Ort und Öffnungszeiten Musterklauseln

Ort und Öffnungszeiten. Die Landpartie „Mittsommer im Park“ findet am 13. und 14. Juni 2020 auf Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx statt. Öffnungszeiten für Besucher: Samstag, 13.6.20 von 12 – 20 Uhr, Sonntag, 14.6.20 von 10 – 18 Uhr. Am Samstagabend findet zudem eine musikalische Abendveranstaltung ab 20 Uhr auf dem Vorplatz statt. Das Ausstellungsgelände wird ab 20 Uhr für Besucher geschlossen sein, Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Öffnungszeiten mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundi gem Personal besetzt zu halten. Änderungen der Öffnungszeiten behält sich der Veranstalter vor und gibt diese rechtzeitig bekannt. Xxxxxxx, 12.6.2020 ab 16.00 Uhr oder nach Absprache Samstag, 13.6.2020 9.00 – 11.00 Uhr Die Stände müssen am Samstag, 13.6.20, 11.00 Uhr fertiggestellt sein. Lt. polizeilicher Anordnung müssen alle brennbaren Dekorationsartikel und -stoffe feuerhemmend imprägniert sein. Eigene Fest-, Partyzelte und Pavillons sind aus gestalterischen Gründen nur nach vorheriger Absprache gestattet. Sonntag, 14.6.2020 18.00 – 21.00 Uhr oder nach Absprache . Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen des Standes vor Ausstellungsschluss am letzten Veranstaltungstag ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von mind. 50% der Standmiete geahndet. Die Warenanlieferung ist am Samstag von 9.00 bis 11.00 Uhr und am Sonntag von 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr möglich. Spätere Anliefer ungen können nicht mehr auf das Ausstellungsgelände gelassen werden. Am Abend wird das Gelände eine halbe Stunde nach Ausstellungsschluss geschlossen. Übernachtung auf dem Gelände ist nicht gestattet. Ein ordentliches Gesamtbild des Ausstellungsstandes muss gewährleistet sein. Beschädigungen, die vom Aussteller an den Ausstellungsständen und –materialien verursacht werden, werden diesem in Rechnung gestellt. Der Aussteller ist gehalten, sich gegen durch Temperaturunterschiede mögliches Schwitzwasser zu schützen und Vorsorge zu treffen. Angemietete Zelte sind täglich (auch Sonntag) nach Ausstellungsschluss fachgerecht zu schließen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.