Common use of Personelle Ausstattung Clause in Contracts

Personelle Ausstattung. Für die Versorgung des besonderen Personenkreises kann bezogen auf eine durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden und eine PKZ von 1,000 mit den Kostenträ- gern ein Personalschlüssel von bis zu vereinbart werden.3 Weiterhin sind folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen: • Alle an der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürf- tigen Menschen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über die not- wendigen Fertigkeiten in der demenzspezifischen bewohnerorientierten Kommunika- tion und Pflege. • Die für den Leistungsbereich zuständige Pflegefachkraft (Bereichsleitung) ist in dieser Funktion in folgendem Umfang beschäftigt: bei 12 Plätzen eine 0,5 VZÄ-Stelle, bis 16 Plätze eine 0,67 VZÄ-Stelle, ab 17 Plätze eine 1,0 VZÄ-Stelle. Ein Stellensplitting ist möglich. Die zuständige Pflegefachkraft verfügt über eine dem Bedarf des besonde- ren Personenkreises entsprechende Fort- oder Weiterbildung im Umfang von min- destens 400 Stdn. und kann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen vorweisen. Der Wegfall der zuständigen Pflege- fachkraft ist den Landesverbänden der Pflegekassen unverzüglich zu melden. Bei Wegfall der bisherigen zuständigen Pflegefachkraft genügt für die nachfolgende Pfle- gefachkraft im Regelfall der Nachweis der erfolgten Qualifikation innerhalb eines Jah- res. Eine gleichwertige Qualifikation kann in Absprache mit den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt werden. • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bezogen auf ihr spezielles Aufgabengebiet und die besonderen Anforderungen der Personengruppen in angemessenem Umfang regelmäßig jährlich fortzubilden. • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine einführende Grundlagenschulung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Personengruppe. Es finden re- gelmäßig Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung Beteiligten statt. Das Pflegeheim strebt die Beteiligung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes an.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung, Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung

Personelle Ausstattung. In den Frühförderstellen arbeiten pädagogische Fachkräfte, deren Eingangsqualifikation mindestens auf Fachhochschulniveau liegt. Sie müssen sich v. a. zu Beginn ihrer Tätigkeit durch die Teilnahme an Fortbildungen für die spezifische Förderung sinnesgeschädigter Kinder qualifizieren, so dass ein entsprechendes Zeitkontingent zur Verfügung stehen muss. Jede Fachkraft soll mindestens 380 Fördereinheiten pro Jahr erbringen (zur Berech- nung der Arbeitszeit s. Anlage 6). Für die Versorgung des besonderen Personenkreises kann bezogen Berechnung der erforderlichen Personalausstat- tung wird ein Betreuungsschlüssel von 1:12 zugrunde gelegt. Der begleitende Fachdienst soll ebenfalls mindestens über eine Qualifikation auf eine durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden diesem Niveau verfügen und eine PKZ von 1,000 entsprechende sonderpädagogische Zusatzqualifikationen aufwei- sen. Diese Qualifikationen können im Rahmen einer Ausbildung z. B. zum Sonderschulleh- rer mit den Kostenträ- gern ein Personalschlüssel von bis zu vereinbart werden.3 Weiterhin sind folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen: • Alle an seh- bzw. hörspezifischer Fachrichtung oder durch langjährige Erfahrung im Bereich der Pflegespeziellen Frühförderung erworben sein. Da dieser Dienst nicht durch die örtlichen So- zialhilfeträger finanziert wird, Betreuung ist dieser Dienst und hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürf- tigen Menschen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über die not- wendigen Fertigkeiten in der demenzspezifischen bewohnerorientierten Kommunika- tion und Pflege. • Die erforderliche Eingruppierung nicht kostenrelevant für den Leistungsbereich zuständige Pflegefachkraft (Bereichsleitung) ist in dieser Funktion in folgendem Umfang beschäftigt: bei 12 Plätzen eine 0,5 VZÄ-Stelle, bis 16 Plätze eine 0,67 VZÄ-Stelle, ab 17 Plätze eine 1,0 VZÄ-Stelle. Ein Stellensplitting ist möglichdas Entgelt. Die zuständige Pflegefachkraft verfügt Leitungskraft muss ebenfalls mindestens über eine dem Bedarf des besonde- ren Personenkreises entsprechende Fort- oder Weiterbildung dieses Qualifikationsniveau im Umfang von min- destens 400 Stdnpädago- gischen Bereich verfügen und aufgrund der Erfahrungen für Leitungstätigkeiten geeignet sein. und kann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung Die Leitung der Frühförderstellen in Trägerschaft des LWV Hessen obliegt den Schul- leiter/innen der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen vorweisenSchulen für Sinnesgeschädigte, die als Landesbedienstete durch das Land Hessen finanziert werden. Der Wegfall der zuständigen Pflege- fachkraft ist den Landesverbänden der Pflegekassen unverzüglich zu melden. Bei Wegfall der bisherigen zuständigen Pflegefachkraft genügt Somit sind sie mit ihrer Leitungsfunktion für die nachfolgende Pfle- gefachkraft im Regelfall Frühförderstellen ebenfalls kein Kostenbestandteil des Entgeltes. Weiteres Personal wird entsprechend des Aufwandes für Verwaltungs- und Regieaufgaben benötigt. Die Personalkosten für die Verwaltungskräfte sollen 7 % der Nachweis der erfolgten Qualifikation innerhalb eines Jah- resPersonalkosten für pädagogische Fachkräfte nicht überschreiten. Eine gleichwertige Qualifikation kann in Absprache mit den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt werden. • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bezogen auf ihr spezielles Aufgabengebiet und Xxxxxx tragen dafür Sorge, die besonderen Anforderungen der Personengruppen in angemessenem Umfang regelmäßig jährlich fortzubilden. • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine einführende Grundlagenschulung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Personengruppe. Es finden re- gelmäßig Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung Beteiligten statt. Das Pflegeheim strebt die Beteiligung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes anVerwal- tungsabläufe weiter zu optimieren.

