Common use of Objekt Clause in Contracts

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- tel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: produktdatenbank.dr-walter.com, produktdatenbank.dr-walter.com, www.mdt-versicherung.de

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis Gesamt- reisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Familien-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-zugelas- xxxxx Xxxx-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- telTransportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen Miet- wagen und Taxis.

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Samples: www.gls-sprachenzentrum.de, www.tauch-safari.de

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen­wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Famili­ en­/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-Luft­, Land- Land­ oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- Transportmit­ tel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: vetter-touristik.de

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Familien-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- telTransportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundfahrten/ Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: www.mauvillas.de

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Familien-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung Personenbeförde- rung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche öffent- liche Verkehrsmittel gelten Transportmit- telTransportmittel, die im Rahmen von RundfahrtenRund- fahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen­wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, HausbooteHaus­ boote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Familien­/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-zuge­ lassenen Luft­, Land- Land­ oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- telTransportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis Gesamtrei- sepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif Familien-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-zugelas- xxxxx Xxxx-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- telTransportmittel, die im Rahmen von RundfahrtenRund- fahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

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Samples: www.schoene-aussichten.travel