Common use of Nutzung Clause in Contracts

Nutzung. 15.1 Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellen. 15.2 Alle Bereiche, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbel, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Nutzung. 15.1 Das Rauchen a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (einschließlich E-Zigarette und ähnlichemz.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer oder Explosionsaufnahmen) in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden. e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. f) Der Mieter ist nicht berechtigt, in den Räumlichkeiten Workshops/Kurse zu veranstalten. Dieses bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters. g) Der Vermieter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt h) Durch die Anmietung erhält der Mieter das Rauchverbot Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (einschließlich E-Zigarette und ähnlichemVorräume, Treppenhaus, Flure, Gewerbegrundstück etc.) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellenFotografieren ausdrücklich untersagt. 15.2 Alle Bereichei) Bei Nutzung unserer Hintergründe ist das Abrollen und Verwenden bis zum Boden kostenfrei, so auch die Konferenzbereiche, ab dem Fußboden sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen10 Euro pro laufenden Meter fällig. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbel, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werden.

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Samples: Mietvertrag

Nutzung. 15.1 Während der Vermietung (sowie beim Aufenthalt zur Vorbereitung und beim Aufräumen) trägt der Mieter die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter ist für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Der Mieter muss während der Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Die nach außen führenden Türen dürfen während der Veranstaltung nicht abgeschlossen oder zugestellt sein. Nach Beendigung der Vermietung ist alles wieder in den Zustand zu bringen, wie es vor der Vermietung angetroffen wurde. Das Rauchen benützte Geschirr ist zu reinigen und aufzuräumen. Einmalgeschirr darf nicht verwendet werden. Anfallender Müll ist vom Mieter auf dessen Kosten zu entsorgen. Die benutzten Räume sind vom Mieter zu reinigen, ebenso die dazugehörigen Toiletten und den Zugang zum Keller. (einschließlich E-Zigarette Putzutensilien siehe Checkliste) Getränke können nach Absprache gestellt werden, und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen sind nach Veranstaltungsende abzurechnen. Angefangene Flaschen gehen kpl. zulasten des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagtMieters. IEingebrachte Gegenstände sind vom Mieter nach der Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie vom Vermieter kostenpflichtig entfernt werden. Dies wird mit der Kaution verrechnet. Das Gemeindehaus befindet sich im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot Wohngebiet. Mit Rücksicht auf die Nachbarn schließen alle Veranstaltungen um 23.00 Uhr. (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigtAusnahmen sind Familienfeiern, die bis 24.00 Uhr dauern dürfen). Darüber hinaus wird das Hotel in In jedem Fall ist die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis Veranstaltung ab 22.00 Uhr so zu EUR 500,00 in Rechnung stellen. 15.2 Alle Bereicheführen, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattetdass nach außen keine Ruhestörung auftritt. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette Dies bezieht sich besonders auf das Ende der Veranstaltung und ähnlichem) zu einer Aktivierung auf das Verlassen des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbel, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werdenGemeindezentrums. Die Konferenzräume vermieteten Räume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurdenbis 10.00 Uhr des Folgetages gereinigt zu übergeben. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werden.

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Samples: Vermietung Von Räumen

Nutzung. 15.1 a) Die Raiffeisen-Card berechtigt den Kunden zum bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen an den von ARTG definierten Akzeptanzstellen. Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette Akzeptanznetz beinhaltet alle Tankstellen von ARTG und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellenalle angeschlossenen Tankstellen der Verbundpartner. 15.2 Alle Bereicheb) Vor dem Zahlvorgang weist der Kartennutzer den Tankstellenbetreiber bzw. dessen Personal darauf hin, so auch dass er per Raiffeisen-Card zahlen möchte. Dann hat er den Anweisungen des Tankstellenbetreibers bzw. dessen Personals zu folgen: Die Raiffeisen-Card ist nach Aufforderung in das Karten-Lesegerät einzulegen, der PIN-Code und eventuelle Zusatzeingaben einzugeben. An Automatentankstellen erfolgt der Zahlvorgang vor dem Warenbezug anhand der Bedienerführung des Tankautomatenterminals. c) Durch Vorlage einer Raiffeisen-Card und Eingabe des PIN-Codes in die Konferenzbereichedafür vorgesehenen Geräte an den betreffenden Akzeptanzstellen gilt der Inhaber als legitimiert, Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen und für Rechnung des Kunden zu beziehen. Durch die Eingabe des PIN-Codes quittiert der Inhaber der Raiffeisen-Card zugleich den Empfang der Lieferungen und Leistungen im Auftrag des Kunden. Unabhängig davon wird maschinell ein Lieferschein erstellt und dem Karteninhaber ausgehändigt. Darin sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattetdie Lieferungen und Leistungen, ggf. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette unter einer Sammelbezeichnung, ausgewiesen. d) Die Betreiber der Tankstellen und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kostenderen Personal sind nicht verpflichtet, die durch einen solchen Einsatz entstehenLegitimation des Inhabers einer Raiffeisen-Card weiter zu prüfen, wenn der PIN- Code in das dafür vorgesehene Gerät richtig eingegeben wird. Bei dreifach falscher PIN-Eingabe kann eine Inanspruchnahme einer Leistung aus Sicherheitsgründen zeitweise ausgeschlossen werden. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbele) ARTG hat das Recht, Einbaumöbeljederzeit und ohne Angabe von Gründen, Bodenbelägeeine Leistung oder Lieferung abzulehnen oder durch die Akzepta nzstelle ablehnen zu lassen, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfangwenn ein von ARTG festgelegtes Limit überschritten wird. 15.4 Es f) Dem Kunden und seinen Mitarbeitern ist dem Kunden die Nutzung der Raiffeisen-Card untersagt, wenn - über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder - er zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ist oder - er erkennen kann, dass die Rechnungen bei Fälligkeit nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführenausgeglichen werden können. In diesen Fällen ist ARTG zur sofortigen Sperrung der Raiffeisen-Card(s) berechtigt. 15.5 g) Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestelltAkzeptanzstellen sind berechtigt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände eine ungültige oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurdengesperrte Raiffeisen-Card einzuziehen. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werden.

