Opfer-Rechtsschutz. Sie haben Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer der in § 395 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 Strafprozessordnung (StPO) ge- nannten Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der Opfer-Rechtsschutz besteht in der Wahrneh- mung Ihrer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafge- richt erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der oben genannten Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/ein- getragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletzten- oder Zeugenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen des Täter- Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz. Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die außergerichtli- che und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschä- digungsgesetz (OEG) unter folgenden Voraussetzungen: – Sie sind nebenklageberechtigt, – Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten. für eine telefonische Erstberatung für Sie durch einen in Deutschland zugelassenen unabhängigen und selbststän- digen Rechtsanwalt, wenn ein Beratungsbedürfnis ohne Eintritt eines Versicherungsfalls in eigenen Rechtsangele- genheiten vorliegt und deutsches Recht anwendbar ist. Diese muss nach Beginn des Versicherungsschutzes ge- mäß Ziffer 6.1 und vor dessen Beendigung erfolgen. Zif- fer 3.2 findet mit Ausnahme von Ziffer 3.2.11 keine Anwen- dung. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht ange- rechnet. Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs sind folgende Leis- tungen zusätzlich mitversichert:
Opfer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren. Wenn Sie die kostenlose Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, hat dies Vorrang. Beitragsfreistellung (Zahlungspause) bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit um Ihren Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufrechtzuerhalten, ohne dass Sie Ihren Versicherungs- beitrag zahlen müssen. Die Voraussetzungen hierfür sind: • Sie sind arbeitslos gemeldet oder berufs- bzw. erwerbsunfähig • die Arbeitslosigkeit oder die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit tritt später als sechs Monate nach Versicherungsbeginn ein (bei einer durch einen Unfall eingetretenen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gilt der Zeitraum von sechs Monaten nicht) • Sie standen bis unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber. Eine Zahlungspause tritt nicht ein, wenn die Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde (z. B. kündigen Sie das Arbeitsverhältnis oder schließen einen Aufhebungsvertrag) oder im ursächlichen Zusammenhang mit einer von Ihnen begangenen vorsätzlichen Straftat steht. Um den Anspruch auf Beitragsfreistellung geltend zu machen, müssen Sie uns folgende Unterlagen einreichen: • eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (z. B. Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt) und • die Kopie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und • die Kopie des Arbeitsvertrags mit Ihrem letzten Arbeitgeber. Um prüfen zu können, ob wir Ihren...
Opfer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren. Wenn Sie die kostenlose Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, hat dies Vorrang. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn für Sie oder eine mitversicherte Person die rechtliche Betreuung angeordnet werden soll. Wird der Rechtsanwalt über eine Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn ein Versicherungsfall nach einer Beratung erledigt ist. Werden in den neuen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung Leistungserweiterungen/-verbesserungen ohne Mehrbeitrag eingeführt, gelten diese automatisch auch für Ihren bestehenden Versicherungsvertrag. um Ihre rechtlichen Interessen beim Kauf oder Verkauf, bei der Finanzierung, der Planung oder Errichtung oder dem Betrieb einer sol- chen Anlage wahrzunehmen.
Opfer-Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftat geworden sind und z. B. Ansprü- che aus dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen möchten. Erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind. Das sind z.B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wider- spruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwal- tungs-Rechtsschutz. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Ver- sicherungsschein. Immer Rechtsschutz neuester Stand! (Leistungs-Update-Garantie). Haben Sie eine Rechtsschutzform im Sinne dieses Bedingungswer- kes versichert und bieten wir nach einem neueren Tarif bei dieser Rechtsschutzversicherung erweiterte Leistungen an, werden Sie so gestellt, als hätten Sie diese Leistungerweiterungen ab dem Zeit- punkt ihrer Markteinführung versichert. Vorausgesetzt ist, dass der Beitrag des neuen Tarifs für diese Rechtsschutzform nicht höher ist als der entsprechende Beitrag Ihres Rechtsschutzversicherungsver- trages.
Opfer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren.
Opfer-Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftat werden und zur Durchsetzung der Rechte als Verletzter vor einem deut- schen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder wegen der Ansprüche nach dem Opferentschädi- gungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich anwaltlichen Beistand benötigen. XXL-Bausteine Sorgen Sie für den Rundumschutz und erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind. Das sind z. B. außergerichtliche Angelegenheiten im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz. Im Übrigen gilt: Immer Rechtsschutz neuester Stand! (Leistungs-Update- Garantie). Nimmt die NRV zukünftig neue Leistungen in den Ver- sicherungsumfang der Ihrerseits abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung mit auf, ohne den Tarifbetrag zu erhöhen, so brauchen Sie Ihren Rechtsschutzvertrag nicht mehr aktualisieren, da Sie von diesen neuen Leistungen automatisch profitieren, wenn sie für Sie von Vorteil sind.
Opfer-Rechtsschutz. Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Telefonische Rechtsberatung (§ 2 l), (§ 2 n), (§ 2 p).
Opfer-Rechtsschutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im: – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
Opfer-Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden sind und z. B. Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen möchten. Erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind. Das sind z.B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wider- spruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwal- tungs-Rechtsschutz. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs- verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be- stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2023 Plus ohne KLASSIK-GARANT zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirk- sam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten für Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Opfer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde.