Pönale Musterklauseln

Pönale. Wenn die unter Punkte 9.1.a) und 9.1.b) festgesetzten Termine nicht eingehalten werden stellt der Bauleiter die Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten nicht aus. Es kommt die vertragliche Pönale zur Anwendung. Wenn die unter 9.1.c) beziehungsweise 9.3. festgesetzten Termine nicht eingehalten werden, wird ein Abzug, auf den letzten Baufortschritt beziehungsweise auf die Endabrechnung, in einem von der Verwaltung festgelegten Ausmaß vorgenommen, welches jedoch ein Zehntel der Vertragsstrafe nicht überschreiten darf. Reicht der Betrag des letzten Baufortschritts oder der Abschlussrate nicht aus, um die Höhe der Verzugsstrafe zu decken, so kann er auch auf die vorangegangenen Ausführungsphasen angewandt werden. 9.4.
Pönale. Wenn die unter Punkte 9.1.a) und 9.1.b) festgesetzten Termine nicht eingehalten werden stellt der Bauleiter die Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten nicht aus. Es kommt die vertragliche Pönale zur Anwendung. Wenn die unter 9.1.c) beziehungsweise 9.3. festgesetzten Termine nicht eingehalten werden, wird ein Abzug, auf den letzten Baufortschritt beziehungsweise auf die Endabrechnung, in einem von der Verwaltung festgelegten Ausmaß vorgenommen, welches jedoch ein Zehntel der Vertragsstrafe nicht überschreiten darf. Reicht der Betrag des letzten Baufortschritts oder der Abschlussrate nicht aus, um die Höhe der Verzugsstrafe zu decken, so kann er auch auf die vorangegangenen Ausführungsphasen angewandt werden. I manuali d’uso e di manutenzione devono contenere almeno quanto segue: - indice; - descrizione generale testuale e grafica dell’impianto; - descrizione di funzionamento; - schemi elettrici unifilari e piani di installazione; - descrizione dei singoli elementi di costruzione; - elenco delle componenti e dei pezzi di ricambio; - tutte le istruzioni per la conduzione razionale e sicura dell’impianto rispettivamente tutte le indicazioni concernenti l’esecuzione sicura e razionale dei lavori di manutenzione e di riparazione; - programma cronologico per gli interventi di manutenzione. Entro il termine di 30 giorni dalla richiesta da parte del committente l’appaltatore deve provvedere all’istruzione del personale in relazione al funzionamento ed alla manutenzione delle attrezzature e degli impianti installati. Dell’avvenuto addestramento deve essere dato atto in un verbale di comune accordo.
Pönale. 8.1. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist er gegenüber WEINBERGMAIER zur Zahlung einer Pönale in der Höhe des doppelten Auftragswertes pro Verstoß verpflichtet, welche nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Schadenersatzansprüche von WEINBERGMAIER bleiben davon unberührt.
Pönale. Bei Verzug des AN mit der Einhaltung der Zwischentermine sowie des Endtermins ist die AG berechtigt, für jeden begonnenen Tag des Verzugs eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von 0,5% des vereinbarten Gesamtentgelts exklusive USt zu verlangen, maximal jedoch bis zu einem Höchstausmaß von 15% des vereinbarten Gesamtentgelts exklusive USt. Dies gilt auch dann, wenn der AN nach dem vereinbarten Liefer- und/oder Leistungstermin eine Teillieferung und/oder -leistung erbringt und diese vom AG angenommen wird. Dem AG steht es frei, die Pönale bereits von Teilrechnungen oder erst von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der AN ist verpflichtet, umgehend eine Gutschrift in der entsprechenden Höhe auszustellen. Der Nachweis eines Schadens ist nicht Voraussetzung für das Anfallen der Pönale. Gleichermaßen bleiben Ansprüche auf Ersatz eines höheren Schadens unberührt.
Pönale. 13.1 Für die folgenden Fälle wird ein schadens- und verschuldensunabhängiger Schadener- satz (Pönale) durch den Lieferanten verein- bart.
Pönale. Tritt der*die Studierende, der*die den Vertrag unterzeichnet hat, vom Vertrag vor Studienantritt bis zum 31. Juli desselben Jahres zurück, ist eine Semestergebühr umgehend fällig. Erfolgt der Vertragsrücktritt nach dem 31. Juli und bis 31. August desselben Jahres, werden zwei Semestergebühren fällig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden im Einvernehmen unwirksame Bestimmungen alsbald durch neue, wirksame Vereinbarungen ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.
Pönale. Bei Lieferverzug ist ROCHE berechtigt, vom Lieferanten bis zur vollständigen Lieferung/Leistung für jede angefangene Woche des Verzugs ein Pönale in Höhe von 1% des Gesamtbestellwertes zu begehren, maximal jedoch 15% des Gesamtbestellwertes. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens (vgl. Punkt 7 der AEB) sowie von Gewährleistungsansprüchen (Punkt 13. der AEB) bleiben davon unberührt.
Pönale. 8.1. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist er gegenüber MARESI zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Pönale in der Höhe von EUR 5.000 pro Verstoß verpflichtet,. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von MARESI bleiben davon unberührt.
Pönale. 1. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit gewährt der Provider eine Erstattung der Vergütung gemäß Hauptvertrag nach den folgenden Störungsklassen: ab einschließlich 99,9 %: 0 % Minderung ab einschließlich 98,9 % bis 99,8 %: 5 % Minderung unter 98,8 %: 10 % Minderung
Pönale. 15.1. Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt, ohne schriftliche Zustimmung der JAnetz den Vertragsgegenstand - in welcher Form auch immer –zu verändern.