Persönlichkeitsrechte Musterklauseln

Persönlichkeitsrechte. (1) Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbie- tung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietun- gen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben. (2) Die Rechte der ausübenden Künstler nach Absatz 1 bestehen nach ihrem Tod mindestens bis zum Erlö- schen der wirtschaftlichen Rechte fort und können von den Personen oder Institutionen wahrgenommen werden, die nach dem Recht der Vertragspartei, in deren Gebiet der Schutz beansprucht wird, hierzu befugt sind. Die Vertragsparteien, deren Recht zum Zeitpunkt der Ratifikation dieses Vertrags oder des Beitritts zu diesem Ver- trag keinen Schutz für sämtliche in Absatz 1 genannten Rechte der ausübenden Künstler nach deren Ableben vorsieht, können bestimmen, dass einige dieser Rechte nach dem Tod nicht fortbestehen. (3) Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes zur Wahrung der nach diesem Artikel gewährten Rechte bestim- men sich nach dem Recht der Vertragspartei, in deren Gebiet der Schutz beansprucht wird.
Persönlichkeitsrechte. 1. Persönlichkeitsrechte, vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten, müssen jederzeit geachtet werden.
Persönlichkeitsrechte. Die Kindertagespflegeperson ist berechtigt, zu Erinnerungs- und Dokumentationszwe- cken □ Bilder und Videoaufnahmen anzufertigen. □ Eine Veröffentlichung oder Abgabe zu Präsentations- oder Werbezwecken o. ä. bedarf der vorherigen Zustimmung der Eltern.
Persönlichkeitsrechte. Wirtschaftliche Rechte der ausübenden Künstler an ihren nicht festgelegten Darbietungen Artikel 7 Vervielfältigungsrecht
Persönlichkeitsrechte. 1. Der Spieler gewährt dem Klub das auf den Gegenstand des Vertrages beschränkte Recht, seinen Namen, sein Bild, seine Stimme und biographische Materialien weltweit und zeitlich unbefristet insbesondere für Marketingzwecke zu nutzen. Die Nutzung umfasst auch die Befugnis zur gänzlichen und/oder teilweisen Verwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, unkörperlichen Wiedergabe und sonstigen derzeit oder künftig möglichen Nutzung (gleichgültig ob heute schon bekannt), beispielsweise auch im Internet oder sonstigen neuen Medien. 2. Der Klub ist berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Vertragspartner des Klubs zu übertragen, Sublizenzen zu erteilen bzw. Nutzungsrechte und/oder Nutzungsbewilligungen einzuräumen, sowie diese Rechte selbst oder durch Dritte auszuüben. 3. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dem Klub jederzeit seine Autogrammunterschrift im Originalschriftzug, als Faksimile oder in gedruckter Form für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und/oder zur Wiedergabe auf vom Klub beschafften Souvenir- und Verkaufsartikeln - gegebenenfalls auch in Verbindung mit Werbung Dritter - zu leisten bzw. verarbeiten zu lassen. 4. Die aus diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erzielten Erlöse stehen ausschließlich dem Klub zu und sind durch die in Punkt IV. vereinbarten Entgelte vollständig abgegolten. 5. Die Ausschöpfung anderer Verdienstmöglichkeiten, z.B. aus Interviews, schriftstellerischen Tätigkeiten und sonstigen Nebentätigkeiten, ist dem Spieler im Einvernehmen mit dem Klub gestattet. Die Zustimmung darf vom Klub nur verweigert werden, wenn das Arbeitsverhältnis unmittelbar betroffen ist. Eine einmal gegebene Zustimmung kann aus wichtigem Grunde widerrufen werden. 6. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen die angeführten Pflichten einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Spielervertrages (Entlassung) darstellen können. 7. Die Punkte III 1., 2., 3. und 4. bleiben von einer Beendigung des Vertrages unberührt.
Persönlichkeitsrechte. Bei der Produktion von Bildmaterial im Auftrag hält der Kunde die Agentur OSTKREUZ grundsätzlich frei von Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen resultieren. Wird vom Kunden das Vorliegen schriftlicher Verzichtserklärungen dieser Personen verlangt, so muss dies vor Beginn der Auftragsproduktion ausdrücklich vereinbart werden. Ansonsten kann durch OSTKREUZ keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte übernommen werden. Das gilt auch für eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie von Rechten am eigenen Bild. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen und/oder urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht Bestandteil dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen und muss vom Kunden vor der Verwendung selbst bei den/dem Berechtigten eingeholt werden.
Persönlichkeitsrechte. Sind Personen auf den Fotos abgebildet, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, soweit erforderlich, Einwilligung nach dem § 22 ff. KUG einzuholen. Für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild haftet die Agentur OSTKREUZ gegenüber dem Kunden nur, wenn die Einwilligung des Abgebildeten schriftlich bestätigt wurde. Darüber hinaus ist jede Haftung gegenüber dem Vertragspartner, die aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten herrührt, ausgeschlossen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist lediglich die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Persönlichkeitsrechte. Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung da- rin ein, dass Quid agis’ während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unbe- schränkt und unentgeltlich verwerten darf. Die Einwilligung ist räumlich und zeitlich nicht beschränkt.
Persönlichkeitsrechte. Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass Xxxxxx Xxxxxxxx Create Yourself während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unbeschränkt und unentgeltlich verwerten darf. Die Einwilligung ist räumlich und zeitlich nicht beschränkt.
Persönlichkeitsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröf- fentlichung der Bilder die Persönlichkeits- rechte der abgebildeten Personen zu beach- ten und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen. xxx-xxx-xxxx.xx und der Fotograf sind von Ansprüchen Dritter freizustellen.