Common use of Pannenhilfe Clause in Contracts

Pannenhilfe. ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.

Appears in 2 contracts

Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms

Pannenhilfe. Die Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug Pannenhilffahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall Scha- denfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Pannenhilfe. ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile Ver- schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Barmenia Fahrrad /E Bike Versicherung