Common use of Nicht versicherte Risiken Clause in Contracts

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re. 1.7 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von Geothermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re. 1.7 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von GeothermiebohrungenGe- othermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re; 1.7 aus der eigenen Ausführung von Arbeiten, die dem Leistungs- bild des Bauhaupt- und nebengewerbes zuzurechnen sind. 1.7 1.8 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von GeothermiebohrungenGe- othermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re.; 1.7 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von GeothermiebohrungenGe- othermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- nicht selbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende durchschlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re. 1.7 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von Geothermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Photovoltaik

Nicht versicherte Risiken. Nicht versichert ist die Haftpflicht 1.1 wegen Schäden aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (z. B. Deckungsvorsorge im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes - AMG); 1.2 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Spreng- stoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken; 1.3 aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförde- rung von Personen sowie aus der selbstständigen und nichtselbst- ständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb; 1.4 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich handelt um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestand- teilen und Zubehör; 1.5 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen; 1.6 aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kommissionswa- re; 1.7 aus der eigenen Ausführung von Arbeiten, die dem Leistungs- bild des Bauhaupt- und -nebengewerbes zuzurechnen sind; 1.8 wegen Schäden an Bauwerken, Anlagen oder Anlageteilen, die Gegenstand der Leistung des Versicherungsnehmers sind und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 1.7 1.9 aus der Durchführung von Frackingbohrungen oder von GeothermiebohrungenGe- othermiebohrungen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen