Nebentätigkeit. Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
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Nebentätigkeit. Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist nur mit vorheriger, schriftlicher in Textform erfolgter Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
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