Pauschalen. Ist der Versorger nach dem Vertrag, den Ergänzenden Bedingungen, dem Preisblatt oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien berechtigt, dem Kunden anstatt von tatsächlich angefallen Kosten oder einem Schaden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale die in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden oder Kosten oder die gewöhnlich eingetretene Wertminderung nicht übersteigen und es ist dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Kosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale.
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Samples: www.vkw.de
Pauschalen. Ist der Versorger nach dem Vertrag, den Ergänzenden Bedingungen, dem Preisblatt oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien berechtigt, dem Kunden anstatt von tatsächlich angefallen Kosten oder einem Schaden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale die in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden oder Kosten oder die gewöhnlich eingetretene Wertminderung nicht übersteigen und es ist dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Kosten nicht entstanden ent- standen sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale.
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Samples: Grundversorgungsvertrag Gas
Pauschalen. Ist der Versorger nach dem Vertrag, den Ergänzenden Bedingungen, dem Preisblatt oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien berechtigt, dem Kunden anstatt von tatsächlich angefallen Kosten oder einem Schaden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale die in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden oder Kosten oder die gewöhnlich eingetretene Wertminderung Wertmin- derung nicht übersteigen und es übersteigen. Dem Kunden ist dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Versorger ein Schaden oder Kosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale.
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Pauschalen. Ist der Versorger die ÜZ nach dem Vertrag, den Ergänzenden ergänzenden Bedingungen, dem Preisblatt oder sonstigen sonsti- gen Vereinbarungen zwischen den Parteien berechtigt, dem Kunden anstatt von tatsächlich angefallen tatsäch- lich angefallenen Kosten oder einem Schaden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale Pau- schale die in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden oder Kosten oder die gewöhnlich eingetretene Wertminderung nicht übersteigen und es überstei- gen. Dem Kunden ist dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der ÜZ ein Schaden oder Kosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale.
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Samples: www.uez.de