abwesenheit des Mangels unvereinbarübernommen, können wir die Nacherfüllung insgesamt lediglich dann verweigern, wenn deren Kosten den bedungenen Lieferpreis um ein Drittel übersteigen. Der verbleibende Restwert der im Falle der Neulieferung zurückzugebenden Sache ist dabei anzurechnen. ordering party shall bear the corresponding costs for this. (5) Nehmen wir von uns gefertigte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder werden deswegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so stehen uns die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gem8.5. §§ 478, 479 BGB ungekürzt zuWe are entitled to make partial deliveries to a . reasonable extent. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt36 Monate, bei Baumaterialien i.S.d. § 438 (1) Nr. 2b) BGB 5 Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang.

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Samples: General Conditions of Sale and Delivery

Nacherfüllung. 10.1. Ist die Sache mangelhaft, hat der Besteller zunächst lediglich das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen, sofern die Nacherfüllung uns nicht unzumutbar ist oder wir sie ernsthaft und endgültig verweigert haben. 10.2. Die Nacherfüllung kann in einer Neulieferung der Sache oder der Nachbesserung (1Reparatur) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen durch uns ungekürzt zu; unabhängig davon oder von uns eingeschalteter Dritter bestehen. Jeweils sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. In diesem Falle ist der Liefe- rant verpflichtet, alle zum Zweck Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendun- genAufwendungen, insbesondere TransportTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Unser Recht Schadensersatz zu verlangen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (2) Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches10.3. Die Einhaltung Wir sind berechtigt, eine von Prüfvorschriften sowie etwaige Freigaben durch dem Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung um 15% geringere Kosten für uns oder unseren Kunden entbinden den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur Lieferung mangelfreier Produkteverursacht. Der verbleibende Restwert der im Falle der Neulieferung zurückzugebenden Sache ist dabei anzurechnen. (3) Nachbesserungen können nach entsprechender Anzeige an den Lieferanten von uns selbst oder durch von uns beauftragten Dritte ohne Fristsetzung zur 10.4. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werden, wenn zur Vermeidung eines eigenen Verzugs, wegen sonstiger Eilbedürftigkeit oder zur Schadensminderung ein besonde- res Interesse an einer sofortigen Nachbesserung ohne vorherige Fristsetzung be- steht.. (4) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung ein Xxxxxxxxxx, so wird vermutetdavon abhängig zu machen, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden warLieferpreis vollständig beglichen ist. Wir sind auch berechtigt, die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, wenn die Kosten derselben den bedungenen Lieferpreis übersteigen. Haben wir den Mangel zu verschulden oder eine Garantie für die Abwesenheit des Mangels übernommen, können wir die Nacherfüllung insgesamt lediglich dann verweigern, wenn deren Kosten den bedungenen Lieferpreis um ein Drittel übersteigen. Der verbleibende Restwert der im Falle der Neulieferung zurückzugebenden Sache ist dabei anzurechnen. 10.5. Jegliche Nacherfüllung durch uns erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbarunsere Geschäftsleitung hat den Mangel ausdrücklich anerkannt. Unsere Techniker oder Monteure sind nicht berechtigt, einen Mangel anzuerkennen. (5) Nehmen 10.6. Ist eine konkrete Sache Gegenstand dieses Vertrages, sind wir berechtigt, diese nachzubessern, sofern eine Reparatur durch uns oder von uns gefertigte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder werden deswegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so stehen uns die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB ungekürzt zueingeschaltete Dritte möglich ist. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt36 Monate, bei Baumaterialien i.S.d. § 438 (1) Nr. 2b) BGB 5 Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen (Avlb)