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Samples: Tankkarten Antrag/Vertrag

Nutzung. 15.1 Das Rauchen (einschließlich ES&P gestattet dem Nutzer im Rahmen einer kostenfreien Anmeldung, die Funktionen der Online-Zigarette Produkte online zu testen. Hierbei ist der Funktionsumfang inhaltlich eingeschränkt. Möchte der Nutzer kostenpflichtige Inhalte und ähnlichem) Funktionen nutzen, muss er diese bestellen. S&P gestattet dem Nutzer den Online-Zugriff auf diese kostenpflichtigen Inhalte und Funktionen nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltregelung, die Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. S&P ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung bei grobem Missbrauch sofort zu entziehen. Die Berechtigung zur Nutzung von kostenpflichtigen Inhalten wird nach Vertragsabschluss und Freischaltung zunächst für ein Jahr erteilt. Bei der für ein Jahr erteilten Nutzungsberechtigung wird diese automatisch für ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf in allen öffentlichen Bereichen Textform gekündigt wird. Die Abrechnung des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagtNutzungsentgeltes erfolgt jeweils für ein Jahr vom Tag der Freischaltung, d. h. des Rechnungsdatums an. Für das 1. Jahr der Nutzung wird dem Nutzer durch S&P nach der Bestellung eine verbindliche Bestellbestätigung mit Ausweis des zu zahlenden Nutzungsentgeltbetrages übersandt. Nach dem Eingang der Zahlung unter Angabe der Bestellnummer erfolgen die Freischaltung und die Rechnungslegung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot darauffolgenden Vertragsjahr erfolgt die Rechnungslegung automatisch und die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten von mindestens EUR 5 sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls S&P nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann S&P diesen vom Nutzer ersetzt verlangen. S&P ist nach Ablauf jeder Periode berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen. Hierzu wird ergänzend auf Ziffer 10.3.2. der AGB von S&P (einschließlich E-Zigarette und ähnlichemLink: xxxxx://xxx.xx/xxx) verwiesen. Bei Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist das Hotel zur fristlosen Kündigung S&P berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellen. 15.2 Alle Bereiche, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände Nutzungsentgelte zum Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes entsprechend anzupassen. Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug oder werden S&P Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Nutzers erheblich zu mindern (z.B. lose Möbelinsbesondere Zahlungseinstellung, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmtInsolvenz), ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sichS&P berechtigt, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werdenNutzungsberechtigung zu sperren oder nur gegen Vorkasse einzuräumen.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Nutzung. 15.1 Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen Wohnmobil darf nur vom Mieter selbst bzw. den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass zum Zeit- punkt der Überlassung des Hotels sowie in allen Konferenzräumen Fahrzeuges an Dritte diese über die zum Führen des Fahr- zeuges erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Der Mieter ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellen. 15.2 Alle Bereiche, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kostenverpflichtet, die durch einen solchen Einsatz entstehen. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose MöbelNamen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter mitzuteilen. Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln, Einbaumöbelübliche Kontrollmaßnahmen wie die Über- prüfung des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks sind regelmäßig durchzu- führen. Der Fahrer ist verpflichtet, Bodenbelägevor Fahrtantritt zu überprüfen, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum ob sich das Fahrzeug in ver- kehrssicherem Zustand befindet. Das Wohnmobil darf nur für Camping und den hiermit verbundenen üblichen Zwe- cken benutzt werden. Eine Weiter- bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es Untervermietung ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt Vermieters gestattet. Das Wohnmobil darf nicht genutzt werden: - zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen - zur Teilnahme an Fahrzeugtests - zum Transport von Tieren - zum Transport von gefährlichen Stoffen, namentlich explosiven, giftigen, radioakti- ven oder leicht entzündlichen Stoffen oder zum Transport von Stoffen, die unter das Deutsche Be- täubungsmittelgesetz fallen - zur Begehung oder Unterstützung von Straftaten, eingeschlossen Zollvergehen - für Fahrten außerhalb von Straßen oder Wegen oder für Fahrten auf Gelände, wel- ches nicht zum Befahren bestimmt ist - für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete, die vom Auswärtigen Amt der Bundesre- publik Deutschland als Krisengebiete eingeordnet sind. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende - für Fahrten in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattetost-/oder außereuropäische Ländern; derartige Fahrten bedürfen der aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters - für Fahrten in Länder, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen denen der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversi- cherer nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet ist - bei Zweifeln ist das Bestehen des Versicherungsschutzes vor Übernahme des Fahr- zeuges mit Vermieter und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen Versicherungsgesellschaft abzuklären Entstehen im Konferenzraum vornimmtReisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellendieses Gebiet sofort zu verlassen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die in einem Konferenzraum festgestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Wohnmobilvermietung