Nicht zugelassene Anlagen Musterklauseln

Nicht zugelassene Anlagen. Die nicht zugelassenen Anlagen werden im Anhang A „AIF im Überblick“ aufgeführt. Der AIFM darf jederzeit im Interesse der Anteilsinhaber weitere Anlagebeschränkungen festsetzen, um den Gesetzen und Bestimmungen jener Länder zu entsprechen, in denen die Anteilscheine des AIF angeboten und verkauft werden.
Nicht zugelassene Anlagen. Ein Teilfonds darf nicht:
Nicht zugelassene Anlagen. Die nicht zugelassenen Anlagen des Teilfonds werden im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ aufgeführt. Der AIFM darf jederzeit im Interesse der Anteilsinhaber weitere Anlagebeschränkungen festsetzen, um den Gesetzen und Bestimmungen jener Länder zu entsprechen, in denen die Anteilscheine des Teilfonds angeboten und verkauft werden.
Nicht zugelassene Anlagen. Insbesondere die folgenden Anlagen sind nicht zugelassen: - physische Waren (Rohstoffe oder Ähnliches), wobei Edelmetalle (Gold und Silber) und Derivate auf Waren (insbe- sondere Commodity Futures und Optionen) zugelassen sind; - direkte Anlagen in Immobilien; - physische Leerverkäufe von Anlagen jeglicher Art; und - direkte Unternehmensbeteiligungen (Private Equity). Der Teilfonds kann jederzeit weitere Anlagerestriktionen festlegen.