Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke wie z.B. Spiele, soziale Medien, Streamingdienste, Downloadportale und Vergleichbares ist nicht erlaubt.
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Samples: Leihvertrag, Leihvertrag Für Mobile Endgeräte, Leihvertrag Für Mobile Endgeräte
Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke wie z.B. Spiele, soziale Medien, Streamingdienste, Downloadportale und Vergleichbares ist nicht erlaubt. Dies schließt beispielsweise die Speicherung unterrichtsfremder Bilder oder Musikdateien aus. Soziale Netzwerke dürfen damit ebenfalls nicht aufgerufen werden.
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