Pönale. Wenn die unter Punkte 9.1.a) und 9.1.b) festgesetzten Termine nicht eingehalten werden stellt der Bauleiter die Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten nicht aus. Es kommt die vertragliche Pönale zur Anwendung. Wenn die unter 9.1.c) beziehungsweise 9.3. festgesetzten Termine nicht eingehalten werden, wird ein Abzug, auf den letzten Baufortschritt beziehungsweise auf die Endabrechnung, in einem von der Verwaltung festgelegten Ausmaß vorgenommen, welches jedoch ein Zehntel der Vertragsstrafe nicht überschreiten darf. Reicht der Betrag des letzten Baufortschritts oder der Abschlussrate nicht aus, um die Höhe der Verzugsstrafe zu decken, so kann er auch auf die vorangegangenen Ausführungsphasen angewandt werden. 9.4.
Pönale. Wenn die unter Punkte 9.1.a) und 9.1.b) festgesetzten Termine nicht eingehalten werden stellt der Bauleiter die Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten nicht aus. Es kommt die vertragliche Pönale zur Anwendung. Wenn die unter 9.1.c) beziehungsweise 9.3. festgesetzten Termine nicht eingehalten werden, wird ein Abzug, auf den letzten Baufortschritt beziehungsweise auf die Endabrechnung, in einem von der Verwaltung festgelegten Ausmaß vorgenommen, welches jedoch ein Zehntel der Vertragsstrafe nicht überschreiten darf. Reicht der Betrag des letzten Baufortschritts oder der Abschlussrate nicht aus, um die Höhe der Verzugsstrafe zu decken, so kann er auch auf die vorangegangenen Ausführungsphasen angewandt werden. I manuali d’uso e di manutenzione devono contenere almeno quanto segue: - indice; - descrizione generale testuale e grafica dell’impianto; - descrizione di funzionamento; - schemi elettrici unifilari e piani di installazione; - descrizione dei singoli elementi di costruzione; - elenco delle componenti e dei pezzi di ricambio; - tutte le istruzioni per la conduzione razionale e sicura dell’impianto rispettivamente tutte le indicazioni concernenti l’esecuzione sicura e razionale dei lavori di manutenzione e di riparazione; - programma cronologico per gli interventi di manutenzione. Entro il termine di 30 giorni dalla richiesta da parte del committente l’appaltatore deve provvedere all’istruzione del personale in relazione al funzionamento ed alla manutenzione delle attrezzature e degli impianti installati. Dell’avvenuto addestramento deve essere dato atto in un verbale di comune accordo.
Pönale. 1. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit gewährt der Provider eine Erstattung der Vergütung gemäß Hauptvertrag nach den folgenden Störungsklassen: ab einschließlich 99,9 %: 0 % Minderung ab einschließlich 98,9 % bis 99,8 %: 5 % Minderung unter 98,8 %: 10 % Minderung
Pönale. 8.1. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist er gegenüber WEINBERGMAIER zur Zahlung einer Pönale in der Höhe des doppelten Auftragswertes pro Verstoß verpflichtet, welche nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Schadenersatzansprüche von WEINBERGMAIER bleiben davon unberührt.
Pönale. Bei Verzug des AN mit der Einhaltung der Zwischentermine sowie des Endtermins ist die AG berechtigt, für jeden begonnenen Tag des Verzugs eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von 0,5% des vereinbarten Gesamtentgelts exklusive USt zu verlangen, maximal jedoch bis zu einem Höchstausmaß von 15% des vereinbarten Gesamtentgelts exklusive USt. Dies gilt auch dann, wenn der AN nach dem vereinbarten Liefer- und/oder Leistungstermin eine Teillieferung und/oder -leistung erbringt und diese vom AG angenommen wird. Dem AG steht es frei, die Pönale bereits von Teilrechnungen oder erst von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der AN ist verpflichtet, umgehend eine Gutschrift in der entsprechenden Höhe auszustellen. Der Nachweis eines Schadens ist nicht Voraussetzung für das Anfallen der Pönale. Gleichermaßen bleiben Ansprüche auf Ersatz eines höheren Schadens unberührt.
Pönale. (1) Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten monatlichen Verfügbarkeit haben die Parteien eine Minderung der monatlichen Vergütung gemäß Vertrag nach den folgenden Störungsklassen festgelegt:
a) ab einschließlich 98 %: 10 % Minderung
b) ab einschließlich 98 % bis 80 % 20 % Minderung
Pönale. 11.1.1 Bei Überschreitung der im Terminablaufplan (Anlage ./2.1.4) genannten Zwischentermine gemäß Punkt 10.3 und des Fertigstellungstermins ge- mäß Punkt 10.1.2 wird die AN pönalepflichtig. Die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale beträgt bei Überschreitung des Fer- tigstellungstermins 0,05 % des Netto-Pauschalfestpreises für jeden Werk- tag der Verspätung und hinsichtlich der im Terminablaufplan (Anlage ./2.1.4) genannten Zwischentermine 0,05 % des Netto-Pauschalfestprei- ses für jeden Werktag der Verspätung. Das Recht der AG, darüber hinaus- gehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unbe- rührt.
Pönale. 13.1 Für die folgenden Fälle wird ein schadens- und verschuldensunabhängiger Schadener- satz (Pönale) durch den Lieferanten verein- bart.
Pönale. 15.1. Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt, ohne schriftliche Zustimmung der JAnetz den Vertragsgegenstand - in welcher Form auch immer –zu verändern.
Pönale. 4a technology GmbH ist berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Vertragspartners und unabhängig vom Nachweis eines tatsächlichen Schadens eine Pönale in der Höhe von 0,5% pro angefangenem Kalen- dertag der Verzögerung der Lieferung oder Leistung, maximal 15% der Gesamtauftragssumme, zu ver- rechnen. Die Pönale bemisst sich vom Auftragswert des verspätet gelieferten Teiles, sofern der zeitge- recht gelieferte Teil isoliert wirtschaftlich sinnvoll brauchbar ist und verwendet werden kann. Den Nach- weis dafür hat der Vertragspartner zu erbringen. 4a technology GmbH behält sich vor, die Pönale auch statt der Erfüllung geltend zu machen bzw über die Pönale hinausgehend einen Schadenersatz zu fordern. Im Falle eines Lieferverzuges hinsichtlich der gesamten Bestellung bzw eines Teiles davon ist 4a techno- logy GmbH berechtigt, nach einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag bzw Teilen davon zu- rückzutreten. Bei Nichteinhaltung von ausdrücklichen Fixterminen vereinbaren die Vertragspartner unab- hängig von einem Verschulden des Vertragspartners und unabhängig vom Nachweis eines tatsächlichen Schadens eine Pönale in der Höhe von 15% der Gesamtauftragssumme. 4a technology GmbH behält sich vor, darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen. Diese Pönalen unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.