Nebentätigkeit. 18.1 Arbeitnehmerinnen dürfen während der Freizeit und den Ferien keine entgeltliche oder unentgeltliche Coiffeur-Berufsarbeit leisten, ausgenommen die Bedienung 10 von Modellen für die Vorbereitung von Fachwettbewerben und Fachprüfungen, sowie von Modellen an Fachschulen und Fachkursen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe
Nebentätigkeit. 18.1 Arbeitnehmerinnen dürfen während der Freizeit und den Ferien keine entgeltliche oder unentgeltliche Coiffeur-Berufsarbeit leisten, ausgenommen die Bedienung 10 von Modellen für die Vorbereitung von Fachwettbewerben und Fachprüfungen, Fachprüfungen,10 sowie von Modellen an Fachschulen und Fachkursen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe
Nebentätigkeit. 18.1 Arbeitnehmerinnen dürfen während der Freizeit und den Ferien keine entgeltliche ent- geltliche oder unentgeltliche Coiffeur-Berufsarbeit leisten, ausgenommen die Bedienung 10 von Modellen für die Vorbereitung von Fachwettbewerben und Fachprüfungen, sowie von Modellen an Fachschulen und Fachkursen.
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Samples: www.pk-coiffure.ch