Notfallbehandlung. Auf das Erfordernis unserer vorherigen →schriftlichen Leistungszu- sage berufen wir uns nicht, soweit eine sofortige stationäre Heilbe- handlung der →versicherten Person wegen eines Notfalls (zum Beispiel akut lebensbedrohender Zustand) – auch bei Notfallein- weisung – medizinisch notwendig ist.
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Samples: Krankenzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Notfallbehandlung. Auf das Erfordernis unserer vorherigen →schriftlichen Leistungszu- sage berufen wir uns nicht, soweit eine sofortige stationäre Heilbe- handlung der →versicherten Person wegen eines Notfalls (zum Beispiel akut lebensbedrohender Zustand) – - auch bei Notfallein- weisung – Notfalleinwei- sung - medizinisch notwendig ist.
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Samples: Krankenzusatzversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung