Common use of Pfandrecht Clause in Contracts

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetzt, daß alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.

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Samples: Exhibitor Agreement, Exhibitor Agreement

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem den eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Messe-/ Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegensind.

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Samples: Vertrag Für Aussteller

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den der daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig (nach Einholung von drei schriftlichen Ankaufangeboten an den Höchstbietenden) verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten Kos- ten steht dem der Veranstalter an dem den eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Messe-/ Ausstellungsge- genständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegensind.

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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem den eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegensind.

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Samples: Messe Und Ausstellungsbedingungen

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter Auftrag-nehmer/Vermieter an dem den eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter Auftragnehmer/Vermieter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller Auftraggeber/Aussteller/Veranstalter eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegenAuftraggebers/Ausstellers/Veranstalters sind.

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Samples: Miet Und Verkaufsbedingungen Für Den Messebau

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.

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Samples: Exhibitor Agreement

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden entste- henden Kosten steht dem Veranstalter an dem den eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvoraus- gesetzt, daß dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände Gegenständen unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegensind.

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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen

Pfandrecht. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden entstehen- den Kosten steht dem Veranstalter an dem eingebrachten Messe- /Ausstellungsgut Aus- stellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorrausgesetztvorausgesetzt, daß alle dass die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen