IP RECHTE Musterklauseln

IP RECHTE. 10.1 Der Auftraggeber darf den Cloud Service, die Cloud Materialien, die Dokumentation bzw. den Consulting Service nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der SAP, der SAP SE, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. 10.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu SAP dem Auftraggeber alle Rechte an und in Bezug auf die Auftraggeberdaten zu. SAP darf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Marken nur zum Zweck der Erbringung des Cloud Service und des Supports verwenden.
IP RECHTE. 9.1. Jede Partei bleibt alleiniger und exklusiver Eigentümer bzw. Verfü- gungsbefugter ihrer eigenen IP-Rechte bei Inkrafttreten, oder sol- cher IP-Rechte, die während der Vertragsdauer ohne die Nutzung der IP-Rechte der anderen Partei entwickelt wurde. Keine IP- Rechte werden übertragen oder an die andere Partei lizenziert, so- lange dies nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt wurde. 9.2. Der Kunde überträgt vaylens für die Laufzeit dieses Vertrages das weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, unterli- zenzierbare, nicht-übertragbare (sofern nicht in diesem Vertrag anders geregelt), von Rechten Dritter freie und hinsichtlich des In- halts unbeschränkte Recht zur Nutzung (sowie der Bearbeitung und Modifikation) aller Materialien, Daten und Systeme, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Produkten oder Services zur Verfügung gestellt werden, zu jedem bekannten und auch unbekannten Zweck, soweit es für vaylens notwendig ist, um (i) ihre Rechte aus diesem Vertrag auszuüben und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und (ii) das vaylens Backend zu warten und zu aktualisieren. 9.3. Der Kunde gewährt vaylens für die Laufzeit dieses Vertrages ein räumlich unbegrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht seine gewerblichen Schutzrechte (Logo, Wortmarken, Wortbildmarken, Designs und Firmierung) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht er- streckt sich auf alle bekannten und zukünftigen Medien, insbeson- dere das Internet und auf öffentliche Veranstaltungen (z.B. Fach- messen) für alle vertriebs- und werbegebundenen Zwecke von vay- lens. vaylens übernimmt im Rahmen der Werbung den eingeführten Markenauftritt (z.B. Logo) des Kunden, der vaylens vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Nutzungsrecht kann auch vor Beendi- gung dieses Vertrages mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Jahresende vom Kunden gekündigt werden.
IP RECHTE. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Vorbehaltlich der Begleichung der vereinbarten Lizenzgebühren gewährt HEIDENHAIN dem Nutzer das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software zu dem Zweck für den die Software von HEIDENHAIN vorgesehen und zur Verfügung gestellt wurde. Der Nutzer ist ausschließlich berechtigt die Software an dem im entsprechenden Angebot definierten Standort zu betreiben. Jegliche Weitergabe der Software bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HEIDENHAIN. Sofern nicht anders vereinbart (u.a. gem. der nachfolgenden Abschnitte) darf der Nutzer die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden geeigneten Hardware im unternehmenseigenen Intranet einsetzen. Ein zeitgleiches Benutzen ist dem Nutzer- beispielsweise für einen Einsatz durch mehrere eigene Mitarbeiter - gestattet. Der Einsatz der überlassenen Software ist auch innerhalb eines Firmennetzwerkes zulässig. Die Software wird durch ein geeignetes Softwareschutzmodul (Hardware- oder Softwarebasiert) geschützt. Dieses Softwareschutzmodul repräsentiert und begrenzt das Nutzungsrecht an der Software. Der Verlust oder die Beschädigung eines Softwareschutzmoduls kommt einem Verlust des Nutzungsrechtes gleich. XXXXXXXXXX ist bei Verlust eines Softwareschutzmodul nicht zum Ersatz verpflichtet. Bei Beschädigung eines Softwareschutzmodul ist HEIDENHAIN nur dann und nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, wenn diese Beschädigung innerhalb der Gewährleistungsfrist durch einen Mangel am Softwareschutzmodul verursacht wurde, der nicht dem Nutzer zuzurechnen ist. HEIDENHAIN stehen sämtliche Rechte an Änderungen oder Weiterentwicklungen der Software zu, unabhängig davon ob solche Änderungen oder Weiterentwicklungen auf Ideen, Feedback oder sonstigen Aussagen des Nutzers in Zusammenhang mit der Software beruhen.