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Samples: Vereinbarung Über Die Spezielle Frühförderung Sinnesge Schädigter Kinder Gem. §93 BSHG

Personelle Ausstattung. Für Dank der Landesinitiative NRW (siehe Punkt 1.3) konnte der Bedarf an SAPPV eingeschätzt, sowie eine Kalkulation der tatsächlichen Kosten einer SAPPV vorgenommen werden. Nach den Erfahrungen des Modellprojektes können mit einer personellen Grundausstattung bestehend aus 3,9 Pflegekräften (VK) und 1,7 Ärzten (VK) 30 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pro Quartal versorgt werden (Kostenkalkulation und Mitarbeiterqualifikation siehe Anhang). Alle Pflegekräfte tragen die Versorgung des besonderen Personenkreises kann bezogen auf eine durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“. Sie haben die Zusatzweiterbildung Palliativversorgung oder „Palliativversorgung von 38,5 Stunden Kindern und eine PKZ von 1,000 mit den Kostenträ- gern ein Personalschlüssel von bis zu vereinbart werden.3 Weiterhin sind folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen: • Alle an der PflegeJugendlichen für Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, Betreuung KinderärztInnen und hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürf- tigen Menschen beteiligten Mitarbeiter psychosoziale MitarbeiterInnen“ (160 bzw. 200 Stunden) abgeschlossen und Mitarbeiterinnen verfügen über die not- wendigen Fertigkeiten in der demenzspezifischen bewohnerorientierten Kommunika- tion und Pflege. • Die für den Leistungsbereich zuständige eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit als Pflegefachkraft (Bereichsleitung) ist in dieser Funktion in folgendem Umfang beschäftigt: bei 12 Plätzen eine 0,5 VZÄ-Stelle, bis 16 Plätze eine 0,67 VZÄ-Stelle, ab 17 Plätze eine 1,0 VZÄ-Stelle. Ein Stellensplitting ist möglich. Die zuständige Pflegefachkraft verfügt über eine dem Bedarf des besonde- ren Personenkreises entsprechende Fort- oder Weiterbildung im Umfang von min- destens 400 Stdn. und kann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen vorweisenPalliativpatienten in den letzten drei Jahren. Der Wegfall Davon sind mindestens 6 Monate in einer spezialisierten Einrichtung der zuständigen Pflege- fachkraft Hospiz- und Palliativversorgung erbracht worden. Die ärztlichen MitarbeiterInnen besitzen die Facharztbezeichnung für Kinder- und Jugendmedizin. Sie haben die von der Landesärztekammer anerkannte Zusatzweiterbildung Palliativmedizin bzw. „Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen für Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, KinderärztInnen und psychosoziale MitarbeiterInnen“ (160 bzw. 200 Stunden) abgeschlossen. Die ÄrztInnen haben mehr als 50 Palliativpatienten in der häuslichen Umgebung oder in einem stationären Hospiz innerhalb der letzten drei Jahre betreut oder können alle eine mindestens 1-jährige klinische, palliativmedizinische Tätigkeit innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen. Sowohl die