Pfandrecht. Zwischen Vermieterin und Mieter wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Anlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Mieters ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Mieters stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Mobilitätsstation, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Stellplätze in Sammelgaragen Und Schließfächer, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Stellplätze in Sammelgaragen