Nutzungshinweise. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software unter Beachtung der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung und des Benutzerhandbuchs ordnungsgemäß zu nutzen. Unbeschadet der Bestimmungen dieser AGB ist es dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von NEVARIS untersagt, die Software und/oder das Benutzerhandbuch in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu analysieren, zu dekompilieren, neu zu erstellen, zu ändern, zu rekonstruieren, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verändern.
7.2 Der Kunde darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (Backup zur Wiederherstellung) sowie im Falle einer lizenzierten Testumgebung zur Erstellung dieser Testumgebung vornehmen. Es darf grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Soweit mehrere Sicherungskopien aufgrund einer Mehrgenerationensicherung erstellt werden, gilt die Gesamtheit dieser Sicherungskopien als eine Kopie. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden und nur als Ersatz für die Originalsoftware, die nicht mehr verwendet werden kann.
7.3 Verstößt der Kunde gegen das Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) und/oder gegen die Nutzungshinweise (gemäß Ziffer 7 Teil B), so vereinbaren die Parteien die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden an NEVARIS in angemessener Höhe, wobei NEVARIS die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen wird und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. NEVARIS hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsstrafe rechtfertigen, kann NEVARIS die Vertragsstrafe ohne Fristsetzung einfordern.
7.4 Darüber hinaus kann NEVARIS das Nutzungsrecht des Kunden nach den Bestimmungen der Ziffer 6 Teil B widerrufen.
Nutzungshinweise dReservierung kann zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Laptop- und Desktop-Rechnern genutzt werden. Diese müssen mit dem jeweiligen Landesnetz verbunden sein.
Nutzungshinweise. Die technischen Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die durch die Hausmeister eingewiesen sind. Veränderungen von Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung der Kirchengemeinde. Beim Anbringen von Dekorationen dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. Sämtliche Veränderungen müssen vorher mit den Hausmeistern abgestimmt werden. Die Mieter haben bei öffentlichen Veranstaltungen einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen und sind für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Die Mieter haben die einschlägigen Bestimmungen zu beachten und die erforderlichen Genehmigungen für Veranstaltungen einzuholen. Insbesondere haben sie die sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten.
Nutzungshinweise. (Name des Kunden) ermöglicht Ihnen die Nutzung von RADAR. Dazu haben Sie die Rolle als Datengeberin oder Datengeber erhalten.
Nutzungshinweise. 5.1. Der Benutzer betritt und nutzt die Parkeinrichtung auf eigenes Risiko. Der Benutzer muss jederzeit Vorsicht walten lassen, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Parkhauses außerhalb der Fahrspuren.
5.2. Der Benutzer muss sich strikt an die Anweisungen des Quick Parking-Personals, die Verkehrszeichen und die Fahrtrichtung halten.
5.3. In der Parkeinrichtung beträgt die Höchstgeschwindigkeit 5 Stundenkilometer.
5.4. Der Benutzer muss sich während des Aufhaltens in der Parkeinrichtung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Wegenverkeerswet (Straßenverkehrsgesetz), weiteren Vorschriften, die nach diesem Gesetz, dem Reglement Verkeersregels en Verkeerstekens (Gesetz zu Verkehrsregeln und Verkehrszeichen) und entsprechenden Anhängen erlassen werden, sowie weitere Vorschriften, die gemäß den oben genannten Gesetzen auferlegt werden, verhalten.
5.5. Es ist verboten:
a. die Parkeinrichtung für andere Zwecke als das Abstellen von Fahrzeugen zu benutzen;
b. innerhalb der Parkeinrichtung Waren oder Dienstleistungen anzubieten, zu vertreiben oder zu vermieten;
c. in oder auf der Parkeinrichtung zu werben;
d. in der Parkeinrichtung zu rauchen oder ein offenes Feuer zu entzünden;
e. länger im Kraftfahrzeug zu bleiben als zum Parken der Kraftfahrzeugs notwendig ist. Nach dem Parken müssen Licht und Motor ausgeschaltet werden und alle Personen müssen die Parkeinrichtung verlassen;
f. ohne Zustimmung von Quick Parking Reparaturen oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug durchzuführen;
g. Abfälle mit Ausnahme von kleinen Abfallgegenständen, die in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden, zurückzulassen.
5.6. Der Benutzer ist außerdem verpflichtet, so zu handeln, dass der Verkehr in und/oder um die Parkeinrichtung herum nicht behindert und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Der Motor des Fahrzeugs darf nur solange laufen, wie es für das Einfahren oder Verlassen der Parkeinrichtung erforderlich ist.
5.7. Fahrzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Quick Parking nicht länger als neunzig (90) aufeinanderfolgende Tage in der Parkeinrichtung abgestellt werden. Wenn diese Frist überschritten wird, ist der Benutzer verpflichtet, zusätzlich zu der Parkgebühr für neunzig (90) Tage eine Parkgebühr für jeden Tag oder ein Teil davon zu zahlen, an dem sich das Fahrzeug des Benutzers nach Ablauf der oben genannten Frist innerhalb der Parkeinrichtung befindet, zuzüglich eines Betrages von € 25 pro Tag; dies gilt unbeschadet des...
Nutzungshinweise. Bei Anmietung Grillhütte ist folgendes zu beachten:
Nutzungshinweise. Die technischen Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die durch die Hausmeister eingewiesen sind. Im großen Saal darf das Klavier weder gespielt noch als Ablage benutzt werden. Veränderungen von Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung der Kir- chengemeinde. Beim Anbringen von Dekorationen dürfen keinerlei Beschädigungen entsteh- en. Sämtliche Veränderungen müssen vorher mit den Hausmeistern abgestimmt werden. Die Mieter haben bei öffentlichen Veranstaltungen einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen und sind für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Die Mieter haben die einschlägigen Bestimmungen zu beachten und die erforderlichen Genehmigungen für Veranstaltungen einzuholen. Insbesondere haben sie die sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten.
Nutzungshinweise. Endgeräte (Clients)
Nutzungshinweise. Durch die Nutzung des personalisierten INTERREG-Logos wird den Begünstigten die Einhaltung der Publizitätsvorschriften vereinfacht. Jedes Projekt erhält nach seiner Genehmigung ein Kommunikationskit mit Hinweisen zur Nutzung der Logos. Ferner sind in diesem auch Mustervorlagen im Corporate Design enthalten, z.B. für die verpflichtenden Plakate und Hinweisschilder.
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