Common use of Open Source Software Clause in Contracts

Open Source Software. Die Liefergegenstände dürfen keine Freeware, frei zu nutzende Software (sog. „free use software“) oder Open Source Software enthalten. Open Source Software ist Software, die als „open source software“ oder „freeware“ oder die in irgendeiner anderen Art öffentlich vertrieben wird, und deren Source Code der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist unter Bedingungen, die Veränderungen und die Weiterverbreitung der Software erlauben und für diese Fälle eine Verpflichtung vorsieht, (i) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten, (ii) die Software für den Zweck der Herstellung abgeleiteter Arbeiten/Werke zu lizensieren; und/oder (iii) gebührenfrei weiterzuverbreiten. Gleiches gilt für Software, deren Weiterverbreitung lizensiert sein muss oder deren Verbreitung unter eine Copyleft Lizenz oder eine der folgenden Lizenzvereinbarungen oder Vertriebsmodelle fällt: (i) GNU’s General Public License (GPL), Lesser/Library GPL (LGPL), oder Affero General Public License (AGPL), ii) die Artistic Lizenz (e.g., PERL), (iii) die Mozilla Public Lizenz, (iv) Common Public Lizenz, (v) die Sun Community Source Lizenz (SCSL), (vi) die BSD Lizenz, (vii) die Apache Lizenz und/oder (viii) andere Open Source Software Lizenzen; und/oder (c) falls es andere Einschränkungen auf behauptete Patente gibt. “Copyleft Lizenz” sind die GNU General Public Lizenzen Version 2.0 (GPLv2) oder Version 3.0 (GPLv3), Affero General Public Lizenz Version 3 (AGPLv3), oder jede andere Lizenz, deren Nutzungsbedingung für den Fall der Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der lizenzierten Software über ein Netzwerk vorsieht, dass die Software (1) unter der Originallizenz zu lizensieren ist, (2) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten ist, (3) kostenfrei zu verbreiten ist, oder (4) unter vom Lizenzgeber oder Distributoren erklärten Patenteinschränkungen steht

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Open Source Software. Die Liefergegenstände dürfen keine Freeware, frei zu nutzende Software (sog. „free use software“) oder Open Source Software enthalten. Open Source Software ist Software, die als „open source software“ oder „freeware“ oder die in irgendeiner anderen Art öffentlich vertrieben wird, und deren Source Code der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist unter Bedingungen, die Veränderungen und die Weiterverbreitung der Software erlauben und für diese Fälle eine Verpflichtung vorsieht, (i) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten, (ii) die Software für den Zweck der Herstellung abgeleiteter Arbeiten/Werke zu lizensieren; und/oder (iii) gebührenfrei weiterzuverbreiten. Gleiches gilt für Software, deren Weiterverbreitung lizensiert sein muss oder deren Verbreitung unter eine Copyleft Lizenz oder eine der folgenden Lizenzvereinbarungen oder Vertriebsmodelle fällt: (i) GNU’s General Public License (GPL), Lesser/Library GPL (LGPL), oder Affero General Public License (AGPL), ii) die Artistic Lizenz (e.g., PERL), (iii) die Mozilla Public Lizenz, (iv) Common Public Lizenz, (v) die Sun Community Source Lizenz (SCSL), (vi) die BSD Lizenz, (vii) die Apache Lizenz und/oder (viii) andere Open Source Software Lizenzen; und/oder (c) falls es andere Einschränkungen auf behauptete Patente gibt. “Copyleft Lizenz” sind die GNU General Public Lizenzen Version 2.0 (GPLv2) oder Version 3.0 (GPLv3), Affero General Public Lizenz Version 3 (AGPLv3), oder jede andere Lizenz, deren Nutzungsbedingung für den Fall der Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der lizenzierten Software über ein Netzwerk vorsieht, dass die Software (1) unter der Originallizenz zu lizensieren ist, (2) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten ist, (3) kostenfrei zu verbreiten ist, oder (4) unter vom Lizenzgeber oder Distributoren erklärten Patenteinschränkungen steht,

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