Common use of Nebentätigkeit Clause in Contracts

Nebentätigkeit. Der/die Beschäftigte darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie den berechtig- ten Interessen der AFP nicht abträglich ist. Dies gilt insbesondere für die Verwertung und Weitergabe der ihm/ihr bei seiner/ihrer Tätigkeit für AFP bekanntgewordenen Nachrichten und Unterlagen. Eine journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit sowie die Mitwirkung an Rund- funk- und Fernsehsendungen als AFP-Redakteur/in sind der Chefredaktion/ Geschäftsführung vorab mitzuteilen, auch wenn sie unentgeltlich erfolgen. Sonstige entgeltliche Nebentätigkeiten sind der Chefredaktion/Geschäftsführung ebenfalls bekanntzugeben.

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Nebentätigkeit. Der/die Beschäftigte darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie den berechtig- ten Interessen berechtigten Interes- sen der AFP nicht abträglich ist. Dies gilt insbesondere für die Verwertung und Weitergabe der ihm/ihr bei seiner/ihrer Tätigkeit für AFP bekanntgewordenen Nachrichten und UnterlagenUnterla- gen. Eine journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit sowie die Mitwirkung an Rund- funk- Rundfunk- und Fernsehsendungen als AFP-Redakteur/in sind der Chefredaktion/ Chefredaktion/Geschäftsführung vorab mitzuteilen, auch wenn sie unentgeltlich erfolgen. Sonstige entgeltliche Nebentätigkeiten sind der Chefredaktion/Geschäftsführung ebenfalls bekanntzugeben.

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Nebentätigkeit. Der/die Beschäftigte darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie den berechtig- ten Interessen der AFP nicht abträglich ist. Dies gilt insbesondere für die Verwertung und Weitergabe der ihm/ihr bei seiner/ihrer Tätigkeit für AFP bekanntgewordenen Nachrichten und Unterlagen. Eine journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit sowie die Mitwirkung an Rund- funk- und Fernsehsendungen als AFP-Redakteur/in sind der Chefredaktion/ Chefredakti- on/Geschäftsführung vorab mitzuteilen, auch wenn sie unentgeltlich erfolgen. Sonstige entgeltliche Nebentätigkeiten sind der Chefredaktion/Geschäftsführung ebenfalls bekanntzugeben.

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