Common use of Nebentätigkeit Clause in Contracts

Nebentätigkeit. Die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Förderungsdauer im Rahmen des Wal- ter Benjamin-Stipendiums ist der DFG rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Die DFG kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erreichung des Stipendienziels oder die berechtigten Interessen der DFG zu be- einträchtigen. Die Nebentätigkeit darf daher nicht in direktem Zusammenhang mit dem geförderten Forschungsvorhaben stehen, sondern muss sich in ihrer Art davon abgren- zen, und darf einen zeitlichen Rahmen von bis zu acht Stunden/Woche nicht überschrei- ten.

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