Pfandrecht. Der Kreditgeber erhält das Recht, einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht zu verwerten, wenn der gesicherte Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Versteigerung (Auktion) oder Verkauf des Pfandgegenstands beziehungsweise durch die Vollstreckung aus dem verpfändeten Recht.
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Pfandrecht. Der Kreditgeber erhält das Recht, einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht zu verwerten, wenn der gesicherte Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Versteigerung (Auktion) oder Verkauf des Erläuterung von Fachbegriffen Erläuterung von Fachbegriffen Pfandgegenstands beziehungsweise durch die Vollstreckung aus dem verpfändeten Recht.
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