Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. b) Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) . Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen Wärmepumpen-, Fußboden-, Wand- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommenabhanden kommen.
b) 4.2.1 Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der der
1. Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.,
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel 2. aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.Solarheizungsanlagen,
3. aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, sowie
4. aus Wasserbetten und Aquarien, Wassersäulen oder Zierbrunnen,
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen SchläuchenSchläuchen (auch von Wasch-/Geschirrspülmaschinen), den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilenverbun- denen Einrichtungen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes austretende flüssige oder gasförmige Stof- fe Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss abhanden- kommen. Die Stoffe müssen aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und AbleitungenAblei- tungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem Rohr- system verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden wasserfüh- renden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder DampfheizungDampfhei- zung, aus Klima-, Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen, innenliegenden Regenwasserableitungs-, Lüftungs- oder Gasrohren sowie aus Wasserbetten und Aquarien Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder Schwimmbecken ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen So- larheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. Für versicherte Sachen wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn Schäden aufgrund von Plansch- und Reinigungswasser entste- hen. Nicht versichert ist jedoch die allmähliche Einwirkung von Plansch- oder Reinigungswasser.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört zer- stört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- Hei- zungs- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder SolarheizungsanlagenKlimaanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen Beriese- lungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten ausgetre- ten sein.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser Lei- tungswasser gleich.
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Samples: Hausratversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommenabhanden kommen.
b) 4.2.1 Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der der
1. Warmwasser- oder Dampfheizung, ,
2. aus Klima-, Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, ,
3. aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie Berieselungsanlagen, sowie
4. aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
c) SoleAquarien, ÖleWassersäulen oder Zierbrunnen, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.Aufstellpools,
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Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser Leitungs- wasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) abhandenkom- men. Das Leitungswasser muss aus aus
a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen Einrich- tungen oder deren wasserführenden Teilen, aus
c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus
d) Klima-, Wärmepumpen Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus
e) Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder Berieselungsanlagen
f) Wasserbetten oder Aquarien
g) sowie aus Wasserbetten und Aquarien Regenwasseraufbereitungs-/Zisternenanlagen ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser Lei- tungswasser gleich.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig bestim- mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhandenkommen.
b) . Das Leitungswasser muss muss
a) aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen verbun- denen Schläuchen, ,
b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, ,
c) aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, ,
d) aus Klima-, Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, ,
e) aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien Berieselungsanlagen, ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen Solarheizungsan- lagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig be- stimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) . Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und AbleitungenAb- leitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen Wär- mepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen Berieselungs- anlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen Solar- heizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) . Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung Wasserversor- gung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen SchläuchenSchläu- chen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen Ein- richtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-Klima- , Wärmepumpen Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- Wasser- xxxxx- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Terrarien ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser Lei- tungswasser gleich.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser austretende flüssige oder gasförmige Stof- fe zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss abhanden kommen. Die Stoffe müssen aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und AbleitungenAblei- tungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem Rohr- system verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Wasser führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder DampfheizungDampf- heizung, aus Klima-, Wärmepumpen Klima- Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen Wasserlösch-, Berieselungs-, oder Regenwassernutzungsanlagen, in- nenliegenden Regenwasserableitungs-, Lüftungs- oder Gasrohren, sowie aus Wasserbetten und Aquarien Wasserbetten, Aquarien. Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder Schwimmbecken ausgetreten sein.
c) . Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen So- larheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommenabhanden kommen.
b) Das Leitungswasser muss aus ausgetreten sein aus
A) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den ;
B) mit diesem dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus ;
C) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, ;
D) Klima- ,Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus ;
E) Wasserbetten und Aquarien ausgetreten seinAquarien.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Nässeschäden. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser austretende flüssige oder gasförmige Stof- fe zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.. Die Stoffe müssen aus
ba) Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, ,
b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen Einrichtun- gen oder deren wasserführenden Wasser führenden Teilen, ,
c) aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen Wärmepumpen, Solarheizungs-, Wasserlösch-, Berieselungs- oder SolarheizungsanlagenRegenwassernutzungsanlagen,
d) innenliegenden Regenwasserableitungs-, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien Lüftungs- oder Gasroh- ren,
e) Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten sein.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen