Persönlichkeitsrechte Musterklauseln

Persönlichkeitsrechte. 1. Persönlichkeitsrechte, vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten, müssen jederzeit geachtet werden.
Persönlichkeitsrechte. 1. Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbietung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietungen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.
Persönlichkeitsrechte. Die Kindertagespflegeperson ist berechtigt, zu Erinnerungs- und Dokumentationszwe- cken □ Bilder und Videoaufnahmen anzufertigen. □ Eine Veröffentlichung oder Abgabe zu Präsentations- oder Werbezwecken o. ä. bedarf der vorherigen Zustimmung der Eltern.
Persönlichkeitsrechte. Artikel 6 Wirtschaftliche Rechte der ausübenden Künstler an ihren nicht festgelegten Darbietungen Artikel 7 Vervielfältigungsrecht
Persönlichkeitsrechte. (1) Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbie- tung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietun- gen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.
Persönlichkeitsrechte. 1. Der Spieler gewährt dem Klub das auf den Gegenstand des Vertrages beschränkte Recht, seinen Namen, sein Bild, seine Stimme und biographische Materialien weltweit und zeitlich unbefristet insbesondere für Marketingzwecke zu nutzen. Die Nutzung umfasst auch die Befugnis zur gänzlichen und/oder teilweisen Verwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, unkörperlichen Wiedergabe und sonstigen derzeit oder künftig möglichen Nutzung (gleichgültig ob heute schon bekannt), beispielsweise auch im Internet oder sonstigen neuen Medien.
Persönlichkeitsrechte. Die Kindertagespflegeperson darf zu Erinnerungs- und Dokumentationszwecken ☐ Bilder und Videoaufnahmen anfertigen. ☐ Eine Veröffentlichung oder Abgabe zu Präsentations- oder Werbezwecken o. ä. bedarf der vorhe- rigen Zustimmung der Eltern (siehe Anlage 4).
Persönlichkeitsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröf- fentlichung der Bilder die Persönlichkeits- rechte der abgebildeten Personen zu beach- ten und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen. xxx-xxx-xxxx.xx und der Fotograf sind von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Persönlichkeitsrechte a) Persönlichkeitsrechte, vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten der Mitschülerinnen und Mitschüler, müssen jederzeit geachtet werden.
Persönlichkeitsrechte. Bei der Produktion von Bildmaterial im Auftrag hält der Kunde die Agentur OSTKREUZ grundsätzlich frei von Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen resultieren. Wird vom Kunden das Vorliegen schriftlicher Verzichtserklärungen dieser Personen verlangt, so muss dies vor Beginn der Auftragsproduktion ausdrücklich vereinbart werden. Ansonsten kann durch OSTKREUZ keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte übernommen werden. Das gilt auch für eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie von Rechten am eigenen Bild. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen und/oder urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht Bestandteil dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen und muss vom Kunden vor der Verwendung selbst bei den/dem Berechtigten eingeholt werden.