Nebentätigkeit. 1. Die Redakteurin/der Redakteur darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie den berechtigten Interessen des Verlages nicht abträglich ist.
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Nebentätigkeit. 1. Die Die/der Redakteurin/der Redakteur darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie den berechtigten Interessen des Verlages nicht abträglich ist.
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