IP RECHTE. Der Auftraggeber darf den Cloud Service, die Cloud Materialien, die Dokumentation bzw. den Consulting Service nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der SAP, der SAP SE, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
IP RECHTE. 12. IP rights 12.1 Die Absicherung und Respektierung der Urheberrechte, gewerblichen Schutz- rechte, Daten und des Know-hows (nachfolgend „IP“) der Kunden ist ein zentrales Anliegen von MakerVerse. 12.1 Securing and respecting the copyrights, industrial property rights, data and know- how (hereinafter "IP") of the customers is a central concern of MakerVerse. 12.2 Sämtliche IP an dem Produkt und den Spezifikationen verbleiben bei dem je- weiligen Kunden. Dies umfasst auch jeg- liche Kenntnisse, Unterlagen, Aufgaben- stellungen, Pläne, Muster, Entwürfe, (CAD-)Daten, Spezifikationen, Ge- schäftsvorgänge oder sonstige produkt- bezogene Informationen (nachfolgend „Informationen“). 12.2 All IP in the product and the specifica- tions shall remain with the respective customer. This also includes any knowledge, documents, tasks, plans, samples, drafts, (CAD) data, specifica- tions, business transactions or other product-related information (hereinafter "Information"). 12.3 MakerVerse und der jeweilige Lieferant erhalten lediglich eine einfache, nicht- übertragbare, zeitlich auf die Auftragser- füllung beschränkte und nicht unterlizen- zierbare (außer von MakerVerse auf den jeweiligen Lieferanten) Lizenz zur Nut- zung der IP und Informationen zur Erfül- lung des Auftrags. 12.3 MakerVerse and the relevant Supplier shall only be granted a non-exclusive, non-transferable licence, limited in time to the performance of the Order and non- sublicensable (except from MakerVerse to the relevant Supplier) to use the IP and Information to perform the Order. 12.4 MakerVerse, Lieferanten und Service- partnerverpflichten sich, Informationen und insbesondere hochgeladene CAD- Daten des Kunden vertraulich zu behan- deln, Dritten nicht zugänglich zu machen und mit der gleichen Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen vor unbefug- tem Zugriff zu schützen. Die Auftragneh- mer werden CAD-Daten des Kunden nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden bzw. MakerVerse und insbesondere nicht für die Herstellung von Produkten für dritte Kunden verwen- den. 12.4 MakerVerse the Supplier and Service Providers undertake to treat information and in particular uploaded CAD data of the Customer confidentially, not to make it accessible to third parties and to pro- tect it from unauthorised access with the same care as their own confidential infor- mation. The contractors will use CAD data of the customer only for the pur- poses of the respective contract with the customer or Ma...
IP RECHTE. 10.1 Der Auftraggeber darf den Cloud-Service, die Cloud Materialien, die Dokumentation bzw. den Consulting Service nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte einge- räumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der ALLTERRA, der TRIMBLE Inc., ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. 10.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu ALLTERRA dem Auftraggeber alle Rechte an und in Bezug auf die Auftraggeberdaten zu. ALLTERRA darf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Marken nur zum Zweck der Erbringung des Cloud-Service und des Supports verwenden.
IP RECHTE. 12.1. Der Kunde darf das Webportal nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte an dem Webportal ONPAGE zu. 12.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu ONEPAGE dem Kunden alle Rechte an dem Content und den Leads der von ihm über das Webportal erstellten Websites zu.
IP RECHTE. Darüber hinaus gewährleistet CellCube nach bestem Wissen und Gewissen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden nicht in die Rechte Dritter eingreift. Führt die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden zur Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter, wird CellCube auf eigene Kosten dem Kunden ein Recht zur weiteren Nutzung verschaffen oder die Leistungen in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl Kunde als auch CellCube zur Kündigung des Vertrages berechtigt und CellCube stellt den Kunden von etwaigen, von CellCube unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber frei. Der Anspruch des Kunden auf Freistellung besteht jedoch nur, wenn 12.5.1 Kunde CellCube unverzüglich über allfällige Schutz- oder Urheberrechtsansprüche Dritter informiert, CellCube in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt oder CellCube ermöglicht, Maßnahmen zur Änderung der Leistungen gemäß Absatz 1 dieses Punktes Ziffer 12.5. zu ergreifen 12.5.2 die Verletzung von IP-Rechten oder Urheberrechten nicht durch den Kunden oder eine Anweisung oder Dienstleistungsanforderung des Kunden an CellCube verursacht wurde, 12.5.3 die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder von Urheberrechten nicht durch unbefugte Änderungen oder eine nicht vereinbarte Nutzung eines Teils der Dienstleistung durch Kunden verursacht wurde.
