Common use of Netzanschlusskosten Clause in Contracts

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss, Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom), Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)

Netzanschlusskosten. 3.15.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwen- digen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer An- schlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten)verlangen. 3.25.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten An- schlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer Anschlussneh- mer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag, Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz, Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter effi- zienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer Anschlussneh- mer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. ge- gebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom), Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom), Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss Netzan- schluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. 3.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. 3.2 Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer Anschlussneh- mer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag Strom, Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag Strom

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (NetzanschlusskostenNetzanschlusskos- ten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber Netzbe- treiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag Strom, Anschlussnutzungsvertrag Strom

Netzanschlusskosten. 3.1. 3.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer An- schlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten).Netzanschlusskosten).‌ 3.2. 3.2 Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse Anschlüs- se hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Be- triebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste ÄnderungÄn- derung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstattener- statten.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag Gas, Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten gezahl- ten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter effi- zienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer Anschluss- nehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen ver- langen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. ge- gebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag/Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter effi- zienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer Anschlussneh- mer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlusskosten. 3.14.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung Herstel- lung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.24.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschlussvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. 3.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer An- schlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. 3.2 Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse An- schlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des VerteilernetzesVerteiler- netzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer Anschlussneh- mer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Be- triebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste ÄnderungÄn- derung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber Netzbetrei- ber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des VerteilernetzesVerteilnetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Betriebs- führung notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten An- schlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste ÄnderungÄnde- rung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwen- digen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses Netz- anschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses Netz- anschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer An- schlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss Netzan- schluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich wirtschaft- lich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung des Netzanschlusses Netzan- schlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse An- schlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des VerteilernetzesVer- teilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer An- schlussnehmer den ggf. zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Netzanschlusskosten. 3.1. 3.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. 3.2 Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)

Netzanschlusskosten. 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendi- gen notwendigen Kosten für die Herstellung sowie jede vom Anschlussnehmer An- schlussnehmer veranlasste Änderung, auch Trennung oder Beseitigung Beseitigung, des Netzanschlusses Netzanschlus- ses zu verlangen (Netzanschlusskosten). 3.2. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse An- schlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des VerteilernetzesVerteiler- netzes, so hat der Netzbetreiber die Anschlusskosten Netzanschlusskosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer den ggf. gegebenenfalls zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)