Nicht versicherte Gefahren. Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen keinen Ersatz für Schäden, a) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.: aa) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; bb) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson- dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; cc) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; dd) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; ee) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung; ff) Tierbiss; b) die durch Verschleiß entstanden sind; c) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler); d) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist); e) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind; f) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
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Samples: Škoda Gebrauchtwagen Garantie, Volkswagen Gebrauchtwagen Garantie GVB 302/10
Nicht versicherte Gefahren. Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen keinen Ersatz für Schäden,
a) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse Einflüs- se aller Art, wie z.B.:
aa1.) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer me- chanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
bb2.) mut- Mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson- dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
cc3.) unmittelbare Einwirkung von SturmNaturgewalten, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand Feuer oder Explosion;
dd4.) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder Beschlagnahme, sonstige Eingriffe oder Kernenergie;
ee5.) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie Fahrzeugs (z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch ÜberladungWettbewerben, Überla- dung);
ff6.) TierbissTiere;
b) die verursacht durch Verschleiß entstanden sind(ein Verschleißteil ist ein Bauteil des Fahrzeugs, das in regelmäßigen Abständen aufgrund seiner Funktion und/oder seiner Kilometerlaufleistung und/oder von Herstellervorgaben bzgl. Service- und Wartungsintervallen aus- getauscht werden muss), dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile ebenfalls repariert oder getauscht werden müssen;
c) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschentäu- schen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);
d) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
e) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges Fahr- zeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.B. Umrüstung Um- rüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind;
f) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
1.) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Be- trieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
2.) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wur- de;
3.) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unverzüg- lich repariert wurde;
4.) das Fahrzeug unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder ge- pflegt worden ist;
5.) ein laut Hersteller des Fahrzeugs nicht geeigneter Betriebs- oder Schmierstoff verwendet wurde (z.B. Falschbetankung);
6.) ein vor Vertragsbeginn durch das Prüfprotokoll festgestellter Schaden nicht behoben wurde.
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Samples: Garantieversicherung
Nicht versicherte Gefahren. Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen keinen Ersatz für Schäden,
a) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:
aa1.) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
bb2.) mut- Mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson- dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
cc3.) unmittelbare Einwirkung von SturmNaturgewalten, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand Feuer oder Explosion;
dd4.) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, AussperrungAus- sperrung, Beschlagnahme oder Beschlagnahme, sonstige Eingriffe oder Kernenergie;
ee5.) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie Fahrzeugs (z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Wettbewerben, Überladung);
ff6.) TierbissTiere;
b) die verursacht durch Verschleiß entstanden sind(ein Verschleißteil ist ein Bauteil des Fahr- zeugs, das in regelmäßigen Abständen aufgrund seiner Funktion und/ oder seiner Kilometerlaufleistung und/oder von Herstellervorgaben bzgl. Service- und Wartungsintervallen ausgetauscht werden muss), dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur an- derer defekter Bauteile ebenfalls repariert oder getauscht werden müs- sen;
c) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);
d) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
e) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.B. Umrüstung auf GasbetriebGas- betrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind;
f) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
1.) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
2.) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde;
3.) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich re- pariert wurde;
4.) das Fahrzeug unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist;
5.) ein laut Hersteller des Fahrzeugs nicht geeigneter Betriebs- oder Schmierstoff verwendet wurde (z.B. Falschbetankung);
6.) ein vor Vertragsbeginn durch das Prüfprotokoll festgestellter Schaden nicht behoben wurde.
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Samples: Garantieversicherung