Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles. Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung der Versicherten angewiesen. • ihre Behandler von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Informationen einholen können, • sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lässt, • Beginn und Ende der Auslandsreise nachweist. • müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Darüber hinaus haben Sie weitere Obliegenheiten zu erfüllen, die unter anderem der Klärung des Versiche- rungsfalles dienen oder zur Minderung des Schadens führen können. Bei Nichtbeachtung von Obliegenheiten können Sie Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren.
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