Nebenberufliche Tätigkeit Musterklauseln

Nebenberufliche Tätigkeit. Versichert ist abweichend von A1-1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Aus übung einer selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von maximal 12.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Kein Versicherungsschutz besteht für medizinische/ heilende oder planende/bauleitende Tätigkeiten oder wenn Angestellte beschäftigt werden.
Nebenberufliche Tätigkeit. 7.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus folgenden selbstständigen Neben­ tätigkeiten: Annahmestellen für Sammelbesteller, Änderungsschneiderei, Sticke­ rei, Daten­ und Texterfassung, Fotografen, Friseure, Handel mit Haushaltsreini­ gungsmitteln sowie ­waren, ­geräten und Geschirr, Kosmetikhandel (ohne Herstel­ lung), Kunsthandwerk, Töpfer, nebenberuflicher Lehrer wie z.B. Musik­ oder Sprachlehrer, Markt­ und Meinungsforschung, Souvenirhandel, Schmuckhandel, Tierbetreuung und Übersetzer. 7.2 Für die unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten gelten folgende Voraussetzun­ gen für deren Mitversicherung: – Es handelt sich um eine selbstständige Nebentätigkeit, die in der Freizeit ausgeübt wird; der überwiegende Lebensunterhalt wird anderweitig bestrit­ ten; – Die Tätigkeit wird in/von der ansonsten selbst genutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten Einfamilienhaus betrieben. Ein separates Betriebsgrund­ stück wie z. B. ein Ladengeschäft oder ähnliches existiert nicht. Ein Lager in der Wohnung oder auf dem Grundstück zählt nicht hierzu; – Es wird kein Personal beschäftigt; – Der Umsatz in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadeneintritt betrug höchstens 10.000 Euro. Treffen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr zu, besteht kein Versiche­ rungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit. 7.3 Die Bestimmungen in Ziffer 3.1.2 und 3.1.3 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine An­ wendung. 7.4 Für die unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten gilt folgende Deckungserweite­ rung: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Tätigkeiten auf fremden Grundstü­ cken, der Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Vorführungen betrieblicher Erzeugnisse sowie der Unterhaltung von Reklameeinrichtungen. 7.5 Nicht versichert sind im Rahmen der unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten Haftpflichtansprüche – wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Ver­ mögensschäden nach Ziffer 7.7 AHB, – aus Vermögensschäden Ziffer 2 AHB, – wegen Schäden durch Risiken, die nicht dem Charakter der selbständigen Nebenberufstätigkeit entsprechen, – wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraft­ fahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers sowie eines Luft­ oder Wasser­ fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines solchen Fahrzeugs in Anspruch genommen w...
Nebenberufliche Tätigkeit. A1-7 Allgemeine Ausschlüsse
Nebenberufliche Tätigkeit. 7.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus folgenden selbstständigen Neben- tätigkeiten: Annahmestellen für Sammelbesteller, Änderungsschneiderei, Sticke- rei, Daten- und Texterfassung, Fotografen, Friseure, Handel mit Haushaltsreini- gungsmitteln sowie -waren, -geräten und Geschirr, Kosmetikhandel (ohne Herstel- lung), Kunsthandwerk, Töpfer, nebenberuflicher Lehrer wie z B. Musik- oder Sprachlehrer), Markt- und Meinungsforschung, Souvenirhandel, Schmuckhandel, Tierbetreuung und Übersetzer. 7.2 Für die unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten gelten folgende Voraussetzun- gen für deren Mitversicherung: – Es handelt sich um eine selbstständige Nebentätigkeit, die in der Freizeit ausgeübt wird; der überwiegende Lebensunterhalt wird anderweitig bestrit- ten; – Die Tätigkeit wird in/von der ansonsten selbst genutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten Einfamilienhaus betrieben. Ein separates Betriebsgrund- stück wie z. B. ein Ladengeschäft oder ähnliches existiert nicht. Ein Lager in der Wohnung oder auf dem Grundstück zählt nicht hierzu; – Es wird kein Personal beschäftigt; – Der Umsatz in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadeneintritt betrug höchstens 10.000 Euro. Treffen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr zu, besteht kein Versiche- rungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit. 7.3 Die Bestimmungen in Ziffer 3.1.2 und 3.1.3 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine An- wendung. 7.4 Für die unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten gilt folgende Deckungserweite- rung: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Tätigkeiten auf fremden Grundstü- cken, der Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Vorführungen betrieblicher Erzeugnisse sowie der Unterhaltung von Reklameeinrichtungen. 7.5 Nicht versichert sind im Rahmen der unter 7.1 beschriebenen Nebentätigkeiten Haftpflichtansprüche – wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden nach Ziffer 7.7 AHB, – aus Vermögensschäden Ziffer 2 AHB, – wegen Schäden durch Risiken, die nicht dem Charakter der selbständigen Nebenberufstätigkeit entsprechen, – wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraft- fahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers sowie eines Luft- oder Wasser- fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines solchen Fahrzeugs in Anspruch genommen ...
Nebenberufliche Tätigkeit. Nebenberufliche Erwerbstätigkeit ist mit diesem Vertrag unvereinbar. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Verlages.
Nebenberufliche Tätigkeit. Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn diese nicht mehr als Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs bezogen auf ein Kalenderjahr ausmacht. Eine Nebenberufliche Tätigkeit liegt nicht vor, wenn die Tätigkeit als Teil einer Haupttätigkeit anzusehen ist. Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten, nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder nebenberufliche Pflegetätigkeiten bei alten, kranken oder behinderten Menschen.
Nebenberufliche Tätigkeit. Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn diese nicht mehr als Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs bezogen auf ein Kalenderjahr ausmacht. Eine Nebenberufliche Tätigkeit liegt nicht vor, wenn die Tätigkeit als Teil einer Haupttätigkeit anzusehen ist. Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten in einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Tätigkeit. Eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft muss für deren ideellen Geschäftsbereich einschließlich ihrer Zweckbetriebe ausgeübt werden. Tätigkeiten in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder bei der Verwaltung des Vermögens sind nicht begünstigt.

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