systembezogene als auch die fallbezogene Koordination ist im Palliative Care Team verankert und erfolgt durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter des PCT, die / der nach Möglichkeit bereits über entsprechende Erfahrungen im Case Management verfügt. Die Qualifikationen der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter finden sich im Anhang. Um den Landesverbänden speziellen Anforderungen in der Pflegekassen unverzüglich spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung gerecht zu meldenwerden, gehören zum ärztlichen Team weitere assoziierte Ärztinnen und Ärzte (siehe Anhang). Bei Wegfall Die Mitarbeiter des PäPCT haben eigene Arbeitsräume in der bisherigen zuständigen Pflegefachkraft genügt ++Einrichtung++. Das Koordinationsbüro ist werktags zu festen Zeiten besetzt. Außerhalb der Arbeitszeiten, an den Wochenenden und Feiertagen besteht eine 24-stündige Rufbereitschaft des PäPCT. Die Vorhaltung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Applikationshilfen, Verbandmaterial) und Hilfsmitteln ist für die nachfolgende Pfle- gefachkraft iRealisierung der Verordnungsebenen „additiv unterstützende Teilversorgung“ und „vollständige Versorgung“ unabdingbar. Im Regelfall der Nachweis der erfolgten Qualifikation innerhalb eines Jah- res. Eine gleichwertige Qualifikation kann in Absprache Einzelnen werden vorgehalten: • Zwei PKW • Navigationsgeräte • Administrative Infrastruktur: o Büroräume o Kommunikationstechnik (Festnetztelefone, Mobiltelefon für jeden Mitarbeiter, PCs mit den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt werden. Internetzugang, Drucker, Faxgerät, Kopierer) • Notfallkoffer, komplett ausgestattet mit Notfallmedikamenten, medizinischem Gerät und Untersuchungs- und Verbandmaterial • Hilfsmittel: o Elektrisches Absauggerät o PCA Pumpen (2) mit Zubehör o Cough Assist mit Zubehör • Andere Hilfsmittel stehen durch enge Anbindung an die ++Einrichtung++ sofort zur Verfügung (z.B. Nahrungspumpe) Das PäPCT verfügt über eine eigenständige Adresse und geeignete Räumlichkeiten für: • Die Mitarbeiter Beratung von Patienten und Mitarbeiterinnen Angehörigen • Teamsitzungen und Besprechungen • Lagerhaltung von eigenen Medikamenten für Notfall oder Krisenintervention und Hilfsmittel Die Ermächtigung zur Verordnung von Arznei- (inklusive BtM), Heil- und Hilfsmitteln sind bezogen auf ihr spezielles Aufgabengebiet und die besonderen Anforderungen bei der Personengruppen in angemessenem Umfang regelmäßig jährlich fortzubilden. • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine einführende Grundlagenschulung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Personengruppe. Es finden re- gelmäßig Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung Beteiligten statt. Das Pflegeheim strebt die Beteiligung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes an++Einrichtung++ beantragt.

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Samples: www.deutscher-kinderhospizverein.de