Common use of Nutzung Clause in Contracts

Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung der MOVEC berechtigt, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhalten. Weitergehende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVEC.

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Samples: motiondata-vector.com, motiondata-vector.com, motiondata-vector.com

Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands der TeleTrader Produkte oder Dienstleistungen (z.B. Lieferung von Markt- dateninhalten) ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen vertraglichen Vereinbarung (einschließlich den Bestimmungen dieser AGBs) zwischen den Parteien gestattet. Um Störungen des Systembetriebes zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, die von TeleTrader oder einem Dritten zur Dekompilierung Verfügung gestellten Applikationen nur in der ver- traglich vereinbarten Form zu nutzen, sowie nur in einer Art und Weise zu nutzen, dass sich daraus keine negativen Auswirkungen auf die Performance und Stabilität des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung Sys- tems oder auf die Rechte von TeleTrader aus diesem Vertragsverhältnis, oder Ver- pflichtungen von TeleTrader gegenüber Dritten ergeben. Für den laufenden Betrieb notwendige Software-Updates werden dem Kunden von TeleTrader oder einem dritten Anbieter zur Verfügung gestellt. Im Falle der MOVEC berechtigtDurchfüh- rung von notwendigen Updates wird TeleTrader oder der Drittanbieter diese dem Kun- den innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ankündigen. Der Kunde verpflichtet sich, um diese Updates unverzüglich zum von TeleTrader oder von Dritten vorgegebenen Zeitpunkt durchzuführen. Die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe von TeleTrader Produkten, von von TeleTrader bezogenen Dienstleistungen oder Marktdaten, sowie die erforderlichen Informationen Nutzung dersel- ben durch Dritte ist untersagt. Die Berechtigung zu einer solchen Weitergabe oder Nut- zung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von TeleTrader. TeleTrader behält uneingeschränkt die Kontrolle über die zur Herstellung Verfügung gestellten Marktdaten und behält sich ausdrücklich das Recht vor - jederzeit und in eigenem Er- messen - zusätzliche Vorgaben für die Nutzung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhaltenvon TeleTrader zur Verfügung ge- stellten Marktdaten vorzuschreiben, unabhängig davon, ob die Marktdaten von einer von TeleTrader zur Verfügung gestellten Applikation, über einen Dritten oder in ande- rer Weise bezogen werden. Weitergehende Rechte zur NutzungWeiters kann TeleTrader nach eigenem Ermessen seine Leistungen ganz oder teilweise aussetzen (und im Besonderen die Lieferung von Marktdaten), Bearbeitung wenn TeleTrader Produkte oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich aller vom Kunden hergestelltenMarktdaten in einer Weise genutzt wer- den, vollständigen die die Rahmenbedingungen des Vertrages (insbesondere die Bestimmungen dieser AGB) verletzt oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVECvertragliche Bestimmungen (insbesondere die Bestimmun- gen dieser AGB) auf andere Weise verletzt werden.

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Samples: www.teletrader.com

Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe Massgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß gemäss der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen vertragsgemässen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße Lizenzgrösse nach Maßgabe Massgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands ist nur nach Maßgabe Massgabe einer zuvor abzuschließenden abzuschliessenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung der MOVEC berechtigt, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhalten. Weitergehende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich einschliesslich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVEC.

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Samples: motiondata-vector.com