Common use of Neuwertentschädigung Clause in Contracts

Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 3.000,– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager), - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC), - Film- und Fotoapparate, - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),

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Samples: www.gev-versicherung.de

Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 3.000,– € 2.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch An- spruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager), ) - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. z.B. LaptopLap- top, Tablet-PC), ) - Film- und Fotoapparate, Fotoapparate - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-MP3- Player, CD-Wiedergabegeräte),) - Brillen jeder Art

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 3.00010.000,– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager), ) - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC), ) - Film- und Fotoapparate, Fotoapparate - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),

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Samples: www.gev-versicherung.de

Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz Schaden- ersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 3.000,– € 2.500 Euro je Versicherungsfall Schadenereignis und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums hier- über obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen von der vorstehen- den Regelung bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln − Film- und Fotoapparaten, − mobile Kommunikationsmittel jeder Art (z. B. Mobile mobile Telefone, Pager), - Computern − Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptopjeder Art, Tableteinschließlich Laptops, Beamer und eBook-PC)Reader, - Film- und Fotoapparate, - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-PlayerVideowiedergabegeräte, CD-Wiedergabegeräte),− Brillen jeder Art.

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Samples: www.mvk-versicherung.de