IP RECHTE. Unbeschadet unserer weitergehenden Rechte und Ansprüche aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen gilt für die Nutzung geistiger Eigentumsrechte in Bezug auf den vom Lieferanten an uns gelieferten Liefergegenstand (Produkt incl. diesbezüglicher Begleitdokumente und Zusatzmaterialien) im Hinblick auf geistige Eigentums- und immaterielle Schutzrechte was folgt: 1. An sämtlichen geistigen Eigentums- und immateriellen Schutzrechten gleich welcher Art (insbesondere Know-how, Urheberrechte, Software, Leistungsschutzrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster-/Designrechte, Markenrechte) erhalten wir für die vom Vertragszweck des Liefergegenstands bezweckte Nutzung jeweils bei Lieferung eine nicht ausschließliche, indes räumlich (weltweit) gegenständlich und zeitlich nicht beschränkte, unwiderrufliche Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenz). Die Lizenz umfasst die Berechtigung zur Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte wie auch zur Vergabe von Unterlizenzen. Eingeschlossen sind auch die für die vertragsgemäße Nutzung gegebenenfalls erforderlichen Bearbeitungsrechte. Für Zwecke vertragsgemäßer Nutzung wird uns zugleich das Recht zur (Erst-)Veröffentlichung eingeräumt. 2. Der Lieferant stellt sicher und gewährleistet, dass wir berechtigt, indes nicht verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der lizenzgemäßen Nutzung des Liefergegenstands Namen der Lieferanten zu benennen und sonstige Quellenangaben/-hinweise zu tätigen. 3. Der Lieferant sichert uns zu, über die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte in vollem Umfang verfügungsbefugt zu sein und den Liefergegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen; die Zusicherung beinhaltet auch, dass die lizenzgemäße Nutzung des Liefergegenstands keinen weitergehenden, uns verpflichtenden Bedingungen durch Dritte unterworfen ist und durch die vertragsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes kein Verstoß gegen geltendes Recht erfolgt. 4. Sollen abweichend von vorstehender Ziff. 3. für die lizenzgemäße Nutzung des Liefergegenstands weitergehende uns verpflichtende Bedingungen vereinbart werden, was einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns bedarf, ist der Lieferant verpflichtet, uns insofern sämtliche Bedingungen nebst etwaig einschlägiger Dokumentationen mindestens in Textform vorab zur Verfügung zu stellen. Bei Software beinhaltet dies, unbeschadet weitergehender bedingungsrelevanter Informationen, die konkrete Softwareversion sowie die konkret einschlägigen Lizenzbedingungen. 5. Der Liefer...
IP RECHTE a) Der Kunde räumt Janz Tec hiermit für die Dauer der Services ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die IP Rechte des Kunden zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der Services gegen- über dem Kunden erforderlich ist. b) Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, bleiben die gesamten zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses bestehenden IP Rechte von Janz Tec sowie deren Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen im Eigentum von Janz Tec. c) Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, räumt Janz Tec dem Kunden, ggf. nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bestellunterlagen (Vertrag) bzw. der Leistungsinformationen (Aufwand), ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die IP Rechte von Janz Tec zu nutzen, soweit dies für die Nutzung der Services erforderlich ist. d) Die IP Rechte an Arbeitsergebnissen, die von Janz Tec speziell für den Kunden erstellt werden, gehen mit vollständiger Bezahlung der dafür geschuldeten Vergütung auf den Kunden über. So- fern eine solche Rechteübertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, insbesondere mit Blick auf das Urheberrecht, räumt Janz Tec dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der dafür geschuldeten Vergütung das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung sämtlicher speziell für den Kunden entwickelter Arbeitsergebnisse ein. e) Janz Tec ist berechtigt, das während der Erbringung der Services benutzte oder erworbene Know-how nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, so- weit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen des Kunden benutzt oder preisgegeben werden. f) Janz Tec behält sich vor bzw. ist im Verhältnis zu Zulieferern ggf. verpflichtet, bestimmte Services nur unter Geltung gesonderter Lizenzbestimmungen zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich ab- weichend vereinbart, gelten insofern die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Dritten. Diese Li- zenzbestimmungen teilt Janz Tec dem Kunden auf Verlangen mit.