Common use of Neue Tochtergesellschaften Clause in Contracts

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf Versicherungsfälle, − die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder − die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung Grün- dung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 40 % der konsolidierten Umsatzsumme Umsatz- summe des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR / UK sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen einem Versicherten zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme Umsatz- summe des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren. 4.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung Gründ- ung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 40 % der konsolidierten Umsatzsumme Umsatz- summe des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR / UK sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen einem Versicherten zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: www.carlrieck.de, www.kuv24-berater.de, www.assecon.de

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 40 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR / UK sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen einem Versicherten zum Zeitpunkt des Erwerbs Er- werbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmersder Versicherungsnehmer, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: www.kuv24-media.de

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmers, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich Dies gilt nicht auf für Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf für Versicherungsfälle, − die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder − die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de

Neue Tochtergesellschaften. Wird eine Gesellschaft durch Gründung oder Erwerb während der Vertragslaufzeit zu einer Tochtergesellschaft, besteht für Versicherungsfälle nach dem Zeitpunkt der Gründung oder des Erwerbs automatisch Versicherungsschutz. Beläuft sich der Umsatz der neu gegründeten oder erworbenen Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbs auf mehr als 20 % der konsolidierten Umsatzsumme des Versicherungsnehmersder Versicherungsnehmer, so besteht Versicherungsschutz nur vorbehaltlich der Einigung über eine Bedingungs- und Prämienanpassung. Beide Absätze beziehen sich nicht auf Gesellschaften außerhalb des EWR sowie auf Versicherungsfälle, die auf Pflichtverletzungen beruhen, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht, oder die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung bekannt waren.

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Samples: www.kuv24-media.de